Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) wird voraussichtlich am 1. Januar 2020 in Kraft treten (siehe auch Update Juli 2020). Da die Ausführungsbestimmungen nun bekannt sind – das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 6. Februar 2019 – ist jetzt der ideale Zeitpunkt, eine umfassende Auswirkungsanalyse durchzuführen, um strategische Fragen final zu klären und anschliessend bis Ende 2019 die Umsetzung abzuschliessen.
Anforderungen des FIDLEG
Das FIDLEG deckt die folgenden Schwerpunkte ab:
Eine umfassende Analyse der gesetzlichen Anforderungen finden Sie in früheren Beiträgen (hier) oder Publikationen (hier) von uns.
Strategische Fragestellungen
Da FIDLEG nicht nur zu Anpassungen an Prozessen, Systemen und Dokumenten, sondern unter Umständen zu fundamentalen Änderungen am Business-Modell führt, sollten vor einer Umsetzung eine Reihe von strategischen Optionen analysiert werden. Obwohl sich die Ausgangslagen der betroffenen Finanzinstitute stark unterscheiden (z.B. in Bezug auf Kundensegmente, Anteil der Kunden aus EWR-Staaten, Dienstleistungspalette, Umsetzungsgrad von MiFID II etc.), sind wir der Meinung, dass jedes Finanzunternehmen für sich die folgenden 4 strategischen Fragen beantworten muss:
Die Beantwortung dieser grundsätzlichen Fragestellungen erlaubt es Finanzdienstleistern, die Umsetzung von FIDLEG ohne Verzug, mit definierten Zielen und basierend auf klaren Management-Entscheidungen und abgestimmten Design-Prinzipien anzugehen.
Durchführung einer Auswirkungsanalyse
Wir empfehlen zur Evaluation der oben erwähnten strategischen Optionen und als Vorbereitung für die Umsetzung die Durchführung einer Auswirkungsanalyse. Dabei müssen nicht sämtliche Fragen im Detail geklärt und sämtliche Informationen erhoben werden, sondern es soll eine rasche und aussagekräftige Standortbestimmung in Bezug auf Ist-Situation, wichtigste Gaps und Kernzahlen vorgenommen werden. Zudem kann damit – falls erforderlich – eine Validierung der aktuellen Umsetzung von MiFID II durchgeführt werden. Die Auswirkungsanalyse sollte folgende Aspekte abdecken:
Ist-Situation:
- In welchem Umfang wurde MiFID II umgesetzt?
Geschäftseinheitsanalyse:
- Welche Geschäftseinheiten und -bereiche sind von FIDLEG betroffen?
Bestehen Registrierungspflichten?
Kundenanalyse:
- Wie verteilen sich Kunden und AuM nach einer groben Segmentierung auf die 3 Kategorien? Welche Abweichungen bestehen zu MiFID II?
- Welches Potential besteht für Opt-in und Opt-out?
Dokumentanalyse:
- Welche Dokumente (Weisungen, Guidelines, Verträge, Formulare, AGB) müssen angepasst werden?
Produktanalyse:
- Wie ist das Produktportfolio betroffen (z.B. in Bezug auf Profitabilität und Risikoklassifizierung)?
Analyse von Geschäftsbeziehungen:
- Welche Geschäftsbeziehungen (z.B. mit externen Asset Managern) sind betroffen?
Prozess- und Systemanalyse:
- Welche Prozesse für Kunden, Produkte, Lieferanten und Order Execution sind betroffen?
- Welche IT-Applikationen müssen angepasst werden?
- Welche Anpassungen sind an den Kontrollsystemen nötig?
- Welche Schulungsmassnahmen müssen umgesetzt werden?
Anpassungen an Prozessen z.B. betreffen den gesamten Lifecycle von Kunden und Produkten (wie hier grob dargestellt). Die Auswirkungsanalyse sollte hierfür die nötige Übersicht und Transparenz auf angemessenem Detaillierungsgrad herstellen.
Vorteile einer Auswirkungsanalyse
Zum Abschluss der Auswirkungsanalyse werden folgende Lieferobjekte erstellt und dem Management zur Entscheidung vorgelegt:
- Evaluation und Empfehlungen zu den strategischen Optionen (inkl. Business Cases und Analyse Marktumfeld)
- Roadmap für die Implementierung
- Aufbau des Umsetzungsprojekts (Planung, Organisation, Governance, Budget, Ressourcen, Risikomanagement, Kommunikationsstrategie)
Die Durchführung von Auswirkungsanalysen als Vorbereitung zur Umsetzung neuer Regulierungen hat sich in unserer Praxis bewährt. Insbesondere wird dadurch die rein regulatorische Sicht um geschäfts- und umsetzungsspezifische Aspekte erweitert, so dass neue gesetzliche Anforderungen nicht nur als Kosten und Risiken, sondern auch als Chancen verstanden werden können.