Erbschaftssteuerinitiative

Damit Sie wissen, was auf Sie zukommt

Im März 2024 kam die Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» – kurz: Erbschaftssteuerinitiative – zustande. Sie fordert eine Nachlass- und Schenkungssteuer von 50 % von Steuerpflichtigen. Diese soll vom Bund ergänzend zu kantonalen oder kommunalen Erbschafts- und Schenkungssteuern erhoben werden.

Betroffene können einen einmaligen Freibetrag von CHF 50 Mio. auf alle Schenkungen und den Nachlass einer Person vom Zeitpunkt der Annahme der Initiative geltend machen. Dabei spielt die Anzahl der Personen oder Institutionen, die Zuwendungen aus diesem Nachlass erhalten, keine Rolle. 

Herausforderungen

Da es sich erst um einen Initiativtext handelt sind entsprechend nur wenige Details klar, wie diese allenfalls umgesetzt werden könnte. Basierend auf den Publikationen des Initiativkomitees nehmen wir die folgenden Interpretationen vor:

 

Dem Gesetzgeber werden kein Spielraum und auch keine Ausnahmen zugestanden, auch nicht bei Unternehmensnachfolgen. Dies könnte ebenfalls gefährdend für die Stabilität kleinerer Familienunternehmen sein, die nicht über ausreichende liquide Mittel verfügen, um die Steuerforderungen zu begleichen. Die Finanzierung der Erbschaftsteuer wird in vielen Fällen nur durch folgende Massnahmen möglich sein:

 

 

  • Teilverkäufe
  • Börsengang
  • erhebliche Fremdfinanzierung

 

Von der ausnahmslosen Anwendung wären gemeinnützige Institutionen ebenfalls betroffen (Ermächtnisse / Legate u.ä. an gemeinnützige Institutionen gehören zum Teil des Nachlasses).

  • Aktuell sind Spenden an gemeinnützige Institutionen (und politische Parteien) in gewissem Ausmass steuerlich abzugsfähig; Deklaration nicht zwingend. 
  • Konsumieren Spenden zu Lebzeiten den Freibetrag von CHF 50 Mio.?​

 

Aktuell haben die Kantone das Recht auf den in der Schweiz (bzw. im Kanton) gelegenen Immobilien die Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer zu erheben. 

  • Wie werden Immobilien in der Schweiz von im Ausland wohnhaften Personen behandelt?

Da die Nachlass- und Schenkungssteuer vom Bund ergänzend zu den kantonal bestehenden Erbschafts- und Schenkungssteuern erhoben werden soll, könnte es in Extremfällen zu einer Besteuerung von knapp 100 % kommen.

  • Führt die Kombination von kantonaler und nationaler Ebene zu einer konfiskatorischen Besteuerung?​
  • Maximale kantonale Erbschafts- und Schenkungssteuersätze von bis zu 49.5%. Somit ist eine Besteuerung von knapp 100 % denkbar. ​

Etappen im politischen Prozess

Basierend auf dem Parlamentsgesetz zur Behandlung einer Initiative haben wir einen möglichen Zeitstrahl für den politischen Prozess erstellt (vgl. Abbildung 1). Demnach könnte eine Volksabstimmung über die Erbschaftssteuerinitiative ungefähr im Jahr 2026 stattfinden. 

Timeline für die Umsetzung

Jüngste Entwicklung

Am 15. Mai 2024 hat der Bundesrat die Ablehnung der Initiative empfohlen, ohne ihr einen direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Er hat das Eidgenössische Finanzdepartement mit der Ausarbeitung der Botschaft zuhanden des Parlaments beauftragt.

 

Flyer zur Erbschaftssteuer

Flyer herunterladen (PDF of 626.18kb)

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