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Die EU verpflichtet einen erhöhten Standard von Transparenz einzuhalten, um potentiell aggressive Steuerplanungsgestaltungen aufzudecken.
Die geänderten Bestimmungen der EU-Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen (in Kurzform «DAC6») werden für Steuerberater, Dienstleister und Steuerzahler – auch in der Schweiz und Liechtenstein ansässige Unternehmen und Privatpersonen – weitreichende Folgen haben.
DAC6 sieht zwingende Offenlegungspflichten für bestimmte Steuerplanungsgestaltungen vor, die mehr als einen Mitgliedstaat oder einen Mitgliedstaat und ein Drittland betreffen, sofern die Indikatoren, welche in den Kennzeichen beschrieben werden, durch eine Gestaltung als erfüllt anzusehen sind. Bei einigen Kennzeichen muss zusätzlich auch noch einer der Hauptvorteile die objektive Erwartung eines Steuervorteils sein. Die Europäische Union wird ein gemeinsames Kommunikationsnetzwerk (Common Communication Network, CCN) einrichten, über das der verpflichtende automatische Informationsaustausch im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige, grenzüberschreitende Gestaltungen erfolgen soll.
Nutzen Sie unser Tool, um DAC6-konform zu werden
Der jüngste Beschluss der Europäischen Kommission, die sechste Richtlinie zur Änderung der EU-Amtshilferichtlinie (DAC6) anzupassen, um einen optionalen Aufschub der Meldefristen von insgesamt sechs Monaten zu ermöglichen, hat beträchtliche Auswirkungen auf die DAC6-Projekte multinationaler Konzerne. Die revidierten Meldefristen für diejenigen Ländern, in denen ein derartiger Aufschub gilt, sind wie folgt:
Obschon die Einführung des Aufschubs von der grossen Mehrheit der Mitgliedstaaten offiziell angekündigt wurde oder angekündigt werden dürfte, gibt es drei Länder, für die bislang kein Aufschub vorgesehen ist.
Österreich, Finnland und Deutschland haben angekündigt, dass die Meldefristen, wie ursprünglich in DAC6 vorgesehen, nach wie vor gelten. Wir weisen darauf hin, dass derzeit Meldungen in Österreich aus IT-Gründen nicht möglich sind und daher faktisch ein Aufschub gilt. Für neue Steuerplanungsmodelle gilt ein Aufschub von de facto drei Monaten, während für die Meldung bereits umgesetzter Steuerplanungsmodelle ein Aufschub von zwei Monaten gilt (weshalb für verspätete Meldungen bis zu diesem Zeitpunkt keine Sanktionen anfallen).
Am 31. Dezember 2020 hat die britische Regierung angekündigt, dass der Umfang der DAC6-Anzeigeverpflichtung auf grenzüberschreitende Gestaltungen, die das Kennzeichen D (d.h. CRS-Vermeidung und undurchsichtige Eigentumsstrukturen) erfüllen, beschränkt wird. Dementsprechend sind Intermediäre und relevante Steuerpflichtige im Vereinigten Königreich nicht mehr dazu verpflichtet, die unter die Kennzeichen A, B, C oder E fallenden Gestaltungen zu melden (es sei denn, sie fallen unter die Kategorie D).
Einzelne Mitgliedstaaten geben regelmässig lokale Richtlinien und Meldeinformationen heraus. Da DAC6 offiziell bereits in Kraft getreten ist, gilt es bei der Vorbereitung auf diese neue Vorschrift keine Zeit zu verlieren. Wir können Ihnen helfen, sämtliche Aspekte abzudecken:
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen rasch festzustellen, wie Sie derzeit aufgestellt sind, und bereiten Sie kompetent und effizient vor.
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Diese neuen EU-Bestimmungen können Auswirkungen haben für Unternehmen und Privatpersonen, die potenziell aggressive Steuerplanungsmodelle mit einem EU-grenzüberschreitenden Element konzipieren, vermarkten, organisieren, ihre Implementierung bereitstellen oder koordinieren, sowie für Personen, die Unterstützung und Beratung diesbezüglich erbringen. Dabei können auch Steuerzahler – Unternehmen wie Privatpersonen – betroffen sein, selbst wenn diese in der Schweiz oder in Liechtenstein ansässig sind, wie z. B.
Hinweis: Deutschland, Finnland und Österreich haben mitgeteilt, dass die ursprünglichen Fristen weiterhin gelten. Nichtsdestotrotz gilt eine «de facto»-Verschiebung der Meldepflichten in Österreich aufgrund technischer Probleme (siehe oben in Abschnitt «Notwendigkeit, auf dem Laufenden zu bleiben»).
Die primären Ziele von DAC6 sind die Stärkung der Steuertransparenz und die Bekämpfung aggressiver Steuerplanung. Die Änderungen greifen weitgehend die Elemente von Aktionspunkt 12 des BEPS Projekts auf, welcher die Offenlegungspflicht für potenziell aggressive Steuerplanungsmodelle vorsieht, sowie das OECD-Modell bezüglich der Meldepflicht zu CRS-Vermeidungsstrategien und undurchsichtigen Offshore-Strukturen.
Meldepflicht für Intermediäre (bzw. Steuerzahler) und automatischer Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten über das gemeinsame Kommunikationsnetzwerk (CCN) für ein breites Spektrum an grenzüberschreitenden Modellen in Bezug auf Privatpersonen und Unternehmen
Welche Modelle sind meldepflichtig?
DAC6 sieht zwingende Offenlegungspflichten für Steuerplanungsmodelle mit EU-grenzüberschreitenden Elementen vor, sofern ein Modell bestimmte spezifische Kennzeichen (sogenannte «Hallmarks») gemäss der Richtlinie aufweist, sowie unter bestimmten Umständen, wenn der Hauptvorteil oder erwartete Vorteil des Modells ein Steuervorteil ist. Über das von der EU einzurichtende gemeinsame Kommunikationsnetzwerk (CNN) wird ein zwingender automatischer Informationsaustausch zu solchen meldepflichtigen grenzüberschreitenden Modellen stattfinden.
Intermediäre müssen potenziell aggressive Steuerplanungsmodelle mit einem grenzüberschreitenden Element den Steuerbehörden des jeweiligen Landes melden, in dem sie ansässig sind. Anschliessend werden die Informationen vom jeweiligen EU-Mitgliedstaat über das gemeinsame Kommunikationsnetzwerk (CCN) vierteljährlich mit allen anderen Mitgliedstaaten geteilt.
Falls der Steuerzahler ein Steuerplanungsmodell selbständig („in-house“) entwickelt oder die Dienstleistungen eines ausserhalb der EU ansässigen Beraters in Anspruch nimmt oder sofern ein „legal professional privilege“ Anwendung findet, hat der Steuerzahler selbst die Steuerbehörden zu informieren.
Intermediäre (oder Steuerzahler), die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen, müssen Sanktionen in Kauf nehmen. Die Auferlegung effektiver, angemessener und abschreckender Sanktionen obliegt den EU-Mitgliedstaaten.
Es ist wichtig, die neuen Vorschriften und deren Auswirkungen richtig einzuschätzen. Wir setzen uns mit den praktischen Auswirkungen der Richtlinie auseinander und arbeiten dabei eng mit unseren Kunden sowie den in der EU ansässigen Kollegen aus unserem PwC-Netzwerk zusammen.
Wir führen spezielle Workshops durch, in deren Rahmen die ersten Auswirkungen bewertet werden. Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail bei einem unserer unten stehenden Kontakte oder Ihrem Ansprechpartner bei PwC.
Ab Juli 2020 müssen bestimmte grenzüberschreitende Transaktionen gemäss der DAC6-Verordnung der Europäischen Union an die Steuerbehörden gemeldet werden. Haben Sie die Governance- und Technologierahmenbedingungen, um die Anforderungen zu erfüllen?