Christina Haas Bruni Senior Manager, Customs & International Trade, PwC Switzerland 06 Mrz 2014
Ab dem 1. Januar 2016 wird die Angabe der Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) in den elektronischen Zollapplikationen in den Rubriken „Importeur“ und „Empfänger“ (e-dec Import) sowie in der Rubrik „Versender“ (e-dec Export und NCTS Export) obligatorisch.
Um den Übergang zu dieser Verpflichtung möglichst zu erleichtern und die entsprechenden internen Abläufe zu testen, hat die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) die betroffenen Rubriken in den Applikationen e-dec und NCTS bereits jetzt geöffnet.
Die Spediteure bzw. Zollanmelder können somit ab dem 1. März 2014 die UID des Importeurs / Empfängers bei der Einfuhr und des Versenders bei der Ausfuhr fakultativ in den Zollanmeldungen angeben (ohne Striche und Punkte, z. B. CHE123456789). Dies ist nicht zu verwechseln mit der Angabe der MWST-Nummer (eigene Rubrik). Exporteure, welche die elektronischen Veranlagungsverfügungen (eVV) mit der UID selber beziehen wollen, müssen sicherstellen, dass ihre UID bei der EZV angemeldet und in der Datenbank ZKV (Zollkundenverwaltung) registriert ist.
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Christina Haas Bruni
Senior Manager, Customs & International Trade, PwC Switzerland
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