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ATAD I und II sind Teile eines Massnahmenpakets zur Bekämpfung von Steuervermeidung, das von der Europäischen Union (EU) als Reaktion auf und dienen der einheitlichen Umsetzung des Base Erosion and Profit Shifting Massnahmenplans (BEPS) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in der Europäischen Union.
ATAD umfasst fünf Massnahmenfelder zur Missbrauchsbekämpfung:
ATAD II ist seit dem 1. Januar 2020 in Kraft und bekämpft sogenannte hybride Gestaltungen, die zu weissen Einkünften (doppelter Nichtbesteuerung) führen können. Um hybride Gestaltungen zu erkennen, wird die steuerliche Behandlung von Unternehmen oder Transaktionen in den betroffenen Staaten verglichen.
Durch ATAD können sich für Ihr multinationales Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in der EU erhebliche steuerliche Implikationen ergeben. Gerade ATAD II führt möglicherweise dazu, dass Betriebsausgabenabzüge versagt oder bisher «unproblematische» Zahlungen in die steuerliche Berechnungsgrundlage einbezogen werden.
Dabei sollte sich die ATAD II-Analyse nicht auf vermeintlich «offensichtlich hybride» Gesellschaften und Instrumente beschränken. Vielmehr sollten insbesondere nachfolgende Gestaltungen ebenfalls analysiert werden:
Die Veränderung der internationalen Steuerlandschaft schreitet weiter voran, doch ihr Trend ist bereits jetzt erkennbar: Säule 2 des neuen Arbeitsprogramms der OECD («Programme of Work to Develop a Consensus Solution to the Tax Challenges Arising from the Digitalisation of the Economy») beinhaltet unter anderem eine Mindestbesteuerungsregel, die die Abzugsfähigkeit von Zahlungen im Quellenstaat beschränkt, wenn die Kapitalerträge auf Ebene der Investoren nicht einem (noch zu bestimmenden) Mindeststeuersatz unterliegen.
Obwohl die Fondsbranche nicht im Hauptfokus von ATAD II steht, wird das Inkrafttreten der Regelungen signifikante Auswirkungen auf (alternative) Investmentfonds haben, die in Europa investieren.
So können beispielsweise im Rahmen der Neuregelungen Zinsabzüge im Staat der Investition davon abhängen, wie diese Investition im Staat des jeweiligen Investors steuerlich behandelt wird. Dies wiederum bedeutet, dass der Asset Manager die Besteuerung der jeweiligen Investoren kennen und beurteilen können muss.
Daher sind die neuen Vorschriften für die Fondsbranche insbesondere auf Fonds- und Plattformebene sowie aus der Perspektive der Anlagestrukturierung relevant. Ein guter Zeitpunkt also, Ihre Anlagestrukturen zu überprüfen, damit Sie eine effiziente Steuererklärung beibehalten können.
Weitere Informationen erhalten Sie von unseren Experten.
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ATAD ist ein zentrales Thema. Es ist unerlässlich, dass Ihr Unternehmen die neuen Bestimmungen einhält. Wir von PwC setzen uns täglich mit den praktischen Auswirkungen der Richtlinien auseinander. Dazu arbeiten wir eng mit Ihnen als unseren Kunden und mit unseren Netzwerkkollegen in der EU zusammen.