Rechtzeitig handeln: Zoll- und Aussenhandelsfristen – Teil 1 (Einfuhr)

15 Sep 2016

Fristen über Fristen mit denen wir uns im Zollalltag herumschlagen. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten und sich zurecht zu finden. Dies nehmen wir zum Anlass, um regelmässig über Fristen zu informieren und für Klarheit zu sorgen. In diesem ersten Teil gehen wir auf den Standardprozess bei der Einfuhr ein und zeigen auf, welche massgeblichen Fristen es von der Zuführung bis hin zur Warenfreigabe zu beachten gilt.

Normales Verfahren

Vereinfachtes Verfahren als Zugelassener Empfänger (ZE)

 

Zuführen / Gestellen / summarische Anmeldung

Unverzüglich
Die Zuführung der Waren erfolgt unmittelbar nach der Einfuhr. Die zugeführten Waren sind daraufhin gestellt und müssen unverzüglich summarisch angemeldet werden.

 

Innert Transitfrist
Die Zuführung der Waren hat innerhalb der Transitfrist zu erfolgen. Die summarische Anmeldung hat hier ebenfalls unverzüglich mittels Ankunftsanmeldung zu erfolgen.
Zollanmeldung

1 Tag
Die Waren müssen spätestens am der Gestellung folgenden Arbeitstag angemeldet werden. Auf Gesuch hin kann diese Frist bis auf 30 Kalendertage seit Gestellung verlängert werden.

 

30 Tage
Die Waren müssen spätestens am 30. Kalendertag nach Ankunftsanmeldung angemeldet werden.
Warenfreigabe

Frei ohne/mit: sofort
Gesperrt: manuell

Die Freigabe der Waren ist vom Selektionsergebnis abhängig. Bei Selektionsergebnis „frei ohne“ und „frei mit“ sind die Waren sofort freigegeben.

Sendungen mit dem Selektionsergebnis „gesperrt“ sind durch das Zollpersonal (Datumsstempel) freizugeben.

Frei ohne/mit: sofort
Gesperrt: 30 Minuten oder manuell

Die Freigabe der Waren ist hier ebenfalls vom Selektionsergebnis abhängig. Bei Selektionsergebnis „frei ohne“ und „frei mit“ sind die Waren sofort freigegeben.

Sendungen mit dem Selektionsergebnis „gesperrt“ sind nach Ablauf der Interventionsfrist (30 Minuten) freigegeben. Bei Anordnung einer Beschau sind sie durch das Zollpersonal manuell freizugeben.

 

Die Kenntnis über solche Fristen kann in die jeweiligen Planungen einfliessen und zu einem reibungslosen Ablauf beitragen. Der Vollständigkeit halber ist noch zu erwähnen, dass bei Nichteinhaltung dieser zeitlichen Vorgaben, wenn beispielsweise Waren vor der Freigabe weiterverwendet werden, mit administrativen oder finanziellen Konsequenzen zu rechnen ist. Ausblick: Teil 2 – Vorübergehende Verwendung

 

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