MWST und Gemeinwesen: Entwurf Anpassungen der Verwaltungspraxis

Die ESTV hat den Entwurf der vollständig überarbeiteten MWST-Branchen-Info 19 Gemeinwesen publiziert. Interessierte Kreise haben die Möglichkeit, bis zum 3. Oktober 2023 bei der ESTV eine Stellungnahme einzugeben. 

Erfreulich am Entwurf ist, dass die ESTV die wegweisenden Entscheide des Bundesgerichts[1]  zu Fragen der Vorsteuerkürzung infolge Subventionen umgesetzt und im Entwurf verarbeitet hat. Diese Entscheide haben zu einer wesentlichen Ausweitung des Rechts auf Vorsteuerabzug bei Gemeinwesen geführt. Zusätzlich hat die ESTV die Gelegenheit wahrgenommen, ihre in den letzten Jahren anhand von konkreten Fällen entwickelte Praxis zu publizieren, die aufzeigen, wie komplex die MWST-Situation für die Gemeinwesens ist. 

Die Kantone, Städte und Gemeinden, welche ihre MWST-Situation aufgrund der jüngsten Rechtsprechung noch nicht überprüft haben, sollten dies unter Berücksichtigung des Entwurfes der angepassten Verwaltungspraxis nachholen. Ansonsten verpassen sie möglicherweise Chancen, Vorsteuern aus der Vergangenheit zurückzufordern oder kommende Investitionskosten massgeblich zu senken.

Details zu den Möglichkeiten finden Sie in folgendem Artikel.

[1] Urteile 2C_356/2020 vom 21. Oktober 2020, 2C_2/2022 vom 22. November 2022 und 9C_736/2022 vom 3. April 2023

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Christoph Schärer

Tax and Legal Innovation, Transformation & Disruption Leader, PwC Switzerland

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