Der Bundesrat hat die pandemiebedingte Homeoffice-Pflicht sowie die Kontaktquarantäne bereits am 3. Februar 2022 aufgehoben. Am 16. Februar 2022 folgte dann auch die Aufhebung der restlichen Massnahmen – inklusive Homeoffice-Empfehlung. Homeoffice hat sich jedoch in der Zwischenzeit stark etabliert und wurde vielerorts auch zumindest teilweise beibehalten. Im Zusammenhang mit den Lohnausweisen sowie der individuellen Steuererklärung stellt sich nun die Frage, ob und wie sich Homeoffice im letzten Jahr auf verschiedene Bereiche wie Auslagenersatz, Pendlerkosten oder andere Berufskostenabzüge auswirkt.
In diesem Artikel geben wir einen Überblick darüber, was beim 2022 Schweizer Lohnausweis zu beachten ist und welche Kosten in der 2022 Steuererklärung an Berufskosten abgezogen werden können.