Instant Payments

Neue Chancen und Herausforderungen auf dem Finanzplatz

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Die Schweizerische Nationalbank (SNB) schafft für Finanzinstitute eine weitgehende Pflicht zur Verarbeitung von Instant-Zahlungen (Instant Payments, IP). Diese sieht vor, dass der Empfang von IP für die grössten SIC-Teilnehmer, die im Jahr 2020 mehr als 500’000 eingehende Kundenzahlungen erhalten haben, ab 20. August 2024 obligatorisch wird. Dasselbe gilt bis Ende 2026 für alle übrigen im Schweizer Kundenzahlungsverkehr tätigen Finanzinstitute.

Diesbezüglich stellt sich unter anderem die Frage, welche Chancen IP für Finanzinstitute bergen. Welche Herausforderungen und auch Risiken wurden in den Arbeitsgruppen der Finanzinstitute erkannt und welche Lösungsansätze wurden dafür erarbeitet? Wie schnell werden sich IP voraussichtlich in der Schweiz durchsetzen und zum Standard werden?

Matthias Sailer, Geschäftsführer, SIX Interbank Clearing AG

Unser Interviewpartner

Matthias Sailer ist Leiter der SIX Interbank Clearing (SIC) und ist uns für spannende Fragen rund um die Einführung von IP im Rahmen dieses Interviews Rede und Antwort gestanden.

Können Sie uns einen Einblick in die (technischen) Vorbereitungen für die offizielle Markteinführung am 20. August 2024 geben? Welche Herausforderungen sind zu bewältigen?

SIX Interbank Clearing und die Schweizerische Nationalbank haben mit dem Jahresrelease im vergangenen November die neue Generation des Schweizer Zahlungssystems – genannt SIC5 – lanciert. Es schafft die technischen Voraussetzungen für die Abwicklung von Instant-Zahlungen. Seither läuft das etappenweise Onboarding der teilnehmenden Finanzinstitute auf den Instant Payments Service im SIC-System. Ende November 2023 starteten wir mit drei Pilotbanken, die den produktiven Service in einer Testphase in Betrieb nahmen. Da jedes Finanzinstitut seine eigenen technischen Kernprozesse hat, ist jedes Onboarding aufs Neue spannend und eine Herausforderung für alle Beteiligten. Ziel des Pilotbetriebs war es, Fehler frühzeitig zu beseitigen und Optimierungsbedarf zu erkennen. Die erste Herausforderung bei jedem neuen Teilnehmer ist es, eine korrekte End-to-End-Zahlung in der Produktion zu ermöglichen. Mit dem Marktstart von IP am 20. August werden rund 60 Finanzinstitute über den IP-Service erreichbar sein, die zusammen über 95 % des Kundenzahlungsverkehrs in der Schweiz abdecken. Neben den grösseren Finanzinstituten, die von der SNB zur Entgegennahme von IP ab Markteinführung verpflichtet wurden, werden auch bereits einige kleinere Finanzinstitute freiwillig am neuen Service teilnehmen und IP empfangen können. Bis Ende 2026 werden die restlichen Finanzinstitute mit aktivem Kundenzahlungsverkehr in der Schweiz folgen.    

Welche Chancen sehen Sie für die Schweizer Finanzinstitute und ihre Kund:innen?

Die Digitalisierung verlangt von den Prozessen und Systeminfrastrukturen der Finanzinstitute eine sehr hohe Resilienz und Verfügbarkeit rund um die Uhr. Die Einführung von Instant-Zahlungen ist ein erster Schritt in Richtung Hochverfügbarkeit und treibt die Digitalisierung des Zahlungsverkehrs voran. Ich gehe davon aus, dass der Instant-Zahlungsprozess auf Marktinfrastrukturebene neben dem Zahlungsverkehr auch für andere Anwendungsbereiche nutzbar sein wird. Auch Kernprozesse wie Wertschriften- oder Devisengeschäfte werden in Zukunft auf höhere Verfügbarkeit und schnellere Abwicklungsstandards setzen.

Mit dem Marktstart von IP am 20. August werden rund 60 Finanzinstitute über den IP-Service erreichbar sein, die zusammen über 95 % des Kundenzahlungsverkehrs in der Schweiz abdecken.

Matthias Sailer

In welchen Bereichen haben die Finanzinstitute in ihren Arbeitsgruppen die grössten Herausforderungen erkannt und welche Lösungen wurden dafür diskutiert? So zum Beispiel Sanktionen oder weitere Themen.

«Sanction Handling» ist ein wichtiges Thema im Zahlungsverkehr. Dieses Thema wird bereits heute intensiv bearbeitet, jedoch nicht auf Ebene der Infrastruktur.

Auf Ebene der Zahlungsinfrastruktur definieren wir z. B. technische Abwicklungsprozesse oder Betragslimiten. Zur Risikoreduktion haben wir beispielsweise den maximalen Transaktionsbetrag für eine Instant-Zahlung vorerst auf CHF 20'000 festgelegt. In Zukunft soll diese Grenze erhöht werden.

Für ein Finanzinstitut ist der Empfang von Instant-Zahlungen per se schon mal eine Herausforderung, da es sich nicht darauf «vorbereiten» kann. Das Finanzinstitut erhält eine Meldung über den Zahlungseingang und hat nur wenige Sekunden Zeit, um zu entscheiden, ob es die Zahlung entgegennehmen oder ablehnen soll. In dieser kurzen Zeit müssen diverse Prüfungen erfolgen.

Sie haben gesagt, dass das empfangende Finanzinstitut entscheiden kann, ob eine Zahlung entgegengenommen oder abgelehnt wird. Werden zu viele Zahlungen abgelehnt, wird das Kundenerlebnis aus Kundensicht nicht befriedigend und letztendlich nicht förderlich für den Ruf von IP sein.

Das ist korrekt. Eine Instant-Zahlung erfordert ein enges Zusammenspiel der beteiligten Finanzinstitute. Dazu ein Beispiel: Wird eine Transaktion durch das empfangende Institut abgewiesen, so ist dies in erster Linie ein schlechtes Kundenerlebnis für die zahlende Partei. Die begünstigte Partei ist nur dann betroffen, wenn sie auf den Geldeingang warten muss.

Wurde im Voraus vereinbart, dass ein Finanzinstitut zum Beispiel nur 3 % aller Zahlungen zurückweisen darf?

Nein, die Verantwortung liegt letztlich immer bei den Finanzinstituten. Die Finanzplatzinfrastruktur kann keine Zahlungen anhalten oder «reparieren»; dies ist nicht vorgesehen. Aus Sicht von SIC ist davon auszugehen, dass die involvierten Finanzinstitute ihre Prozesse ausreichend robust und entsprechend den Vorgaben des Finanzplatzes ausgestaltet haben. 

Eine Instant-Zahlung darf maximal zehn Sekunden dauern. In diesen zehn Sekunden sind folgende Prozesse enthalten: die des sendenden Instituts, die des empfangenden Instituts und die der Finanzplatzinfrastruktur inkl. der Übermittlungswege. Grob gesagt, sendet das sendende Institut eine Zahlung und fragt damit zunächst beim empfangenden Institut an, ob dieses die Zahlung akzeptiert. Das empfangende Institut entscheidet dann aufgrund interner Prüfungen, ob es die Zahlung annimmt und gibt ein «OK». Erst danach wird die Zahlung in der Infrastruktur verrechnet, und beide Institute erhalten eine Bestätigung und können ihrerseits ihre Kund:innen informieren bzw. belasten/gutschreiben. Im Gegensatz zum heutigen Zahlungsverkehr wird daher bei Instant-Zahlungen also zuerst geprüft, ob eine Zahlung möglich ist, bevor der Geldfluss stattfindet.

Gibt es eine maximale Anzahl an Transaktionen, welche in einem fixen Zeitraum durchgeführt werden können?

Diese Frage ist schwierig zu beantworten, da immer mindestens drei Parteien involviert sind (Sender, Empfänger und Finanzplatzinfrastruktur). Das SIC-System ist hochskalierbar ausgelegt, um auch zukünftige Anwendungsfälle zu unterstützen, die wir heute noch nicht kennen. Seitens SIC werden wir ein geeignetes Monitoring aufsetzen, um allfälligen Optimierungsbedarf bei der Verarbeitung von Instant-Zahlungen hinsichtlich Abwicklung und Performance zu identifizieren. Ziel ist es, eine End-to-End-Betrachtung der Abwicklungsgeschwindigkeit und Verfügbarkeit zu ermöglichen. 

Sind die Finanzinstitute, welche ab Tag 1 bereit sein müssen, bereits bekannt?

Es ist kein Geheimnis, welche Finanzinstitute bereits Instant-Zahlungen empfangen können, da die Informationen über den sogenannten «Bankenstamm» öffentlich verfügbar sind. 

Es war die Rede von einer Limite von CHF 20'000. Ist bei einem höheren Betrag somit kein Instant Payment mehr möglich?

Gemäss Definition der Regelwerke liegt die Limite derzeit bei CHF 20'000. Es steht den Finanzinstituten aber frei, bilateral auch höhere Beträge abzuwickeln. Dies ist dann wiederum eine Produktfrage, die von den Finanzinstituten selbst entschieden wird. Die Finanzplatzinfrastruktur ist bereits heute in der Lage, auch höhere Beträge abzuwickeln. Wie bereits erwähnt, soll diese Limite in Zukunft erhöht werden.

Was geschieht, wenn zwei Finanzinstitute unterschiedliche Limiten definiert haben?

Das empfangende Institut ist verpflichtet, Beträge bis zu CHF 20'000 entgegenzunehmen. Dies ist im Regelwerk festgehalten. Beträge über dieser Limite kann das Finanzinstitut annehmen, muss es aber nicht.

Instant Payments sind fester Bestandteil der Digitalisierungskonzepte und -strategien der Finanzinstitute, jedoch müssen deren IT-Applikationen Entscheidungen in Sekundenbruchteilen treffen und das rund um die Uhr. Dies erfordert eine intensive Vorbereitung. Mit welchen Fragen müssen sich Finanzinstitute heute insbesondere auseinandersetzen? Wie wird durch SIC gewährleistet, dass durch geplante oder ungeplante Ausfälle von Teilkomponenten keine Unterbrüche in der Verarbeitung entstehen und die Anbindung an den SIC-IP-Service jederzeit gegeben ist?

Jede Komponente der SIC5-Plattform ist redundant ausgelegt und mehrfach sowie rechenzentrumsübergreifend aktiv im Betrieb. So können einzelne Komponenten für Wartungsarbeiten oder Releases gestoppt und neu gestartet werden, ohne dass das Gesamtsystem ausfällt. Für das SIC-System ist es unerheblich, ob 50 SIC-Teilnehmer angeschlossen sind oder 300 SIC-Teilnehmer, das System ist von Anfang an robust ausgelegt.

Wie können Systemteilnehmer ihre Anbindung an den SIC-IP-Service gestalten, dass durch geplante oder ungeplante Ausfälle von Teilkomponenten keine Unterbrüche in der Verarbeitung entstehen und die Anbindung an den SIC-IP-Service jederzeit gegeben ist?

SIX Interbank Clearing als Systembetreiberin kann den teilnehmenden Finanzinstituten nicht vorschreiben, wie viel sie in ihre Systeme investieren müssen, da die Voraussetzungen der einzelnen Institute sehr unterschiedlich sind. Das SIC-System ist redudant über mehrere Internet-Protokoll-Adressen erreichbar. Entsprechend sind die Teilnehmer angehalten, sich immer über alle Adressen zu verbinden, damit Verbindungsunterbrüche nicht zu Verarbeitungsunterbrüchen werden.

Alle Teilnehmer sind an das Regelwerk (SIC-Service-Handbücher) gebunden. Darin sind unter anderem die einzuhaltenden technischen Bedingungen beschrieben. Die Nichteinhaltung dieser Regeln kann zu schwerwiegenden Störungen im Zahlungsverkehr führen

Welche Hürden müssen Finanzinstitute in Bezug auf die Anbindung an den SIC-IP-Service, Prozesse und Kontrollen überwinden, damit der volle Service angeboten werden kann?

Es handelt sich um einen technisch anspruchsvollen Prozess, bei dem verschiedene Anforderungen erfüllt werden müssen. Das Handbuch definiert die technischen Anforderungen, welche die Finanzinstitute erfüllen müssen, um am SIC-Service teilnehmen zu können. Dazu gehören Punkte wie Verschlüsselung, Kommunikations- und Datenformate sowie weitere technische Aspekte. Zudem basiert das Ganze auf einem umfangreichen Vertragswerk zwischen den Parteien. Diese Verträge regeln weitere Rechte und Pflichten.

In der Europäischen Union (EU) haben sich die teilweise sehr hohen Transaktionspreise einzelner Finanzinstitute für eine Instant Zahlung als limitierender Faktor für die Verbreitung von IP erwiesen. Endkund:innen erwarten schnelle Zahlungen, die im digitalen Zeitalter als selbstverständlich erachtet werden, ohne dafür zusätzliche hohe Gebühren zahlen zu müssen. Endkund:innen haben sich an schnelle Zahlungen gewöhnt, die zahlreiche Big Techs, FinTechs und Neo-Banken teilweise gratis für sie durchführen. Meistens sind solche Zahlungen für den Zahler kostenlos, stattdessen wird eine Transaktionsgebühr vom Empfänger verlangt. Wie schätzen Sie die Zahlungsbereitschaft der Endkund:innen in der Schweiz ein?

Die Gebührenhoheit liegt bei den einzelnen Finanzinstituten. Analysen in Europa haben gezeigt, dass hohe Transaktionspreise nicht zur Verbreitung von Instant-Zahlungen beitragen.

Bereits heute fällt eine Gebühr an, wenn jemand nach 12 Uhr eine Zahlung auslösen möchte. 

Zunächst ist festzuhalten, dass die «Preishoheit» im Zahlungsverkehr bei den Finanzinstituten liegt. Entsprechend ist Ihre Aussage auch nicht in jedem Fall korrekt: Zeiten und Gebühren können je nach Finanzinstitut stark variieren. Um allfällige Gebühren besser verstehen zu können, müssen wir das Bild vollständig betrachten. Zahlungen in der zweiten Tageshälfte belasten nicht nur die verarbeitenden Systeme, sondern können für ein Finanzinstitut auch einen höheren Personalaufwand bedeuten, da das Institut die taggleichen Zahlungen sicherstellen muss. Letztlich hängt es aber auch von der Produktstrategie eines Finanzinstituts ab, welche Preise der Kundschaft für die Dienstleistung in Rechnung gestellt werden.

Der Vorteil von Instant-Zahlungen gegenüber den heutigen «gefühlten» Instant-Zahlungsmitteln ist, dass jede Transaktion sofort und mit Zentralbankgeld abgewickelt wird, wodurch unter anderem ein allfälliges Gegenparteirisiko entfällt. Diese Risikoreduktion ist eine Chance für den Finanzplatz.

Wie ist Ihre Einschätzung, basierend auf den Ihnen bereits bekannten Gebühren verschiedener Finanzinstitute, ob sich Instant Payments in der Schweiz schnell durchsetzen und tatsächlich zum Standard werden?

Die Einführung eines neuen Zahlungsverkehrsprozesses erfordert immer etwas Geduld. Es ist davon auszugehen, dass IP nicht innert Jahresfrist die neue Norm sein wird, aber ich gehe davon aus, dass Instant-Zahlungen in fünf bis zehn Jahren national, aber auch international der Standard sein werden. Dabei sprechen wir nicht von den zehn Sekunden, in denen eine Zahlung abgewickelt werden muss, sondern es werden anwendungsabhängige Anforderungen entstehen. So werden zum Beispiel zeitkritische Instant-Zahlungen wahrscheinlich in weniger als einer Sekunde abgewickelt werden, während es bei gewissen Massenzahlungen (z. B. Bezahlen von Rechnungen per Stichdatum) wenige Minuten dauern kann. Ich gehe davon aus, dass wir an einen Punkt kommen, an dem wir die heutigen, klassischen Zahlungsprozesse vollständig durch Instant-Zahlungen ersetzen werden.

Die Voraussetzung dafür ist die Entwicklung neuer Standards, um z. B. auch Massenzahlungen rasch abwickeln zu können. Der Finanzplatz soll noch schneller und sicherer werden und die Stabilität des Zahlungsverkehrs soll weiter erhöht werden, was heute und auch in der Zukunft eine wichtige Aufgabe einer Finanzplatzinfrastruktur ist.

Inwiefern unterscheidet sich der Ansatz zur Einführung von IP der Schweiz im Vergleich zur EU?

Technisch haben wir uns stark daran orientiert, was in der EU bereits definiert ist. Die Verpflichtung der Finanzinstitute zur Annahme von Instant-Zahlungen ist ein wichtiger Vorteil des Finanzplatzes Schweiz gegenüber Europa, da die Erreichbarkeit der Konten den Netzwerkeffekt erhöht. Dies trägt dazu bei, das Vertrauen in den IP-Service zu stärken. Ich bin jedoch überzeugt, dass weitere Optimierungen notwendig sind.

Der Vorteil von Instant-Zahlungen gegenüber den heutigen «gefühlten» Instant-Zahlungsmitteln ist, dass jede Transaktion sofort und mit Zentralbankgeld abgewickelt wird, wodurch unter anderem ein allfälliges Gegenparteirisiko entfällt. Diese Risikoreduktion ist eine Chance für den Finanzplatz.

Matthias Sailer

Zum Zeitpunkt der Markteinführung können mittels IP nur Überweisungen in der Schweiz sofort durchgeführt werden. Für Zahlungen ins Ausland gelten die üblichen Bedingungen. SIC5 basiert, wie auch andere IP-Systeme auf der ganzen Welt, auf dem Nachrichtenstandard ISO 20022. Dies erleichtert die Interoperabilität und den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr. Wie sieht die Roadmap für IP ins Ausland und aus dem Ausland aus?

Eine wichtige Grundlage ist der heimische Zahlungsverkehr mit Instant-Zahlungen. Dieser Prozess muss zuerst etabliert und dann optimiert werden. Ausserdem muss von den Zahlungsdienstleistern genügend Zeit eingeräumt werden, um die Entwicklung neuer Produkte für den Schweizer Markt voranzutreiben. Internationale Erweiterungen sind zu einem späteren Zeitpunkt zu erwarten. In Europa gibt es beispielsweise bereits erste Versuche, durch die Verknüpfung von Infrastrukturen grenzüberschreitende Instant-Zahlungen anzubieten. Die Entwicklung steht aber noch am Anfang.

Wie kann man sich IP in Zukunft vorstellen? Heute bezahlen wir unsere Einkäufe mit der Karte. Werden wir in Zukunft einen QR-Code einscannen und so die Überweisung tätigen? Die Kartenzahlungen erfüllen ihren Zweck, bedarf es noch IP in solchen Situationen?

Die Karten sind ein globaler Standard und zeichnen sich durch eine sehr hohe Akzeptanz weltweit aus. Zudem werden bei Kartenzahlungen teilweise bereits fortschrittliche Betrugserkennungsverfahren eingesetzt, von denen wir meines Erachtens auch bei der Betrugsbekämpfung bei Instant-Zahlungen einiges lernen können. Entwicklungen im Ausland zeigen, dass Instant Payments auch am «Point-of-Sale» attraktiv werden. Bei Konto-zu-Konto-Zahlungen, die über den SIC-IP-Service abgewickelt werden, kann das Gegenparteirisiko massiv reduziert werden. Es ist denkbar, dass in Zukunft bereits heute bekannte oder neu entstehende Payment Schemes ihren Geldfluss Konto-zu-Konto (A2A) über Instant-Prozesse abwickeln lassen.

Die heutigen Payment Schemes werden in ihrem Ökosystem weiterbestehen, aber das Ziel ist, dass sie für den Konto-zu-Konto-Geldfluss den SIC-IP-Service anstelle ihrer eigenen proprietären Prozesse verwenden.

Die Möglichkeit von IP bedeutet auch einen Einfluss und Veränderung für das interne Kontrollsystem eines Finanzinstitutes und damit den Aktivitätsplan und die Kontrollen der Risiko- und Compliance-Funktionen. Verhaltensmuster bei Zahlungen ändern sich, Transaktionen werden in Sekundenbruchteilen genehmigt und umfangreiche Abklärungen über den Empfänger können nicht ex-ante vorgenommen werden. Welchen Support bietet SIX Interbank Clearing für die Finanzinstitute, welche IP ermöglichen?

Die Aufgaben sind klar verteilt. Die SIC AG sorgt für den reibungslosen Zahlungsverkehr zwischen den Finanzinstituten. Die Finanzinstitute sind für die Auslösung und den Empfang einer Instant-Zahlung verantwortlich. Es liegt in der Hoheit der Finanzinstitute, ihrer Kundschaft Zahlungsverkehrsprodukte und -dienstleistungen anzubieten. 

Was ist die Erwartungshaltung von SIX Interbank Clearing AG an die Finanzinstitute, damit die Möglichkeit von IP nicht zu einer Erhöhung der Betrugsfälle und Geldwäschereifälle führt? 

Es liegt in der Verantwortung jedes Finanzinstituts, die erforderlichen Prüfungen und Vorkehrungen zu treffen, um die regulatorischen Vorgaben einzuhalten. Bei einer Instant-Zahlung sind die Zeitfenster für notwendige Prüfungen sehr kurz. Hier müssen wir auf dem Finanzplatz und unter Einbezug aller Beteiligten neue Lösungen finden. Ein Blick nach Europa zeigt, dass es bereits Lösungen zur gemeinsamen Betrugsprävention gibt, die erfolgreich eingesetzt werden. Aus meiner Sicht müssen alle Beteiligten die Betrugsprävention auch bei der Abwicklung von Instant-Zahlungen berücksichtigen und laufend verbessern.

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