Seit Anfang 2021 ist die Inflation in der Türkei deutlich gestiegen. Auf der Grundlage des aktuellen globalen wirtschaftlichen Umfelds wird erwartet, dass die Inflation auch in absehbarer Zukunft weiter steigen wird. Qualitative Indikatoren, wie die sich verschlechternde Wirtschaftslage und die Devisenkontrollen, stützen ebenfalls die Schlussfolgerung, dass die Türkei für Berichtszeiträume, die am oder nach dem 30. Juni 2022 enden, für Rechnungslegungszwecke voraussichtlich eine hochinflationäre Volkswirtschaft sein wird (unter der Annahme, dass vor diesem Datum keine gegenteiligen Informationen vorliegen werden, z. B. vom IWF im April 2022 veröffentlichte Inflationsdaten).
Es wird erwartet, dass die Türkei für Berichtsperioden, die am oder nach dem 30. Juni 2022 enden, als Hochinflationsland i. S. d. IAS 29 zu betrachten ist. IAS 29.4 besagt, dass der Standard «vom Beginn der Berichtsperiode an anzuwenden ist, in der […] Hochinflation herrscht». Unternehmen mit der Türkischen Lira als funktionale Währung sollten sich daher darauf vorbereiten, IAS 29 demnächst anwenden zu müssen. Der Standard ist dabei so anzuwenden, als ob das Land schon immer hochinflationär gewesen wäre.
IAS 29 schreibt vor, dass Abschlüsse eines Unternehmens, dessen funktionale Währung die Währung eines Hochinflationslandes ist, an die aktuelle Kaufkraft am Ende der Berichtsperiode anzupassen sind.
Hierzu sind Transaktionen in 2022 und nicht-monetäre Salden am Ende der Berichtsperiode umzurechnen, um den am Bilanzstichtag geltenden aktuellen Preisindex widerzuspiegeln. Dies gilt auch für dargestellte Vergleichszahlen, da IAS 29 so anzuwenden ist, als ob die Volkswirtschaft schon immer hochinflationär gewesen wäre. Eine Verpflichtung zur Darstellung einer zusätzlichen Bilanz zu Beginn der vorangegangenen Periode (sog. «Dritte Bilanz») besteht jedoch nicht.
Multinationale Unternehmen, die Tochterunternehmen haben, deren funktionale Währung die Türkische Lira ist, müssen IAS 21.43 beachten. Dieser schreibt vor, dass die Abschlüsse eines Tochterunternehmens, das die funktionale Währung eines Hochinflationslandes hat, gemäss IAS 29 angepasst werden müssen, bevor sie in den Konzernabschluss einbezogen werden. Vergleichsbeträge, die zuvor in einer stabilen Währung dargestellt wurden, werden nicht angepasst.
IAS 29 ist sehr wahrscheinlich für Unternehmen, die die Türkische Lira als funktionale Währung haben, in Berichtsperioden, die am oder nach dem 30. Juni 2022 enden, anzuwenden und zwar so, als ob die Volkswirtschaft schon immer hochinflationär gewesen wäre. Dies gilt sowohl für jährliche Abschlüsse als auch für Zwischenabschlüsse.
Unternehmen sind nicht verpflichtet, IAS 29 auf Abschlussstichtage bis einschliesslich 31. März 2022 anzuwenden. Dies gilt unabhängig davon, wann die Genehmigung des Abschlusses zur Veröffentlichung erfolgt.
Wird die funktionale Währung eines Unternehmens oder bei einem Konzern eines Tochterunternehmens nach dem Ende einer Berichtsperiode, jedoch noch vor der Genehmigung des Abschlusses zur Veröffentlichung hochinflationär, ist dies ein nicht zu berücksichtigendes Ereignis nach der Berichtsperiode i. S. d. IAS 10. Insofern können in Abschlüssen, die bis einschliesslich 31. März 2022 enden, Angabepflichten nach IAS 10.21 bestehen. Auswirkungen auf die im Abschluss erfassten Beträge ergeben sich jedoch nicht.
Unternehmen, die die Türkische Lira als funktionale Währung haben, werden in Abschlüssen für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 30. Juni 2022 enden sowie in entsprechenden Zwischenabschlüssen, sehr wahrscheinlich IAS 29 «Rechnungslegung in Hochinflationsländern» anwenden müssen.