06 Jun 2017
Mit Beginn dieses Jahres hat die Schweiz zusammen mit der EU und Norwegen das System Registrierter Ausführer (REX: engl. Registered Exporter) in Kraft gesetzt. Im präferenziellen Warenverkehr mit Entwicklungsländern kommt nun eine neue Ursprungserklärung zur Anwendung (Statement on Origin, SoO).
Die neue Ursprungserklärung im Allgemeinen Präferenzsystem soll bis 2019 die aktuell gültigen Ursprungszeugnisse Form. A sowie die diesbezüglichen Ursprungserklärungen auf der Rechnung ersetzen und dadurch zu einer Vereinfachung führen:
Dies bedeutet allerdings mehr Eigenverantwortung und erfordert ausreichende Kenntnisse im Ursprungsbereich. Damit man von diesen Vereinfachungen profitieren kann, muss man als Entwicklungsland dem REX System beitreten. Die entsprechenden Ausführer aus diesen Entwicklungsländern müssen sich für Sendungen mit Ursprungswaren ab CHF 10‘300 (EUR 6‘000) bei der entsprechenden Behörde registrieren lassen. Per 12. Mai 2017 sind folgende Teilnehmerstaaten registriert und können SoO ausstellen:
Mit Fact Sheet vom Dezember 2016 zeigte die Oberzolldirektion auf, in welchen Fällen sich Schweizer Exporteure bei der Anwendung der neuen Ursprungserklärung für Lieferungen in Entwicklungsländer registrieren (REX-Antragsformular) lassen müssen.
Auch bei Freihandelsabkommen tendiert man dazu, künftig vermehrt auf REX zu setzen. Das Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA: Comprehensive Economic and Trade Agreement), das REX bereits als Bestandteil hat, ist mal ein erster Schritt in diese Richtung.
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