Berufliche Vorsorge:
Hier geht's zur besten Lösung

Felix Steiger
Director, Assurance, PwC Switzerland

Jan Koller
Director, People & Organisation, PwC Switzerland

Die Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge für das hauseigene Personal wirkt sich wesentlich auf Arbeitgebende aus. Das gewählte Modell muss zum Unternehmen passen und mit dessen Entwicklung mitgehen. Dann nämlich kann ein Arbeitgebender nicht nur Vorsorgeschutz bieten, sondern auch Mitarbeitende langfristig binden und qualifizierten Nachwuchs gewinnen. Wer seine Vorsorge intelligent aufsetzt, trägt zur erfolgreichen und nachhaltigen Unternehmensentwicklung bei. 

Hohe Mindestansprüche

Gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen soll die berufliche Vorsorge als zweite Säule den Versicherten neben der AHV/IV/EL eine angemessene Fortsetzung ihrer bisherigen Lebenshaltung ermöglichen. Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) definiert seit 1985 das gesetzliche Minimum der zweiten Säule. Es begrenzt unter anderem den Vorsorgeschutz auf einen Lohn von maximal CHF 88'200 und definiert feste altersabhängige Beitragssätze (Altersgutschriften), die mit zunehmendem Alter ansteigen. Der BVG-Mindestumwandlungssatz liegt aktuell bei 6,8 Prozent. Die Verzinsung der Altersguthaben im BVG wird jährlich vom Bundesrat festgelegt und beträgt 1,25 Prozent für 2024. Der Arbeitgebende muss sicherstellen, dass seine berufliche Vorsorge mindestens den Ansprüchen des BVG entspricht.

Spielraum gezielt nutzen

Über das gesetzliche Minimum hinaus gibt es einen grossen Gestaltungsspielraum für den Umfang und die Art und Weise, die Vorsorge zu organisieren. Dabei stellen sich den Verantwortlichen die folgenden fünf Grundsatzfragen:

  1. Soll die Vorsorge das gesetzliche Minimum (BVG) abdecken oder grosszügiger gestaltet sein?
  2. Versichert das Unternehmen alle Arbeitnehmenden in einem einheitlichen Vorsorgeplan oder definiert es verschiedene Pläne?
  3. Betreibt man die Vorsorge in einer hauseigenen Pensionskasse oder schliesst man sich einer Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtung an?
  4. Führt die eigene Pensionskasse alle Tätigkeiten selbst aus oder arbeitet man dazu mit Outsourcing-Partnern zusammen?
  5. Trägt die Pensionskasse sämtliche Risiken selbst oder nimmt man einen zusätzlichen Schutz durch Abschluss einer Rückversicherung in Anspruch?

Diese Fragen dienen dem Arbeitgebenden als Kompass für die Ausgestaltung und regelmässige Überprüfung der gewählten Vorsorgelösung. Die ideale Vorsorgelösung ist diejenige, die am besten zum Unternehmen passt. Wie ein solcher Findungsprozess ablaufen kann, legen wir nachfolgend anhand von zwei anonymisierten Praxisbeispielen dar.

Beispiel 1: Raus aus der Vollversicherung, rein in die Sammelstiftung

  • Hintergrund: Bei Gründung der Unternehmung gestalten die Verantwortlichen aus finanziellen Überlegungen die Vorsorgelösung als BVG-Minimallösung aus. Da zudem das entsprechende Know-how zur Durchführung der beruflichen Vorsorge fehlt, schliesst sich das Unternehmen einer Vollversicherung an.
  • Motivation: Die Geschäfte laufen gut und der Personalbestand wächst. Das Unternehmen entwickelt sich zu einer erfolgreichen Arbeitgeberfirma. Also wollen die Verantwortlichen die Durchführung der Vorsorge selbst in die Hand nehmen.
  • Lösung: Nach einer längeren Analyse- und Evaluationsphase kündigt der Arbeitgebende seine Vollversicherungslösung und schliesst sich einer Sammeleinrichtung mit eigenem Vorsorgewerk an.
  • Vorteile: Die Verantwortlichen sind heute flexibler in der Mitgestaltung der beruflichen Vorsorge, gerade in Bezug auf die Auswahl der Anlagen. Diese Einflussnahme war im Rahmen der Vollversicherung ausgeschlossen. Und: Bei einer positiven Entwicklung der Finanzmärkte ist eine höhere Verzinsung der Altersguthaben möglich.
  • Herausforderungen: Die Auswahl jener Sammeleinrichtung, die den Bedürfnissen des Unternehmens am besten entspricht, ist anspruchsvoll. Ausserdem muss dieses die Anlagerisiken neu selbst tragen.

Beispiel 2: Historisch gewachsene Vorsorgelösung modernisieren

  • Hintergrund: Das Unternehmen verfügt über eine eigene Pensionskasse, eine separate Kaderkasse und über einen Wohlfahrtsfonds. Dessen Zweck ist dem Wohlergehen der Mitarbeitenden verpflichtet. Diese Form der beruflichen Vorsorge ist über lange Jahre gewachsen.
  • Motivation: Die Verantwortlichen erachten die Vorsorgelösung als unnötig kompliziert und veraltet. Sie möchten sie vereinfachen und modernisieren.
  • Lösung: Das Unternehmen liquidiert die Kaderkasse und den Wohlfahrtsfonds und transferiert diese Gelder in die Pensionskasse. Zudem erarbeitet es einen neuen und attraktiven Vorsorgeplan mit Sonderbestandteilen («1e-Plan») für Kader und Management.
  • Vorteile: Der Arbeitgebende profitiert von einer deutlich einfacheren Administration, da er nur noch eine Vorsorgeeinrichtung unterhalten muss. Insgesamt hat er die Vorsorge vereinfacht: Die Versicherten sind nicht mehr in mehreren Vorsorgeeinrichtungen des gleichen Arbeitgebenden versichert, sondern ihre Bedürfnisse werden mit einem grossen Vorsorgeplan abgedeckt.
  • Herausforderungen: Die Definition eines solchen Vorsorgeplans erfordert einiges an Können. Dabei muss das Unternehmen sicherstellen, dass die Vorsorge einen wertvollen Beitrag zu einer marktgerechten Vergütung der Versicherten darstellt. Die formaljuristischen Aspekte im Rahmen der Auflösung der bisherigen Kader- und Wohlfahrtsstiftung sind komplex.

Fazit

Das Ausgestalten der beruflichen Vorsorge ist für die Arbeitgeberfirma alles andere als trivial, denn zahlreiche Modelle sind denkbar. Ein Unternehmen sollte diese Vielfalt als Chance und damit als Potenzial verstehen, dass es zugunsten einer gesamtheitlichen und langfristigen Unternehmensentwicklung nutzen kann. Voraussetzung dafür ist, dass die Verantwortlichen die hauseigene Vorsorgelösung regelmässig überprüfen und wo nötig an den entsprechenden Stellschrauben drehen. Da lohnt es sich, die Expertise von externen Vorsorgeprofis in Anspruch zu nehmen und mögliche Alternativen zu eruieren.

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