Im Sommer 2013 hat das Schweizer Parlament eine neue Swissness-Gesetzgebung verabschiedet mit dem Ziel, den Mehrwert der Marke «Schweiz» nachhaltig zu sichern. Am 2. September 2015 hat der Bundesrat das Verordnungsrecht zur Swissness-Gesetzgebung genehmigt und das ganze Gesetzgebungspaket auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt.
Unternehmen, die ihre Produkte und Dienstleistungen mit Swissness bewerben, müssen somit nachweisen können, dass der Anteil der gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien für die Schweizer Herkunft ausreicht, um die Marke «Schweiz» verwenden zu dürfen. Die Höhe des schweizerischen Mindestanteils ist je nach Kategorie (Naturprodukte, Lebensmittel, industrielle/andere Produkte, Dienstleistungen) unterschiedlich.
Falls Sie eine oder mehrere Fragen mit “Ja” beantwortet haben, müssen Ihre Produkte/Dienstleistungen die Vorgaben der neuen Swissness-Gesetzgebung erfüllen.