Um der rasch voranschreitenden Entwaldung und Waldschädigung entgegenzuwirken und so einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels zu leisten, trat mit 29. Juni 2023 die EU-Entwaldungsverordnung ((EU) 2023/1115, «EUDR») in Kraft.
Durch die EUDR werden strenge Vorschriften für das Inverkehrbringen, die Bereitstellung sowie die Ausfuhr von «relevanten Rohstoffen» und «relevanten Erzeugnissen» in und aus der EU eingeführt. Neben dem Nachweis, dass die Produkte entwaldungsfrei sind und die einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes eingehalten wurden, muss auch eine entsprechende Sorgfaltserklärung vorliegen. Liegt eine solche nicht vor, dürfen die Produkte nicht in Verkehr gebracht oder aus der EU ausgeführt werden.
Damit die Unternehmen dieser Sorgfaltspflicht nachkommen können, müssen eine Vielzahl von Informationen, wie beispielsweise das Erzeugerland oder Geolokalisierung der Grundstücke, gesammelt werden.
Zuständig für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten sind die Marktteilnehmer oder Händler in der EU, die die Produkte in Verkehr bringen oder ausführen. Werden die Produkte durch nicht-EU-ansässige Unternehmen in Verkehr gebracht oder ausgeführt, trifft die Verpflichtung den ersten in der Union niedergelassenen Marktteilnehmer oder Händler. Dies kann somit zu Wettbewerbsnachteilen für Schweizer Unternehmen führen.
Als «relevante Rohstoffe» (Produktegruppen) gem. Verordnung gelten Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalmen, Kautschuk, Soja und Holz. Die «relevanten Erzeugnisse» umfassen jedoch eine Vielzahl von Produkten aus diversen Zolltarifkapiteln, wie beispielsweise (nicht abschliessend):
Zolltarifnummer |
Relevante Erzeugnisse |
1806 |
Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen |
0901 |
Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt |
ex 4010 |
Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk |
ex 4011 |
Luftreifen (Pneus) aus Kautschuk |
ex 4016 |
Sonstige Waren aus Weichkautschuk |
4410 |
Spanplatten, „oriented strand board“-Platten (OSB) und ähnliche Platten (z. B. „waferboard“-Platten) aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen organischen Bindemitteln hergestellt |
4415* |
Kisten, Kistchen, Verschläge, Trommeln und ähnliche Verpackungsmittel, aus Holz; Kabeltrommeln aus Holz; Flachpaletten, Boxpaletten und andere Landungsträger, aus Holz; Palettenaufsatzwände aus Holz * Werden die Waren als Transport(hilfs)mittel zusammen mit anderen Waren geliefert, unterliegen sie selbst nicht der EUDR |
4421 |
Andere Waren aus Holz |
Auf der Website der Europäischen Union finden Sie weiterführende Informationen (in Englisch).
Obwohl einiges noch unklar ist, empfiehlt es sich, frühzeitig die möglichen Auswirkungen auf Ihr Unternehmen zu prüfen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.