Die Rechnungslegungsvorschriften für Banken sind in zahlreichen separaten Erlassen enthalten. Da die anzuwendenden Regeln in verschiedenen Dokumenten zu finden sind und Regelungen, die in hierarchisch höheren Erlassen enthalten sind, auf tieferer Erlassstufe normalerweise nicht mehr wiederholt werden, hat sich in der Praxis die thematisch zusammengefasste Übersicht bewährt. Insbesondere der Erläuterungsbericht und der Anhörungsbericht enthalten an zahlreichen Stellen wichtige Informationen, die für eine korrekte Anwendung der Rechnungslegungsverordnung-FINMA und des FINMA-Rundschreibens 20/1 unbedingt zu berücksichtigen sind.
Die FINMA publizierte die für Banken und Wertpapierhäuser anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften am 14. November 2019. Mit Stand per 1. Oktober 2020 fasste PwC die anwendbaren Vorgaben zusammen. Da in der Zwischenzeit verschiedene Ergänzungen in den Vorgaben angebracht und neue Interpretationen vorgenommen wurden, wurde die vorliegende Übersicht per 1. August 2024 aktualisiert.
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Neue Ausgabe
- aktualisiert per 1. August 2024 -