Quasi-Merger in der Praxis
Quasi-Merger können grundsätzlich steuerneutral umgesetzt werden, wenn:
- mindestens 50 Prozent der Stimmrechte des erworbenen Unternehmens eingebracht
werden und
- die Auszahlungen an die Aktionäre weder in Form von Geldzahlungen noch in Form von Darlehen erfolgen, die 50 Prozent des Werts der erworbenen Gesellschaft übersteigen.
Zu beachten ist, dass Steuerfolgen eintreten können, falls nach der Quasifusion die übernommene Gesellschaft innert fünf Jahren nach der Übernahme absorbiert wird (sog. Quasifusion mit zeitnaher Absorption).
In der Schweizer Immobilienbranche wird das Quasi-Merger-Konzept immer häufiger als strategisches Mittel zur Expansion und Optimierung angewendet. Unternehmen suchen, von Gewerbeobjekten bis zu Wohnanlagen, nach kreativen Ansätzen, um durch Zusammenarbeit den Wert ihrer Immobilieninvestitionen zu steigern. Da der Trend an Zugkraft gewinnt, ziehen Branchenteilnehmer Juristen und Finanzexperten hinzu, um Quasi-Merger zu strukturieren, die ihre strategischen Ambitionen erfüllen.
Quasi-Merger stellen im Schweizer Immobiliensektor einen dynamischen und zukunftsweisenden M&A-Ansatz dar. In einem Land, das kontinuierlich Investitionen anzieht und einen starken Immobilienmarkt unterstützt, bieten Quasi-Merger die Chance, die Branchenlandschaft neu zu definieren und innovative Wachstumsstrategien zu ermöglichen. Der Quasifusion-Ansatz zeigt, wie engagiert die Schweiz darin ist, Innovation und Spitzenleistungen in ihrem Immobiliensektor voranzutreiben, selbst angesichts der Herausforderungen komplexer M&A-Transaktionen.