An der zehnten Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation WTO letzten Dezember, welche in der kenianischen Hauptstadt Nairobi stattfand, wurde eine Ausweitung des Information Technology Agreements (ITA) beschlossen. Gestern hat der Bundesrat diese Ausweitung genehmigt und der Schweizer Zolltarif wird auf den 1. Januar 2017 angepasst. Mit dem Beschluss der WTO werden 201 Produkte in das ITA aufgenommen, welche in der Zukunft Zollfreiheit geniessen.
Ursprünglich wurde das ITA Mitte der 90er Jahre an der ersten Ministerkonferenz der WTO in Singapur beschlossen. Ziel des Abkommens ist es, Zollabgaben auf Produkten der Informationstechnik international zu reduzieren. Dieses Abkommen stellt das erste und wichtigste Abkommen über Handelserleichterungen dar und wurde damals zwischen 29 WTO-Mitgliedsstaaten abgeschlossen. Heute ist das ITA in 82 Staaten umgesetzt. Wie bereits auf unserem Blog publiziert, hat die WTO an der Ministerkonferenz im letzten Dezember die Ausweitung dieses Abkommens beschlossen.
Es werden zusätzliche 201 Produkte aufgenommen. In der Schweiz bedeutet dies die Abschaffung von Zollabgaben bei gut 230 Zolltarifnummern. Bei weiteren gut 100 Zolltarifnummern werden heute schon keine Zollabgaben erhoben. Der Bundesrat hat gestern die Ausweitung genehmigt und die Zölle werden ab dem 1. Januar 2017 abgeschafft. Wie aus der Pressemitteilung des Bundesrates zu entnehmen ist, betrifft dies namentlich Halbleiter der neuesten Generation, optische Linsen, GPS-Navigationsgeräte und gewisse medizinische Apparate.
Die Zollreduktionen gelten einerseits für die Einfuhren in die Schweiz. Dies namentlich aus Staaten, mit denen die Schweiz kein Freihandelsabkommen abgeschlossen hat. Andererseits profitieren Exporteure aber auch von besseren Marktzugangschancen, wenn die Zollabgaben aufgrund der Ausweitung in 52 Ländern (dort wird die Anpassung wirksam) gesenkt werden. Da die Zollreduktionen automatisch greifen, sind unmittelbar keine Vorkehrungen zu treffen. Eine Optimierungsmassnahme bietet sich nun zum Jahreswechsel an: Einkäufe und Verkäufe können je nach Möglichkeit so geplant werden, dass von den reduzierten Zollabgaben profitiert werden kann. Weiter wäre dies eine gute Gelegenheit, die Tarifierung der eigenen und eingekauften Produkte zu prüfen.