EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) – die wichtigsten Punkte

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  • 31 Jan 2024
Anna Ritthaler

Anna Ritthaler

Manager, Indirect Tax, PwC Switzerland

Um der rasch voranschreitenden Entwaldung und Waldschädigung entgegenzuwirken und so einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels zu leisten, trat mit 29. Juni 2023 die EU-Entwaldungsverordnung ((EU) 2023/1115, «EUDR») in Kraft.

Durch die EUDR werden strenge Vorschriften für das Inverkehrbringen, die Bereitstellung sowie die Ausfuhr von «relevanten Rohstoffen» und «relevanten Erzeugnissen» in und aus der EU eingeführt. Neben dem Nachweis, dass die Produkte entwaldungsfrei sind und die einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes eingehalten wurden, muss auch eine entsprechende Sorgfaltserklärung vorliegen. Liegt eine solche nicht vor, dürfen die Produkte nicht in Verkehr gebracht oder aus der EU ausgeführt werden. 

Damit die Unternehmen dieser Sorgfaltspflicht nachkommen können, müssen eine Vielzahl von Informationen, wie beispielsweise das Erzeugerland oder Geolokalisierung der Grundstücke, gesammelt werden. 

Zuständig für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten sind die Marktteilnehmer oder Händler in der EU, die die Produkte in Verkehr bringen oder ausführen. Werden die Produkte durch nicht-EU-ansässige Unternehmen in Verkehr gebracht oder ausgeführt, trifft die Verpflichtung den ersten in der Union niedergelassenen Marktteilnehmer oder Händler. Dies kann somit zu Wettbewerbsnachteilen für Schweizer Unternehmen führen. 

Als «relevante Rohstoffe» (Produktegruppen) gem. Verordnung gelten Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalmen, Kautschuk, Soja und Holz. Die «relevanten Erzeugnisse» umfassen jedoch eine Vielzahl von Produkten aus diversen Zolltarifkapiteln, wie beispielsweise (nicht abschliessend):

Zolltarifnummer

Relevante Erzeugnisse

1806

Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen

0901

Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt

ex 4010

Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk

ex 4011

Luftreifen (Pneus) aus Kautschuk

ex 4016

Sonstige Waren aus Weichkautschuk

4410

Spanplatten, „oriented strand board“-Platten (OSB) und ähnliche Platten (z. B. „waferboard“-Platten) aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen organischen Bindemitteln hergestellt

4415*

Kisten, Kistchen, Verschläge, Trommeln und ähnliche Verpackungsmittel, aus Holz; Kabeltrommeln aus Holz; Flachpaletten, Boxpaletten und andere Landungsträger, aus Holz; Palettenaufsatzwände aus Holz

* Werden die Waren als Transport(hilfs)mittel zusammen mit anderen Waren geliefert, unterliegen sie selbst nicht der EUDR

4421

Andere Waren aus Holz

01.01.25

Nach Ablauf einer 18-monatigen Übergangsfrist (per 30. Dezember 2024) müssen Unternehmen ab Januar 2025 der Sorgfaltspflichten nachkommen.

Source European Commission

Mehr Informationen

Auf der Website der Europäischen Union finden Sie weiterführende Informationen (in Englisch).

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