
Durch die Coronapandemie und die damit verbundenen Massnahmen waren viele Arbeitnehmende zumindest für eine gewisse Zeit lang gezwungen, ihre Arbeit von zu Hause zu verrichten. Dadurch hat sich das Home-Office vielerorts etabliert, jedoch sind die geltenden Gesetze und Bestimmungen (noch) nicht darauf ausgelegt. Während der Pandemie hatte die Schweiz mit Frankreich eine Verständigungsvereinbarung abgeschlossen, welche festhielt, dass sich an der Besteuerung von Grenzgängern nichts ändert, solange sie aufgrund der Massnahmen im Home-Office im anderen Staat tätig sind. Nach Ablauf dieser Verständigungsvereinbarung wurde wiederum eine neue abgeschlossen, welche einer Verlängerung gleichkam, obwohl zu diesem Zeitpunkt keine Massnahmen mehr in Kraft waren. Diese Vereinbarung wurde wiederum bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Nun haben sich die beiden Länder auf ein Zusatzabkommen zum bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen geeinigt, welches jedoch erst noch unterzeichnet und ratifiziert werden muss, bevor es in Kraft treten kann. In der Zwischenzeit kommen zwei neue Verständigungsvereinbarungen zur Anwendung – voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2024, sofern das Zusatzabkommen im ersten Halbjahr 2023 unterzeichnet wird. Der Inhalt dieses Zusatzabkommens wird erst im Zuge der Unterzeichnung veröffentlicht.