Erstanwendung von IFRS 16 bei Schweizer Publikumsgesellschaften - Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung

David Baur Partner and Leader Corporate Reporting Services, PwC Switzerland Sep 08, 2020

Mit der Erstanwendung von IFRS 16 «Leasingverhältnisse» wird ein Grossteil der bestehenden Leasingverhältnisse erstmalig bilanziert. Die Auswirkungen auf die Bilanz fallen je nach Branche unterschiedlich stark aus. In diesem Artikel wird der Einfluss der Erstanwendung von IFRS 16 anhand einer Auswertung der Finanzberichte von 50 Schweizer Publikumsgesellschaften analysiert.

IFRS 16 war für alle Anwender der IFRS für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, zwingend anzuwenden. Eine frühere Anwendung war zulässig. Im Gegensatz zu IAS 17, dem vorherigen Standard für Leasingverhältnisse [1], welcher auch beim Leasingnehmer zwischen Finanzierungsleasing und operativem Leasing unterschieden hat, schreibt IFRS 16 die Bilanzierung von nahezu allen Leasingverhältnissen beim Leasingnehmer vor, gewährt jedoch Ausnahmen für kurzfristige und geringwertige Leasingverhältnisse.

Mit der Erstanwendung von IFRS 16 ändert sich der Mittelabfluss für Leasingnehmer nicht. Die Erfassung eines Nutzungsrechts und der entsprechenden Verbindlichkeit aus nahezu allen Leasingverhältnissen führt jedoch, je nach Umfang der Leasingaktivitäten, zu einer sichtbar veränderten Bilanz, Erfolgsrechnung und Geldflussrechnung. Dies wiederum beeinflusst häufig verwendete Kennzahlen wie z.B. Verschuldung, Verschuldungsgrad, Eigenkapitalquote oder EBITDA.

Die Nutzung von Leasing bzw. Miete ist über verschiedene Branchen betrachtet unterschiedlich stark ausgeprägt. Aus einer von PwC im Jahr 2016 veröffentlichten Studie [2] geht hervor, dass der erwartete Einfluss von IFRS 16 u.a. auf die Branchen Detailhandel und Konsumgüter, Luftfahrt sowie IT und Dienstleistungen [3] verhältnismässig stark ist. In diesen Branchen wurde ein Anstieg der Verschuldung zwischen 42% und 98% erwartet. Für diesen Artikel wurde der Einfluss von IFRS 16 auf die Finanzberichte von 50 Schweizer Publikumsgesellschaften analysiert. Eine Verteilung über die verschiedenen Branchen ist in Abbildung 1 ersichtlich.

Abbildung 1: Branchenverteilung der analysierten Unternehmen

Die Implementierung des neuen Standards wurde lediglich in 6 der 50 Prüfberichte als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt aufgeführt. Dies lässt darauf schliessen, dass die Implementierung oftmals nicht als Bereich mit erhöhtem oder bedeutsamen Risiko einer Falschdarstellung gemäss der Vorgaben von ISA 315 identifiziert wurde und dass bei der Prüfung der Erstanwendung keine erheblichen Ermessensspielräume oder Schätzungsunsicherheiten identifiziert wurden. 

Übergangsbestimmungen

Erstanwendungen generell

Von der Möglichkeit zur frühzeitigen Anwendung machten lediglich 3 der 50 untersuchten Unternehmen Gebrauch. Die Übrigen wendeten den Standard erstmals im Geschäftsjahr an, welches am oder nach dem 1. Januar 2019 begann.

Unternehmen konnten IFRS 16 entweder vollständig rückwirkend auf jede Berichtsperiode (vollständig retrospektive Methode) anwenden oder mittels der modifiziert retrospektiven Methode [4] auf die Anpassung der Vorperiode verzichten. Die modifiziert retrospektive Methode bietet zudem einige Wahlrechte und praktische Behelfe [5] (Practical Expedients).

Bewertung Nutzungsrecht  

Die vollständig retrospektive Methode verlangt, dass Nutzungsrechte zu dem Wert angesetzt werden, wie wenn IFRS 16 seit jeher angewendet worden wäre. Im Gegensatz dazu, erlaubt die modifiziert retrospektive Methode eine deutlich einfachere Erstanwendung. So können Nutzungsrechte zum Zeitpunkt der Erstanwendung dem Buchwert der Leasingverbindlichkeit gleichgesetzt werden, lediglich angepasst um etwaige Vorauszahlungen oder Abgrenzungen.  Somit ist es auch nicht verwunderlich, dass 48 der 50 analysierten Unternehmen die modifiziert retrospektive Methode gewählt haben.

Offenlegung praktische Behelfe

Macht ein Leasingnehmer von einem oder mehreren praktischen Behelfen [5] Gebrauch, verlangt der Standard eine entsprechende Offenlegung. Von den Unternehmen, welche die modifiziert retrospektive Methode anwandten, beschrieben 79%, dass sie zum Zeitpunkt der Erstanwendung mindestens eine solche Erleichterung angewandt haben, 21% machten keine Angabe. Die am häufigsten ausgewiesenen praktischen Behelfe sind:

  • Keine Neubeurteilung, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis enthält (abstützen auf die Beurteilung unter IAS 17 und IFRIC 4),
  • Behandlung von Leasingverhältnissen mit einer Restlaufzeit von weniger als zwölf Monaten wie kurzfristige Leasingverhältnisse, und
  • Nichtberücksichtigung der anfänglichen direkten Kosten bei der Bewertung des Nutzungsrechts.

Lediglich 29% der Unternehmen gaben an, sich auf die unmittelbar vor dem Zeitpunkt der Erstanwendung durchgeführte Beurteilung abzustützen, ob es sich bei den Leasingverhältnissen um belastende Verträge (Onerous Contracts) nach IAS 37 «Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen» handelt. Bei der Anwendung dieser Erleichterung kann auf eine Wertminderungsprüfung der Nutzungsrechte im Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung verzichtet werden. Im Umkehrschluss würde das bedeuten, dass die überwiegende Anzahl der Leasingnehmer die aktivierten Nutzungsrechte im Zeitpunkt der Erstanwendung einer Wertminderungsprüfung unterzogen haben. Zu vermuten ist jedoch, dass viele Anwender vom praktischen Behelf Gebrauch gemacht haben, jedoch auf einen entsprechenden Ausweis verzichtet haben.

Auswirkungen auf die Bilanz und wichtige Kennzahlen

Einfluss auf das Eigenkapital

Aufgrund der Erleichterung [6], welche die modifiziert retrospektive Methode bietet, ist es nicht verwunderlich, dass der Einfluss der Erstanwendung auf den Eröffnungswert des Eigenkapitals eher gering ausfällt (Abbildung 2). Lediglich 30% der untersuchten Unternehmen gaben an, dass die Umsetzung von IFRS 16 einen Einfluss auf das Eigenkapital aufweist, 70% rapportierten keinen Einfluss.

Abbildung 2: Einfluss auf den Eröffnungswert des Eigenkapitals

Einfluss auf die Bilanzsumme

Unabhängig von der bei der Erstanwendung verwendeten Methode, erhöht die Bilanzierung der Leasingverhältnisse die Bilanzsumme teilweise deutlich. Über alle 50 analysierten Unternehmen ist einen Anstieg der Bilanzsumme von durchschnittlich 6.1% zu beobachten. Wie in Abbildung 3 ersichtlich fallen dabei die Auswirkungen in den verschiedenen Branchen sehr unterschiedlich aus. So hat die Erstanwendung von IFRS 16 die Bilanzsumme in der Branche Detailhandel und Konsumgüter um mehr als einen Fünftel erhöht. Die Auswirkungen auf gängige Kennzahlen wie EBITDA oder EBIT ist für die Unternehmen in dieser Branche entsprechend gross (siehe Einfluss auf die Kennzahlen). Ein ebenfalls grosser Einfluss ist in der Logistikbranche ersichtlich, wo der umfangreiche Einsatz von Leasing, insbesondere für die Nutzung von Land und Gebäuden, nun sichtbar wird. 

Abbildung 3: Durchschnittlicher Zugang von Nutzungsrechten im Verhältnis zum Gesamtvermögen bei Erstanwendung

Einfluss auf Kennzahlen

Gemessen am teilweise grossen Einfluss des Standards auf die Struktur der Bilanz, Erfolgsrechnung und Geldflussrechnung, wird der Einfluss auf Kennzahlen in den analysierten Finanzberichten eher selten transparent beschrieben. So führt die Erfassung der Leasingverbindlichkeit beispielsweise zu einer höheren Verschuldung und einer Reduktion der Eigenkapitalquote. Die Auswirkung auf diese Kennzahlen ist unter Umständen bedeutend.

Unter IAS 17 wurde der Aufwand für operatives Leasing im operativen Ergebnis erfasst. Die Bilanzierung von Nutzungsrechten nach IFRS 16 führt hingegen zu Abschreibungsaufwand in der Erfolgsrechnung. Zudem erhöht die Verzinsung der Leasingverbindlichkeiten den Zinsaufwand. Daraus resultieren höhere Werte von EBITDA und – in geringerem Umfang – EBIT, ohne dass sich allerdings die Leistung eines Unternehmens verbessert hat.

Für jene Branchen, welche fünf oder mehr Stichproben aufweisen, werden nachfolgend die Auswirkungen auf die folgenden Kennzahlen analysiert:

  • Erhöhung der Verschuldung [7]
  • Verschuldungsgrad (Debt-to-Equity Ratio) [8]
  • Eigenkapitalquote [9]
  • EBIT [10]
  • EBITDA [11]

Bilanzkennzahlen

Zur Verschuldung eines Unternehmens zählen Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten wie zum Beispiel Darlehen, Anleihen und Leasingverbindlichkeiten. Mit der Erstanwendung von IFRS 16 erhöht sich diese Kennzahl, da für nahezu alle Leasingverhältnisse eine Verbindlichkeit angesetzt werden muss. Der Einfluss auf die untersuchten Branchen ist in Abbildung 4 ersichtlich.

Abbildung 4: Median Anstieg der Verschuldung pro Branche

Erwirtschaftet ein Unternehmen Gewinne, können Investoren einen hohen Verschuldungsgrad als vorteilhaft erachten, da eine höhere Eigenkapitalrendite resultiert. Abbildung 5 zeigt die Auswirkung von IFRS 16 auf den Verschuldungsgrad zum Zeitpunkt der Erstanwendung von IFRS 16. 

Abbildung 5: Median Anstieg des Verschuldungsgrades pro Branche

Der Anstieg der Verschuldung ist in den Branchen Pharma und Life Sciences sowie Finanzdienstleistungen mit 11% respektive 14% am niedrigsten. Jedoch ist der Hebel auf den Verschuldungsgrad in der Finanzdienstleistungsbranche mit 30% Anstieg deutlich grösser als im Pharma und Life Sciences Sektor (3% Anstieg). Dies liegt an der deutlich höheren Fremdfinanzierung der Unternehmen in der Finanzdienstleistungsbranche. In der Branche Detailhandel und Konsumgüter ist der grösste Anstieg der Verschuldung um 103% im Median ersichtlich. Da Unternehmen in dieser Branche jedoch relativ stark eigenfinanziert sind, und darüber hinaus einen relativ niedrigen Anteil von Verbindlichkeiten haben, welche nicht aus Finanzierungstätigkeiten stammen, fällt der Einfluss auf den Verschuldungsgrad mit 14% Anstieg eher gering aus. Die Eigenkapitalquote reduzierte sich im Durchschnitt zwischen 0 und 8 Prozent (Abbildung 6).

Abbildung 6: Durchschnittliche Eigenkapitalquote pro Branche

Performance Kennzahlen

EBIT und EBITDA gehören zu den am häufigsten verwendeten Kennzahlen zur Bestimmung der wirtschaftlichen Leistung von Unternehmen. Manche Unternehmen weisen diese bereits als Zwischensumme in der Erfolgsrechnung aus, andere beschreiben sie im Anhang des Abschlusses oder im Management Bericht. IFRS definiert diese Kennzahlen nicht, weshalb in der Praxis keine einheitliche Anwendung erfolgt. So beziehen zum Beispiel nicht alle Anwender das Ergebnis von assoziierten Gesellschaften oder die Wertminderung auf Vermögenswerten in das EBITDA ein. Somit ist eine Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen nicht ohne weiteres gegeben. Für Zwecke dieses Artikels wird EBIT und EBITDA auf folgender Basis berechnet:

  • EBIT = Ergebnis vor Finanzaufwand (netto) und Steueraufwand-/ertrag
  • EBITDA = Ergebnis vor Finanzaufwand (netto), Steueraufwand-/ertrag und Abschreibungen

Für Unternehmen, für welche Finanzertrag eine der Haupteinnahmequellen darstellt, wie beispielsweise Banken, wird der EBIT dem EBT gleichgestellt. Aufgrund des prozentual hohen Zugangs an Nutzungsrechten in der Branche Detailhandel und Konsumgüter ist es nicht verwunderlich, dass IFRS 16 zu einer starken Verbesserung des EBITDA und in geringerem Umfang auch des EBIT geführt hat (Abbildung 7 und Abbildung 8). Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um eine Verbesserung der Kennzahlen, die wirtschaftliche Leistung der Unternehmen wird durch die Änderung der buchhalterischen Behandlung von Leasingverhältnissen nicht verbessert.

Abbildung 7: Effekt auf ausgewiesenen EBIT (Median)

Abbildung 8: Effekt auf ausgewiesenen EBITDA (Median)

Qualität der Offenlegung

IFRS 16 führt sowohl für den Übergang als auch für wiederkehrende Anhangsangaben umfangreiche Offenlegungsvorschriften ein.

Übergangsbestimmungen

Der Standard verlangt zusätzliche Offenlegungen für die Unternehmen, welche die modifiziert retrospektive Methode zur Erstanwendung verwendet haben. Die im Vorjahr lediglich im Anhang nach IAS 17 offengelegten Verpflichtungen für operatives Leasing sind auf die in der Eröffnungsbilanz erfassten Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 überzuleiten. Lediglich 4 der 48 Unternehmen haben auf die entsprechende Offenlegung verzichtet.  

Des Weiteren verlangen die Übergangsbestimmungen den Ausweis des gewichteten Durchschnittswertes [12] des Grenzfremdkapitalzinssatzes [13], der sich aus den einzelnen Leasingverbindlichkeiten ableitet. 94% der Unternehmen haben diese Vorschrift befolgt. Eine Verteilung des ausgewiesenen gewichteten Grenzfremdkapitalzinssatzes ist in Abbildung 9 ersichtlich.

Abbildung 9: Durchschnittswert des Grenzfremdkapitalzinssatzes

Lediglich rund die Hälfte der analysierten Unternehmen hat zusätzlich zu den neuen Rechnungslegungsmethoden unter IFRS 16 auch jene für die Vergleichsperiode nach IAS 17 offengelegt.

Wiederkehrende Offenlegungsvorschriften

Der Standard bietet ein Wahlrecht bei der Darstellung von Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten. Diese können entweder in der Bilanz oder im Anhang als separate Position gezeigt werden. Abbildung 10 veranschaulicht die Verteilung, wobei festzustellen war, dass die Unternehmen in den Branchen, in denen der Einfluss von IFRS 16 am grössten ist, dazu tendierten die Nutzungsrechte und Leasingverpflichtungen separat in der Bilanz darzustellen. 

Abbildung 10: Separate Darstellung von Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten in der Bilanz

Mit der Umstellung auf IFRS 16 müssen die Unternehmen auch die neuen Rechnungslegungsgrundsätze offenlegen. 49 der 50 Unternehmen sind dieser Bestimmung nachgekommen. Hierbei ist auch zu beobachten, dass sich der Umfang der Offenlegung der neuen Rechnungslegungsgrundsätze im Durchschnitt mehr als verdoppelt hat. Wurde die Rechnungslegungsmethode unter IAS 17 im Schnitt noch mit 92 Worten beschrieben, so zeigt sich im Jahr der Erstanwendung von IFRS 16 ein Anstieg auf durchschnittlich 352 Worte. Eine Durchsicht der Rechnungslegungsgrundsätze hat ergeben, dass 90% der Unternehmen vom Wahlrecht [14] Gebrauch machten, kurzfristige Leasingverhältnisse nicht anzusetzen. Leasingverhältnisse betreffend geringfügige Vermögenswerte wurden von 86% der Unternehmen nicht angesetzt.

Zu den weiteren Offenlegungsvorschriften gehört der Ausweis der Leasingverbindlichkeiten in kurzfristig und langfristig, was von 80% der Unternehmen umgesetzt wurde. Der Ausweis der Nutzungsrechte nach Anlageklassen sowie die Zugänge an Nutzungsrechten in der Berichtsperiode wurden von rund 85% der Anwender vorgenommen. Zudem verlangt der Standard eine detaillierte Offenlegung der Aufwendungen und Erträge und des Gesamtmittelflusses, welche in der Berichtsperiode verbucht wurden. Dies beinhaltet u.a. Zinsaufwand, Abschreibungsaufwand, Aufwendungen für kurzfristige und geringfügige Leasingverhältnisse, sofern diese nicht als Nutzungsrecht erfasst werden, ferner Aufwendungen für variable Leasingverhältnisse, welche nicht an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind. Mit insgesamt 68% hat die überwiegende Mehrheit der Anwender alle verlangten Ausweisvorschriften für Aufwendungen und Erträge sowie Gesamtmittelfluss erfüllt. 26% der Unternehmen haben einen Teil der verlangten Informationen offengelegt und lediglich 6% keine der vorgeschriebenen Informationen.

Eine weniger beachtete Vorschrift des Standards ist die Offenlegung von künftigen Mittelabflüssen, welche nicht in der Leasingverbindlichkeit enthalten sind. Dies beinhaltet beispielsweise variable Leasingzahlungen, Verlängerungs- und Kündigungsoptionen, Restwertgarantien und eingegangene Leasingverhältnisse, die jedoch zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht begonnen haben. Lediglich rund ein Drittel der analysierten Unternehmen haben hierzu eine Angabe gemacht.

Qualität des Schätzung des Einflusses von IFRS 16 im Abschluss des Vorjahres

Ein Vergleich zwischen den betragsmässig erfassten Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Erstanwendung mit der Schätzung des Einflusses des neuen Standards im Finanzbericht der Vorperiode ergab, dass 38% der Unternehmen eine genaue Schätzung zum Ende der Vorperiode abgeben konnten. Weitere 30% zeigten unbedeutende Abweichungen [15] zwischen erfassten Werten und der Schätzung der Vorperiode, 14% zeigten bedeutende Abweichungen [16] und 18% haben in der Vorperiode keine Schätzung über den Einfluss des neuen Standards offengelegt. Daraus lässt sich schliessen, dass rund zwei Drittel der untersuchten Anwender ihre Implementierung des neuen Standards zum Zeitpunkt der Publikation des Finanzberichts der Vorperiode entweder bereits abgeschlossen hatten oder massgeblich abgeschlossen hatten.

Fazit

Obwohl IFRS 16 keine Auswirkungen auf die Ertragskraft der Unternehmen und deren Geldflüsse hat, ergibt sich insbesondere in den Branchen Detailhandel und Konsumgüter, Logistik und IT und Dienstleistungen eine starke Auswirkung auf die Darstellung von Bilanz, Erfolgsrechnung und Geldflussrechnung. Dies wiederum beeinflusst gängige Bilanz- und Performance Kennzahlen. Mit dem Wechsel des Leasingstandards wird transparenter dargestellt, wie hoch die Verschuldung in Unternehmen tatsächlich ist. In Anbetracht der Komplexität des Standards sowie des hohen Aufwands für dessen Umsetzung ist es nicht verwunderlich, dass 96% der analysierten Unternehmen die modifiziert retrospektive Methode zur Erstanwendung gewählt haben. Die Qualität und der Detailierungsgrad der Offenlegung variiert deutlich unter den Anwendern. 

[1] Operative Leasingverhältnisse wurden unter IAS 17 über die Laufzeit des Leasingvertrages im operativen Ergebnis erfasst, derweil das Finanzierungsleasing zu einer Bilanzierung des Leasinggegenstandes und der dazugehörigen Verbindlichkeit führte.

[2] PwC, A study on the impact of lease capitalization

[3] Retail, Airlines and Professional Services 

[4] IFRS 16 Paragraph C5

[5] IFRS 16 Paragraph C3, C10

[6] IFRS 16 Paragraph C8(b) erlaubt, dass ein Nutzungsrecht zum Buchwert der Leasingverbindlichkeit, angepasst um etwaige Vorauszahlungen oder Abgrenzungen, angesetzt werden kann.

[7] Verschuldung beinhaltet kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten inklusive Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing unter IAS 17 per Abschlussstichtag der Periode vor Einführung von IFRS 16

[8] Verschuldungsgrad ist definiert als Verschuldung dividiert durch das Eigenkapital

[9] Eigenkapitalquote ist definiert als Eigenkapital dividiert durch die Bilanzsumme, welche kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten und das Eigenkapital beinhaltet

[10] Ergebnis vor Zinsen und Steuern, zu Englisch: Earnings before interest and taxes

[11] Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen, zu Englisch: Earnings before interest and taxes, depreciation and amortization. Einmalige Wertminderungen von Vermögenswerten (Impairments) sind nicht aus dem EBITDA ausgeschlossen

[12] IFRS 16 Paragraph C12(a)

[13] Engl.: incremental borrowing rate

[14] IFRS 16 Paragraph 5

[15] Eine Abweichung ist als unbedeutend definiert, wenn die Schätzung der Vorperiode maximal 10% vom erfassten Betrag im Jahr der Erstanwendung abweicht

[16] Eine Abweichung ist als bedeutend definiert, wenn die Schätzung der Vorperiode mehr als 10% vom erfassten Betrag im Jahr der Erstanwendung abweicht

Erstpublikation im ExpertFocus 08/2020


 

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David Baur

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