Der Bundesrat präsentierte im September 2017 seinen Entwurf für ein totalrevidiertes Datenschutzgesetz Schweiz, kurz E-DSG. Mit dieser Revision will er mehr Transparenz schaffen und die Mitbestimmungsrechte von betroffenen Personen stärken, deren Daten bearbeitet werden. Der Entwurf zur Revision lehnt sich stark an die EU-Datenschutz-Grundverordnung an (EU-DSGVO; in Englisch «General Data Protection Regulation» oder GDPR), die seit dem 25. Mai 2018 anwendbar ist. Ebenfalls streng mit dem DSG Schweiz ist die ePrivacy-Verordnung verknüpft. Diese wurde genauso von der EU verabschiedet, ist allerdings noch nicht in Kraft und soll als Lex Specialis die Privatsphäre im Rahmen von Internet und elektronischer Kommunikation regeln.
Hier erfahren Sie, was die Totalrevision des DSG Schweiz für hiesige Unternehmen bedeutet und welche Herausforderungen Sie bei der Umsetzung von Datenschutzgesetz und Datenschutz-Grundverordnung erwarten. Ausserdem legen wir dar, wo sich das DSG Schweiz und die EU-DSGVO gleichen oder unterscheiden.
Mit dem Inkraftsetzen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) im Mai 2018 und der geplanten ePrivacy-Verordnung (voraussichtlich 2020) hat die EU eine Welle von Massnahmen losgetreten, die die Persönlichkeit und Freiheiten von Datensubjekten schützen sollen.
Schon 2011 hat der Bundesrat beschlossen, das Datenschutzgesetz Schweiz von 1992 zu revidieren. Als die EU die Datenschutzverordnung im Jahr 2016 publizierte, wollte der Nationalrat diese bei der Revision des Datenschutzgesetzes Schweiz einbeziehen. Vom neuen DSG Schweiz sind alle Schweizer Unternehmen betroffen, die personenbezogene Daten bearbeiten – etwa von Kunden oder von Mitarbeitern. Als Verarbeitung gilt jeder Umgang mit Personendaten, also insbesondere das Beschaffen, Speichern, Aufbewahren, Verwenden, Verändern, Bekanntgeben, Archivieren, Löschen
oder Vernichten. Da dieser Anwendungsbereich sehr breit gefasst ist, wird es wohl kaum Unternehmen in der Schweiz geben, die von der Totalrevision des Datenschutzgesetzes Schweiz nicht betroffen sind.
Die Umsetzung der europäischen Datenschutzverordnung und des Entwurfs für die Revision des neuen DSG Schweiz stellen Schweizer Unternehmen vor grosse Herausforderungen. Die Verantwortlichen sind also gefordert: Sie müssen die neuen Datenschutzrichtlinien ganzheitlich betrachten, um sie kosteneffizient und marktkonform zu implementieren. Aus Erfahrung wissen wir, dass es dabei die fachlichen und zeitlichen Abhängigkeiten von Datenschutzgesetz Schweiz, ePrivacy und EU-DSGVO zu berücksichtigen gilt.
Der Gesetzgeber hat entschieden, die Totalrevision zu staffeln: Mit einem Vorgehen in zwei Etappen wollte man die Vorgabe der Schengen-Verträge, wonach die Datenschutzrichtlinie 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Bereich des Strafrechts innerhalb einer bestimmten Frist umgesetzt werden muss, vorab beraten. Anschliessend kann der Gesetzgeber die Totalrevision des Datenschutzgesetzes «ohne Zeitdruck» angehen. Für Schweizer Unternehmen ist insbesondere die zweite Etappe zentral. Diese soll voraussichtlich bis Ende 2020 abgeschlossen sein.
Das neue Datenschutzgesetz Schweiz verstärkt zahlreiche bestehende Rechte von betroffenen Personen, führt neue Anforderungen ein und schränkt in wenigen Fällen existierende Artikel ein. Das totalrevidierte Gesetz unterscheidet sich in den folgenden Kernpunkten vom bestehenden:
Während die EU-Datenschutzrichtlinie gewisse in der Schweiz ansässige Unternehmen nicht oder kaum tangiert, wird das neue Datenschutzgesetz für alle Schweizer Unternehmen relevant sein. Unternehmen, die den Anforderungen der EU-DSGVO bereits entsprechen, sollten sich ebenfalls mit dem neuen Schweizer Datenschutzgesetz befassen. Immerhin bestehen inhaltliche Unterschiede.
Wo steht Ihr Unternehmen beim Datenschutz?
Je nach Marktaktivitäten Ihres Unternehmens müssen Sie entweder ausschliesslich die Vorschriften des neuen Datenschutzgesetzes Schweiz oder aber sowohl dieses als auch die EU-DSGVO erfüllen. Abbildung 3 macht deutlich, welche Datenschutzrichtlinien für Ihr Unternehmen wesentlich sind.
PwC begleitete seit mehreren Jahren zahlreiche Unternehmungen in der Schweiz und innerhalb der EU bei der Analyse, Konzeptdefinierung und Implementierung der Anforderungen der DSGVO: Parallel, führte PwC bei diversen Finanzdienstleistungsunternehmen eine Benchmarking-Analyse durch, um Markteinblicke über die Design- und Umsetzungsfortschritte zur Implementierung der DSGVO zu erhalten.
Wir haben folgende Bereiche beobachtet, in denen die Marktakteure Fortschritte im Zusammenhang mit der DSGVO zu verzeichnen haben:
Die ePrivacy schützt das Recht auf Achtung des Privatlebens sowie der Kommunikation und liegt im Entwurf vom 5. Dezember 2017 vor. Sie gehört zu den Eckpfeilern der EU-Strategie für einen digitalen Binnenmarkt. Diese neue Regelung will zukunftssicher sein. Das heisst, sie bezieht sich auf alle aktuellen und zukünftigen Kommunikationstechnologien. Dieser Anspruch wird sich wesentlich auf die digitalen Strategien der Unternehmen auswirken, die hinsichtlich der neuen Anforderungen neu definiert werden müssen.
Die ePrivacy-Verordnung soll die bestehende ePrivacy-Richtlinie von 2009 ersetzen. Sie umfasst mehrere Anpassungen und eine erhebliche Ausweitung des Anwendungsbereichs. Damit will sie den aktuellen Trends der digitalen Märkte Rechnung tragen. Das Hauptziel der ePrivacy-Verordnung besteht darin, die elektronische Kommunikation natürlicher und juristischer Personen sowie die in Endgeräten gespeicherten Informationen zu schützen. Die Kernforderungen von ePrivacy sind:
Die ePrivacy soll die Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung ergänzen und präzisieren. Die beiden Datenschutzrichtlinien können sich überschneiden. Im Konfliktfall gehen Entscheidungen nach ePrivacy der EU-DSGVO vor – vorausgesetzt, sie verringern nicht das Schutzniveau, das natürliche Personen im Rahmen der EU-DSGVO geniessen. Damit stellt die ePrivacy ein Lex Specialis für die europäische Datenschutzverordnung dar.
Auch für Schweizer Unternehmen wird die ePrivacy belangvoll sein. Wir empfehlen, bei der Analyse der Rechtskonformität zum neuen Datenschutzgesetz Schweiz Schnittstellen zur ePrivacy zu berücksichtigen. Tabelle 2 zeigt die Parallelen zwischen der EU-DSGVO, dem neuen DSG Schweiz und ePrivacy auf.
Unternehmen in der Schweiz sollten sich dem neuen Datenschutzgesetz Schweiz möglichst bald annehmen und strategische Lösungen mit Langzeitwirkung finden. Sie müssen die Automatisierung von Anfragen vorantreiben, damit sie die Verarbeitung, das Fallmanagement und das Löschen oder Archivieren von persönlichen Daten effizienter, schneller und kostensparender bewerkstelligen können.
Ebenso anspruchsvoll sind regulatorische Zielkonflikte zwischen dem neuen DSG Schweiz und der EU-DSGVO oder der ePrivacy. Dabei wird die definitive Version der Datenschutzgesetze die effektiven Kosten und den Aufwand entscheidend beeinflussen. Im Hinblick auf die Richtlinien von ePrivacy müssen die Unternehmen ihren Status Quo analysieren und bei Bedarf ihre Prozesse dem Datenschutz im Internet und in der elektronischen Kommunikation anpassen.
Als ersten Schritt empfehlen wir eine unternehmensweite Analyse der faktischen Betroffenheit. Dabei sollten sich die Datenverantwortlichen die folgenden Fragen stellen:
In den kommenden Jahren wird der Datenschutz nicht nur das Management, sondern auch die Compliance- oder Rechtsfunktion und die IT beschäftigen. Effiziente IT-Lösungen rücken in den Mittelpunkt, insbesondere im Bereich Datenmanagement, -archivierung und -klassifizierung sowie bei der Definition von kundenidentifizierenden Daten. PwC hilft Ihnen gerne dabei, diese Herausforderungen in Angriff zu nehmen.
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Susanne Hofmann
Cybersecurity