Mit der Anfang 2020 in Kraft getretenen Reform des Schweizer Unternehmenssteuersystems sind die von der OECD und EU kritisierten vormaligen Schweizer Steuerregimes abgeschafft und durch neue international konforme und wettbewerbsfähige Instrumente ersetzt worden. Dies mit dem Ziel, die steuerliche Attraktivität des Standorts Schweiz langfristig zu sichern, die internationale Akzeptanz zu gewährleisten und ausreichende Steuereinnahmen zu garantieren.
Mit steuerlichen Vorteilen für Erträge aus Immaterialgüterrechten werden die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit sowie deren Wertschöpfung in diesen Bereichen gefördert. Der Gesetzestext sieht eine präzise Definition vor, welche Patente oder vergleichbare Rechte für die Boxbesteuerung qualifizieren. Daneben enthält die Verordnung detaillierte Vorgaben zum Berechnungsmechanismus und zu den Dokumentationspflichten. Übereinstimmend mit dem internationalen OECD- Standard kann der Nexus-Ansatz nach Patent, Produkt oder Produktfamilien angewendet werden. Der Patentbox-Abzug ist in allen Kantonen umgesetzt worden, in gewissen Kantonen jedoch nur in reduziertem Umfang.
Weitere Informationen: www.patent-box.org
Die Einführung eines zusätzlichen Sonderabzugs für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen ist für die Kantone optional, wurde jedoch von den meisten Kantonen eingeführt. Dieser Abzug darf maximal 50 % der massgeblichen F&E-Aufwendungen in der Schweiz betragen. Es bleibt den Steuerpflichtigen überlassen, zu analysieren, inwiefern sie von der Patentbox, dem Sonderabzug oder einer Kombination von beiden profitieren können.
Zu den weiteren Änderungen gehören: