Liechtenstein

THK-Richtlinie «Ausländische Sanktionen»

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  • 17/12/24
Céline Koch

Céline Koch

Senior Manager, Risk & Regulatory, PwC Switzerland

Für die Umsetzung der THK-Richtlinie bis Ende Januar 2025 bleibt nicht viel Zeit. PwC geht mit Ihnen den Weg und unterstützt Sie als verlässlicher Partner mit Fachexpertise und Lösungsansätzen bei der erfolgreichen Zielerreichung.

Die Liechtensteinische Treuhandkammer (THK) hat am 27. November 2024 gestützt auf Art. 64 Abs. 1 Bst. i und h des Treuhändergesetzes (TrHG) die «Richtlinie betreffend die Einhaltung ausländischer Sanktionen» erlassen. Die Berufsangehörigen sind verpflichtet, innerhalb von acht Wochen ab Inkrafttreten dieser Richtlinie ein Compliance-Rahmenwerk zur Einhaltung von OFAC-Sanktionen zu entwickeln und umzusetzen. Diese kurze Zeitachse stellt die Treuhänder:innen vor wesentliche operationelle Herausforderungen, um die relevanten Pflichten der Richtlinie angemessen umzusetzen. 

Das Programm zur Einhaltung von OFAC-Sanktionen beinhaltet ein 5-Punkte-Programm bestehend aus: 

  • Management Commitment
  • Risikobewertung
  • Definition oder Stärkung des Internen Kontrollsystem (IKS)
  • Massnahmen zur Prüfung und Revision
  • Aus- und Weiterbildungskonzept

Insbesondere stellt die Verpflichtung, bereits erkannte bestehende Geschäftsbeziehungen mit Bezug zu OFAC-Sanktionen – soweit regulatorisch zulässig (!) – unverzüglich zu beenden sowie weitere bestehende Geschäftsbeziehungen mit Bezug zu OFAC-Sanktionen zu erkennen und – soweit regulatorisch zulässig (!) – diese innert zehn Wochen ab Inkrafttreten dieser Richtlinie zu beenden, eine grosse Hürde für die Beteiligten dar. Ein hohes Mass an Transparenz ist gefordert, welche mit einem zeitnahen Review und einer Re-evaluation des bestehenden Kundenportfolios einhergeht.

Die THK vertritt eine Null-Toleranz-Politik («zero tolerance») in Bezug auf die Einhaltung der OFAC-Sanktionen. D.h. die Berufsangehörigen müssen schriftlich bestätigen, dass sie diese Richtlinie in ihren internen Prozessen und Abläufen umgesetzt haben, andernfalls die FMA sowie Disziplinarorgane informiert werden.

Die Handlungsmassnahmen sind klar, und es bleibt nicht viel Zeit zur Umsetzung.

Was kann PwC für Sie tun?

Haben Sie Herausforderungen mit der kurzen Umsetzungsfrist, zu wenig Ressourcen oder nicht die nötigen Fachkenntnisse, um diese wesentlichen Compliance-Risiken risikobasiert zu adressieren und die Einhaltung der neuen Normen sicherzustellen?

Mit unserer Fachexpertise unterstützen wir Sie bei der Definition der Aufgaben und Verantwortlichkeiten des/der internen Sanktionsverantwortlichen sowie des obersten Leitungsorgans. Wir führen für Sie den KYC Health Check Ihres Kundenportfolios durch und unterstützen Sie bei der Umsetzung der Exit-Strategie. Als SPG-Untersuchungsbeauftragte verfügen wir über die notwendigen Erfahrungen als 3rd Line of Defence.

Wir übernehmen für Sie die Funktion des Sanktions-Untersuchungsbeauftragten. Wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen in verschiedensten Themenbereichen zur Seite und begleiten Sie zur fristgerechten und erfolgreichen Umsetzung der Richtlinie.

Kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns, diese Herausforderung gemeinsam mit Ihnen zu meistern!

Kontaktieren Sie uns

Claudio Tettamanti

Partner, Leiter Wirtschaftsprüfung, Ruggell, PwC Liechtenstein

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