Jedes Unternehmen kann mit unvorhersehbaren rechtlichen und regulatorischen Verstössen konfrontiert werden, welche seine Integrität in Frage stellen können. Sobald die zuständige Aufsichtsbehörde davon Kenntnis erhält, kann sie geeignete Dritte mit spezifischem Fachwissen für die Aufsicht und die Rechtsdurchsetzung beiziehen. Dieses Fachwissen bringt PwC als sehr erfahrene Untersuchungsbeauftragte in rechtlichen und regulatorischen Fragestellungen mit, indem sie im Auftrag der Aufsichtsbehörde relevante, meist komplexe Sachverhalte umfassend und gewissenhaft erhebt, gezielt analysiert und darstellt. Bei Bedarf können wir in multi- und interdisziplinären Teams mit verschiedenen Fähigkeiten und Kompetenzen (z.B. Rechts- und Steuerberatung, Risikoeinschätzung, Wirtschaftsprüfung und -beratung) und ggf. unter Einbezug unseres weltweiten Netzwerks arbeiten.
PwC agiert als eingesetzte Untersuchungsbeauftragte diskret und ohne Interessenkonflikte. Wir verpflichten uns zu getreuer, sorgfältiger, angemessener und verhältnismässiger Ausübung der Mandate. Wir erstellen konzise und aussagekräftige Berichte und informieren die Aufsichtsbehörde regelmässig, sachlich, umfassend und zielgerichtet über den Arbeitsfortschritt. Gegenüber dem Beaufsichtigten verhalten wir uns stets sachlich, korrekt und unvoreingenommen.
Weitere Informationen: https://www.finma.ch/de/finma/beauftragte-der-finma/
Partner, Head Asset & Wealth Management and Banking Regulatory, Legal, Zurich, PwC Switzerland
+41 58 792 43 94