Geldwäscherei und Kryptowährungen bei der Kantonspolizei Zürich

Im Rahmen unserer Blog- und Interviewserie «Insights zur Geldwäschereibekämpfung» durften wir Fabian Sidler, Stv. Dienstchef Vermögensabschöpfung/Geldwäscherei und Markus Mächler, Stv. Dienstchef Cyber Ermittlungen bei der Kantonspolizei Zürich interviewen. Im Gespräch berichten sie über die aktuellen Herausforderungen im Bereich Geldwäschereibekämpfung sowie die Thematik der Kryptowährungen bei der Kantonspolizei.

Fabian Sidler
Stv. Dienstchef Vermögensabschöpfung/Geldwäscherei
Kantonspolizei Zürich

Markus Mächler
Stv. Dienstchef Cyber Ermittlungen
Kantonspolizei Zürich

Was sind die aktuellen Herausforderungen im Bereich der Geldwäscherei bei der Kantonspolizei Zürich? 

Nicht zuletzt aufgrund der starken Regulierung im Bankensektor stellen wir die Entfaltung eines «Untergrund-Bankensystems» fest, in welches unsere Zielgruppe (professionelle Geldwäscher, die Geldwäscherei als Dienstleistung für Kriminelle anbieten) abwandert. Die Mitwirkenden sind teilweise einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) angeschlossen, bewegen sich aber zu anderen Teilen gänzlich unter dem Radar der Regulierungen, was die Aufklärung von Geldwäschereivorgängen wesentlich erschwert. Dass zudem ein Grossteil der Geldwäschereihandlungen auch mittels Bargeld durchgeführt wird, erschwert die Aufklärung zusätzlich.

Deshalb sind wir nicht nur auf der Ebene der Repression, sondern auch im präventiven Bereich aktiv. Dort setzen wir auf die Intensivierung der Zusammenarbeit aller betroffenen Schnittstellen: Mit der Thematik betraute Behörden wie die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) oder die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) in der Schweiz, mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden und vor allem auch mit privaten Institutionen wie Finanzinstitute oder Beratungsunternehmen, wo sogenannte Public-Private Partnerships (PPP) Erfolg haben können.

Welche Methoden zur Geldwäscherei werden laut der Kantonspolizei Zürich in der Praxis am häufigsten angewandt?

Unsere Ermittlungen zeigen, dass die professionellen Geldwäscher die verschiedensten Methoden anbieten. Einen quantitativen Schwerpunkt können wir aber im Bereich von Bargeldtransaktionen bzw. Bargeldtransporten feststellen, was in der Schweiz bspw. durch die Existenz der wertvollsten Banknote und durch das Fehlen einer Deklarationspflicht bei Ein- und Ausfuhr begünstigt wird. In diesem Sinne gilt bei uns: «Cash is still king.»

Wie lang sind Kryptowährungen bei der Kantonspolizei Zürich nun ein Thema?

Der erste uns bekannte Fall stammt aus dem Jahr 2011, als eine grössere Menge Bitcoins «gestohlen» wurde. 2015 begann sich die Abteilung Cybercrime stärker mit dem Thema zu befassen. Gerade noch rechtzeitig, denn deutlich vermehrt haben sich Anzeigen ab dem Jahr 2017, zeitgleich mit der Rallye von Bitcoin bis fast CHF 20‘000.-.

Welche technischen Hilfsmittel stehen der Kantonspolizei Zürich zur Geldwäschereibekämpfung im Bereich Kryptowährungen zur Verfügung?

Viele Kryptowährungen bieten aufgrund ihrer Architektur (insbesondere bei Public-Permissionless Blockchains) Möglichkeiten, wirkungsvoll OSINT (Open Source Intelligence) zu betreiben. Die Kantonspolizei Zürich verfügt in diesem Zusammenhang über eigens entwickelte Skripts sowie eine kommerzielle Analysesoftware.

Diese Mittel beschränken sich nicht auf die Bekämpfung der Geldwäscherei.

Wie erfolgen die Beweismittelerhebung und die Sicherstellung der Vermögenswerte durch die Kantonspolizei Zürich bei Kryptowährungen?

Für diese Aufgaben haben wir das zurzeit fünfköpfige «Team Cryptos» aufgebaut. Es setzt sich zusammen aus Polizisten und Informatikspezialisten. Weiter gibt es in der Abteilung Wirtschaftskriminalität das «Team Blockchain». Die Beweismittelerhebung ist sehr vielfältig und kann z.B. von reinen OSINT-Recherchen über die Teilnahme an Hausdurchsuchungen sowie die Analyse von dabei sichergestellten Spuren bis zum Versuch des Zugangs zu gesperrten Wallets reichen.

Eine Sicherstellung erfolgt im Vieraugenprinzip und wird lückenlos dokumentiert. Eine Sicherstellungstransaktion geschieht je nach Kryptowährung bzw. Token auf ein eigens erstelltes Cold Wallet oder auf das eines Dienstleisters, der danach auch in der Lage ist, die Vermögenswerte in Form von Fiatgeld zu verwerten.

 

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Michèle Hess

Michèle Hess

Partner, Compliance & Regulation, PwC Switzerland

Tel.: +41 58 792 46 67