Die Mehrwertsteuer (MWST) gehört in der Schweiz und weltweit zu den wichtigsten staatlichen Einnahmequellen. Entsprechend zentral ist ein reibungsloses und faires Funktionieren der MWST. In der Schweiz traten das revidierte Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) und die revidierte MWST-Verordnung per 1. Januar 2018 in Kraft. Ausserdem hat das Volk die Initiative zur Finanzierung der AHV durch höhere MWST-Sätze abgelehnt. In der EU stehen zahlreiche Neuerungen an, die administrative Erleichterungen bringen und dem MWST-Betrug entgegenwirken sollen. Nachfolgend die Hauptänderungen im Überblick.
Neuerungen für ausländische Unternehmen
Mit der Teilrevision des MWSTG ist der weltweite Umsatz eines Unternehmens für die Begründung der Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz ausschlaggebend: Wer pro Jahr weltweit mindestens CHF 100’000 Umsatz erzielt und in der Schweiz Leistungen erbringt, wird damit seit dem 1. Januar 2018 in der Schweiz unabhängig von der Höhe des Schweizer Umsatzes mehrwertsteuerpflichtig (im Gegensatz zu früher, wo die MWST-Pflicht erst ab einem Umsatz von CHF 100’000 in der Schweiz entstand). Für Unternehmen mit Sitz im Ausland und keiner Präsenz in der Schweiz greifen Ausnahmen; etwa, wenn sie ausschliesslich steuerbefreite Leistungen erbringen oder Leistungen, die der Bezugssteuerpflicht beim Empfänger unterliegen.
Diese Neuerungen sind auch für Schweizer Unternehmen relevant: Erbringen ausländische Unternehmen Leistungen für Schweizer Leistungsempfänger (zum Beispiel Montageleistungen oder Werklieferungen), müssen sich die Lieferanten in der Regel im Schweizer MWST-Register eintragen lassen. Schweizer Unternehmer sollten in solchen Fällen prüfen, ob ihr Lieferant tatsächlich registriert ist. So vermeiden sie spätere MWST-Nachbelastungen.
(Online-)Retailer unterliegen ab dem 1. Januar 2019 der Schweizer Mehrwertsteuerpflicht, wenn sie mit dem Versand von sogenannten «Kleinsendungen» an Kunden in der Schweiz jährlich mindestens CHF 100’000 Umsatz erzielen. Dabei handelt es sich um Warensendungen, deren MWST maximal CHF 5 beträgt (entspricht einem Nettobetrag von knapp unter CHF 70 bei Waren, die dem Normalsteuersatz unterliegen, oder von CHF 200 bei Waren zum ermässigten Steuersatz). Eine MWST-Pflicht in der Schweiz entsteht also dann, wenn ein ausländischer Händler Bestellungen entgegennimmt, die
- zu einer physischen Warenbewegung über die Schweizer Grenze führen
- bei der Einfuhr in die Schweiz nicht der Einfuhrsteuer unterliegen und
- in Summe zu Umsätzen pro Jahr von CHF 100’000 oder mehr in der Schweiz führen
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Reduzierter Steuersatz für elektronische Medien
Zeitungen, Zeitschriften und Bücher unterliegen dem reduzierten MWST-Satz. Allerdings sind ihre elektronischen Pendants aktuell zum vollen MWST-Satz zu versteuern. Die Unterscheidung zwischen Printerzeugnissen und elektronischen Zeitungen, Zeitschriften und Büchern bereitet in der Praxis zunehmend Probleme. Zusätzlich wird die ungleiche Besteuerung als Nachteil für elektronische Medien gesehen.
Seit dem 1. Januar 2018 unterliegen nun Zeitungen, Zeitschriften und Bücher ohne Reklamecharakter, die auf elektronischem Weg vertrieben werden, dem reduzierten Steuersatz. Das ist umso bemerkenswerter, als ein wichtiger Unterschied bleibt: Während es sich bei der Zurverfügungstellung von gedruckten Erzeugnissen aus mehrwertsteuerlicher Sicht um eine Lieferung handelt, ist das elektronische Verfügbarmachen von Zeitschriften mehrwertsteuerlich eine Dienstleistung. Anbieter solcher Medien müssen eine doppelte Abgrenzung vornehmen:
- Abgrenzung elektronischer Medien von anderen elektronischen Dienstleistungen, die dem Normalsteuersatz unterliegen
- Abgrenzung von Medien ohne Reklamecharakter zu Medien mit Reklamecharakter, die dem Normalsteuersatz unterliegen
Neue MWST-Sätze in der Schweiz
Ende September 2017 hat das Schweizer Stimmvolk eine Finanzierung der AHV durch eine Anhebung der MWST-Sätze abgelehnt. Damit sinken der Normal- und der Sondersatz wie folgt:
Steuersatz | Bis 31. Dezember 2017 | Ab 1. Januar 2018 |
Normalsatz | 8,0% | 7,7% |
Sondersatz | 3,8% | 3,7% |
Reduzierter Satz | 2,5% | 2,5% |