Zum dritten Jahrestag des Russland-Ukraine-Konflikts hat die Europäische Union ihr 16. Sanktionspaket beschlossen. Darauf einigten sich die EU-Aussenministerien am 24. Februar 2025. Ziel ist es, den wirtschaftlichen und politischen Druck auf Russland weiter zu erhöhen. Das Paket umfasst:
Die EU hatte bereits zuvor knapp 80 Schiffen das Einlaufen in Häfen untersagt und Unternehmen verboten, ihnen Dienstleistungen anzubieten. Nun werden 73 weitere Schiffe auf die Sanktionsliste gesetzt. Zudem wurden Regeländerungen vorgenommen, die es ermöglichen, nicht nur die Betreiber, sondern auch Eigentümer und Kapitäne dieser Schiffe mit Sanktionen zu belegen.
Hintergrund: Die Schattenflotte besteht aus Schiffen mit undurchsichtigen Eigentumsverhältnissen, die zur Umgehung von Sanktionen genutzt werden. Russland setzt zunehmend auf überalterte Tanker aus Drittstaaten, da eigene Schiffe nicht mehr so einfach einsetzbar sind. Neben dem Transport von Rohöl gibt es zudem Befürchtungen, dass diese Schiffe für Sabotageaktionen gegen Unterwasserinfrastruktur genutzt werden könnten.
Ein zentrales Element des neuen Pakets sind weitgehende Handelsrestriktionen. Unter anderem wird der Import von Aluminium und Aluminiumlegierungen aus Russland erheblich eingeschränkt. Zusätzlich wird der Export bestimmter Produkte untersagt, die für die russische Rüstungsindustrie von Bedeutung sind. Dazu zählen:
Ausserdem wurde ein Verbot von Transaktionen mit russischen Häfen und Flughäfen beschlossen, die bei der Umgehung der westlichen Ölpreisobergrenze eine Rolle spielen.
Die EU hat weitere Massnahmen im Finanzbereich ergriffen, um Russland wirtschaftlich zu schwächen. Dazu gehören:
Die EU hat ferner ihre Liste von sanktionierten Einzelpersonen, Organisationen und Einrichtungen, die mit Russlands militärisch-industriellem Komplex zusammenarbeiten, weiter ausgebaut. Neu hinzugefügt wurden 48 weitere Personen sowie 35 Unternehmen und Organisationen. Diese unterliegen nun Vermögenssperren und EU-Einreiseverboten.
Mit den neuen Massnahmen hat die EU die Rundfunklizenzen von acht russischen Medienunternehmen ausgesetzt. Dies ist Teil der Bestrebungen, die Verbreitung von Propaganda und Desinformation aus Russland innerhalb der EU einzudämmen.
Mit dem 16. Sanktionspaket erhöht die EU erneut den wirtschaftlichen und politischen Druck auf Russland. Die Massnahmen zielen darauf ab, den Preis für die Fortführung des Konflikts zu steigern. Die EU zeigt sich weiterhin entschlossen, Sanktionen zu verschärfen, sollte Russland seine militärischen Aktionen fortsetzen.
Quelle und Details: Auf der Seite der Deutschen Bundesregierung (Aktuelles) sowie des Europäischen Rates finden Sie einen ausführlichen Überblick über die EU-Sanktionen gegen Russland.
Zum aktuellen Zeitpunkt hat die Schweiz die meisten – aber nicht unbedingt alle – Sanktionsmassnahmen der EU übernommen. Die Übernahme von Sanktionen erfolgt in der Regel nach einer sorgfältigen Prüfung. Die Schweiz behält sich das Recht vor, bestimmte Massnahmen anzupassen oder nicht zu übernehmen, um ihre eigenen nationalen Interessen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
Erst am 12. Februar 2025 hatte der Bundesrat entschieden, weitere Massnahmen des 15. Sanktionspakets der EU gegenüber Russland anzuschliessen. Diese Massnahmen traten am 13. Februar 2025 in Kraft.
Das für Sanktionen zuständige Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat die Sanktionslisten betreffend Russland nun auf Basis des 16. Sanktionspakets der EU gegenüber Russland erneut ausgeweitet. Die Schweiz hat damit Änderungen übernommen, welche die EU aufgrund der anhaltenden militärischen Handlungen Russlands gegen die Ukraine beschlossen hat. Diese Massnahmen traten am 4. März 2025 um 22:00 Uhr in Kraft:
Die Verordnung vom 4. März 2022 über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine.
Die neuen Massnahmen:
Diverse weitere Massnahmen befinden sich derzeit in Prüfung, damit sich der Bundesrat mit einer allfälligen Übernahme der neuen Sanktionen befassen kann.
Quelle und Details hier: SECO
Mit diesen Tranchen wurden die bereits bestehenden Sanktionen erneut ausgeweitet.
Wirtschaftsteilnehmende sollten laufend prüfen, welche Auswirkungen die bestehenden Sanktionen auf ihre Geschäftsbeziehungen haben, denn Zuwiderhandlung wird mit harten Sanktionen geahndet.
Vor dem Hintergrund der ständigen Ausweitung der Sanktionen sollten Unternehmen prüfen, welchen Einfluss die bestehenden und geplanten Restriktionen haben werden, zumal die erlassenen Regelungen sofort in Kraft treten werden. Gegebenenfalls müssen die Geschäftsprozesse sofort angepasst werden.
Gerne unterstützen wir Sie in diesem Zusammenhang, insbesondere bei der strategischen Definition der abgeleiteten Anforderungen und der operativen Umsetzung zur Auslegung und Implementierung entsprechender Mechanismen.
Dieser Blogbeitrag gibt den Stand vom 5. März 2025 wieder. Wir weisen darauf hin, dass die politische Lage äusserst dynamisch ist und es zu kurzfristigen Gesetzesänderungen kommen kann.