Die Datenschutz-Grundverordnung tritt am 25. Mai 2018 in Kraft und ermöglicht natürlichen Personen, die sich in der Europäischen Union (EU) befinden, eine stärkere Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten.
Aufgrund der extraterritorialen Anwendbarkeit kann die GDPR auch ausserhalb der EU gelten, wenn die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind.
Relevanten Kriterien, welche die Anwendbarkeit der GDPR in der Schweiz auslösen: