Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) sieht vor, dass sich Kundenberater:innen von entweder ausländischen Finanzdienstleistern oder Schweizer Finanzdienstleistern, die nicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt werden, in ein Schweizer Beraterregister einzutragen haben.
Für die erste Eintragung muss eine Grundschulung absolviert werden. Nach erfolgter Eintragung muss diese nach spätestens 24 Monaten erneuert werden. Als Voraussetzung für die Erneuerung der Eintragung haben die Kundenberater:innen nachzuweisen, dass sie ihre Kenntnisse der FIDLEG-Verhaltensregeln aufgefrischt haben und auf dem aktuellen Stand sind. Diese Anforderung wird durch das Absolvieren des FIDLEG-Refresher-Kurses erfüllt.
Der FIDLEG-Refresher-Kurs ist von RegServices von BX Swiss AG und anderen Beraterregistern nach dem FIDLEG anerkannt.
Der FIDLEG-Refresher-Kurs dauert ca. 140 Minuten und deckt die folgenden Themenbereiche ab:
Absolventen des FIDLEG-Refresher-Kurses können das im Onlinekurs präsentierte Kursmaterial als PDF herunterladen und erhalten unverzüglich nach Absolvieren des Kurses ein Zertifikat. Dieses Zertifikat wird von den Beraterregistern als Nachweis über die Auffrischung der Kenntnisse der Verhaltensregeln akzeptiert.
Der FIDLEG-Refresher-Kurs für Kundenberater:innen ist nach Bezahlung für zwei Monate weltweit und auf jedem beliebigen Gerät 24 Stunden am Tag zugänglich. Es werden verschiedene Zahlungsmethoden akzeptiert.
FIDLEG Schweiz
Neue Schweizer Regelungen für die Schaffung und den Vertrieb von Finanzinstrumenten auf dem Schweizer Markt. PwC unterstützt Sie bei der Einhaltung der neuen Anforderungen.
Silvan Thoma
Director, Legal FS Regulatory & Compliance Services, PwC Switzerland
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Senior Associate, Legal FS Regulatory & Compliance Services, PwC Switzerland
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