Mit den richtigen Entscheidungen zu mehr Transparenz
Die Reform der beruflichen Versorge hat zum Ziel, die Kosten für die Vermögensverwaltung transparenter zu machen. Hierdurch verbessern sich die Grundlagen für Anlageentscheidungen. Zugleich vereinheitlicht die Reform die Kosteninformationen, die Anbieter von Kollektivanlagen veröffentlichen müssen.
- Künftig müssen Sie drei Kostenstufen unterscheiden: Stufe 1 umfasst die Kosten auf institutioneller Ebene. Stufe 2 beinhaltet die Kosten, die in der Kollektivanlage abgezogen werden. Bei Anlagen innerhalb einer mehrstufigen Kollektivanlage, beispielsweise eines Dachfonds, fallen auch Kosten der Stufe 3 an.
- Die Vermögensverwaltungskosten entsprechen dabei dem eigentlichen Gesamtkostensatz (Total Expense Ratio, TER). Sie beinhalten die Gebühren für die Verwaltung, die Performance, die Depotführung, die Administration, das Benchmarking, die Analyse und für die allgemeinen Dienstleistungen (inklusive MwSt.).
- Kollektivanlagen, für die Sie alle TER-Kosten auf institutioneller Ebene melden können, gelten als kostentransparent.
- Sind für einzelne Kollektivanlagen keine Kosteninformationen verfügbar, müssen Sie diese Anlagen als nicht transparent klassifizieren und in der Jahresrechnung offenlegen.