Tarifeinreihung von „Unisex-Hosen“: Wenn Männer Frauenkleider tragen

Martin Sutter Manager, Customs & VAT, PwC Switzerland 23 Apr 2014

Kürzlich hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) über die Einreihung von Kleidungsstücken unter die richtige Tarifnummer zu befinden (Urteil A-5558/2013 vom 4. April 2014). Im vorliegenden Verfahren ging es um die zwei zentralen Fragen, ob es sich bei den einzureihenden Hosen um solche für Herren oder solche für Damen handelt und ob es sich um eigentliche Badehosen handelt oder um kurze Hosen. Die Fragen sind deshalb so zentral, weil je nach Einreihung andere Zollansätze gelten.

Der Beschwerdeführer hat sich im Verlauf des Verfahrens auf den Standpunkt gestellt, dass es sich um Kleidung handelt, die der Tarifnummer 6211.1190 entspricht. Die Beschreibung dieser Tarifnummer beinhaltet unter anderem Badeanzüge und -hosen für Männer oder Knaben. Auffallend war der Kontrast zur Einschätzung der Zollbehörden, welche die Shorts als Kleidung für Frauen und Mädchen einstuften. Sowohl die betroffene Zollstelle als auch die Oberzolldirektion (OZD) hatten die betroffenen Hosen als Waren der Tarifnummer 6204.6300 eingestuft.

Diese Tarifnummer betrifft neben Kostümen, Ensembles, Kleider und Jupes auch kurze Hosen (andere als Badehosen) aus synthetischen Fasern für Frauen oder Mädchen. Es gilt nämlich, laut Erläuterungen zum Zolltarif, dass ein Kleidungsstück, welches nicht eindeutig als männlich oder weiblich eingereiht werden kann, als Kleidung für Frauen und Mädchen gilt (welche einen höheren Zolltarif hat, als Männer-/Knabenkleidung). Für die Unterscheidung zwischen Frauen-/Mädchen und Männer-/Knabenkleidung wird dabei zum Teil auf merkwürdige Kriterien abgestellt. So gilt zum Beispiel, dass es sich um Männerkleidung handelt, wenn die Kleidung einen Verschluss aufweist, der sich links über rechts schliesst. Wohingegen der Verschluss der sich rechts über links schliessen lässt, Kleidung für Frauen und Mädchen charakterisiert. Um über die richtige Tarifierung der Hosen befinden zu können, mussten sich die Richter eingehend mit deren Form, Schnitt, Nutzen, Hosentaschen, Ösen und sogar Farben beschäftigen. Das BVGer kam schliesslich zum Ergebnis, dass es sich um Badehosen handelt (auch wenn eine Nutzung als Freizeithose nicht ganz ausgeschlossen werden konnte), und dass aufgrund der Farbe und Form auch von Männerhosen ausgegangen werden kann. Das BVGer hat somit die von der Beschwerdeführerin im Verfahren vorgenommene Tarifeinreihung bestätigt. Die Männerwelt kann aufatmen: Die Gerichte unterstreichen, dass Männer KEINE Frauenkleider tragen.

 

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