FIDLEG / FINIG Update Juli 2020

Martin Liebi Director, Legal, PwC Switzerland 09 Jul 2020

Seit dem 24. Juni 2020 wurden das FIDLEG-Kundenberaterregister und die Ombudsstelle bewilligt. Um ein Zertifikat über hinreichende Fachkenntnisse und Kenntnisse der Verhaltensregeln nach FIDLEG zu erhalten, ist der FIDLEG-Kundenberatertest das einzige anerkannte Online-Zertifikat, das einen ausreichenden Nachweis dafür erbringt.

Das Eidgenössische Finanzdepartement hat die ersten Ombudsstellen am 24. Juni 2020 anerkannt (siehe Ombudsstelle nach FIDLEG). Die Eidgenössische Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA hat die Regservices AG als das erste Schweizer Kundenberaterregister unter dem FIDLEG bewilligt (siehe Die neuen FIDLEG Dienstleistungen der BX Swiss). Das bedeutet, dass zwei neue Fristen zu laufen begonnen haben. Finanzdienstleister müssen nun bis zum 23. Dezember 2020 einer Ombudsstelle angeschlossen sein und Kundenberater müssen sich bis zum 19. Januar 2021 beim Beraterregister registrieren.

Inkrafttreten der neuen Pflichten unter dem FIDLEG

Das Kundenberaterregister hat eine Liste mit allen anerkannten Zertifikaten und Ausbildungen publiziert (siehe Erforderliche Kenntnisse). Der FIDLEG-Kundenberatertest ist der einzige Online-Test, der von allen Kundenberaterregistern als genügender Ausweis hinreichender Fachkenntnisse und Kenntnisse der Verhaltensregeln unter dem FIDLEG von allen Beraterregistern anerkannt ist.

 

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Martin Liebi

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