Wie weit sind Unternehmen in ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zeigt bereits Wirkung

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zeigt bereits Wirkung
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Die PwC-Studie «Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) 2023 – eine Analyse» beleuchtet den Stand der CSRD-Umsetzung in der Schweiz, Deutschland, Österreich und den Niederlanden. Sie zeigt: Die neuen Richtlinien zur nicht-finanziellen Berichterstattung zeigen bereits Wirkung und die Mehrheit der befragten Unternehmen implementiert schon CSRD-bezogene KPI.

59%

der Unternehmen sagen, dass CSRD-Vorgaben bereits heute operative Entscheidungen beeinflussen.

61%

der Unternehmen erheben bereits für die CSRD relevante KPIs.

64%

der Unternehmen empfinden die technische Komplexität der CSRD-Umsetzung als herausfordernd.

85%

der Unternehmen wollen bei der CSRD-Implementierung auf externe Unterstützung setzen.

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) 2023 – eine Analyse

Hintergrund

Anfang Januar 2023 ist in der EU die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft getreten. Nach dieser Richtlinie sind die Unternehmen verpflichtet, die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) einzuhalten, was einen grossen Schritt in Richtung Transparenz und standardisierte Nachhaltigkeitsberichterstattung darstellt.

Deutlich mehr Unternehmen als bisher müssen künftig zu Nachhaltigkeitsthemen Bericht erstatten – und das deutlich umfangreicher als je zuvor. Mittelfristig fallen zudem nicht nur grosse, sondern auch kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen unter die CSRD.

Was bedeutet das für Schweizer Unternehmen?

Obwohl es sich bei der CSRD und den ESRS um EU-Richtlinien handelt, haben sie für Schweizer Unternehmen konkrete Relevanz. Viele sind den EU-Regeln zwar nicht direkt unterworfen, aber die Verflechtung der internationalen Märkte und Lieferketten – vor allem mit europäischen Partnern – macht es für Schweizer Unternehmen unumgänglich, die neuen Richtlinien zu berücksichtigen. Während Schweizer Unternehmen mit grossen und/oder börsennotierten Tochtergesellschaften in der EU direkt unter die Vorschriften fallen, ist die Übernahme der CRSD respektive der ESRS auch für kleinere und mittelgrosse Unternehmen eine Chance – dies sowohl aus Compliance Überlegungen wie auch als strategischer Vorteil.

Zudem orientiert sich die Schweizer Gesetzgebung an den Anforderungen der Berichtspflichten der EU-Staaten und es ist zu erwarten, dass sich die Schweizer Vorschriften an die EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung anpassen werden.

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Die Studie

PwC hat Mitte 2023 insgesamt 170 Unternehmen zur Umsetzung der CSRD befragt. Wir wollten herausfinden, wie die berichtspflichtigen Unternehmen die CSRD-Implementierung angehen:

  • Wie berichten die Unternehmen derzeit über nicht-finanzielle Themen? 

  • Welche Massnahmen zur CSRD-Implementierung haben sie bereits umgesetzt? 

  • Welche Tools nutzen sie dafür? 

  • Beeinflussen die CSRD-Vorgaben bereits heute ihr Handeln?

Ein Resultat vorweg: Fast zwei Drittel der befragten Unternehmen haben bereits mit der Umsetzung der neuen Berichterstattungsrichtlinie begonnen.

Die wichtigsten Resultate

Eine deutliche Mehrheit der Unternehmen (61%) verfolgt bereits CSRD-relevante KPI; 58% haben inzwischen eine Scope- und 54% eine Materialitätsanalyse durchgeführt. 15% der Unternehmen haben hingegen noch nicht damit begonnen, die CSRD-Anforderungen umzusetzen.

Nachhaltigkeitsthemen haben markant an Bedeutung gewonnen. 72% der befragten Unternehmen verfolgen eine steuerungsrelevante Nachhaltigkeitsstrategie, vor dem Jahr 2021 waren es erst 24%. Bei 81% der Unternehmen mit Nachhaltigkeitsstrategie ist diese in die Gesamtstrategie des Unternehmens integriert.

Für 70% sind die Erwartungen der eigenen Kunden ein wesentlicher Faktor dafür, die eigene Nachhaltigkeitsstrategie zu verändern – wichtiger als die Regulatorik (55%). Ebenfalls wichtige Faktoren sind Marketing (53%) und Investoren (48%). Bei 59% der Unternehmen beeinflussen die CSRD-Vorgaben schon heute operative Entscheidungen.

Wer ist für die Umsetzung zuständig? Bei 42% der befragten Unternehmen sind die Nachhaltigkeitsabteilungen für die CSRD-Implementierung zuständig. Bei 30% ist das Rechnungswesen verantwortlich, bei 21% der Unternehmen das Controlling. In 63% der Unternehmen werden die CSRD-Vorgaben von derjenigen Abteilung umgesetzt, die auch die Implementierung der EU-Taxonomie verantwortet.

64% der Befragten berichten, für ihr Unternehmen stellten sowohl die komplexe technische Umsetzung der CSRD-Vorgaben als auch knappe Ressourcen eine Herausforderung dar. Der hohe Zeitdruck bei der CSRD-Umsetzung ist für jedes zweite Unternehmen eine Hürde. Dass es fachlich komplex ist, die CSRD-Vorgaben umzusetzen, liegt für die grosse Mehrheit der Unternehmen (74%) vor allem daran, dass sie die gesamte Wertschöpfungskette betrachten müssen. Für 61% ist auch die Datengrundlage herausfordernd, für jeweils gut die Hälfte sind es Auslegungsspielräume (53%) und Definitionsfragen (52%). Der Bedarf an verlässlichen Nachhaltigkeitsinformationen steigt merklich und das finanzielle Reporting und die Nachhaltigkeitsberichtserstattung rücken organisatorisch zusammen.

Gut die Hälfte der Unternehmen (52%) will Softwarelösungen für die CSRD-Berichtspflichten nutzen und 27% hiervon mit will mit Excel arbeiten – die am häufigsten genannte Lösung, obwohl nicht optimal, da das Programm keine nachprüfbare Dokumentation erlaubt. Jeweils knapp jedes fünfte Unternehmen (19% der erwähnten 52%) plant, eine spezielle Nachhaltigkeits-Softwarelösung oder ERP-Systeme zu nutzen.

Von den befragten Unternehmen planen 12%, sich für ihre Nachhaltigkeitsberichte ausschliesslich auf die bereits etablierten Softwarelösungen zu stützen, die sie für die finanzielle Berichterstattung einsetzen. 30% der Firmen beabsichtigen, zusätzliche oder speziell entwickelte Software für ihre nicht-finanziellen Berichte zu verwenden, um den Anforderungen der CSRD gerecht zu werden. Fast jeder dritte Befragte weiss noch nicht, welche Softwarelösungen zum Einsatz kommen sollen. Die Unterschiede zwischen einzelnen Softwarelösungen zum CSRD-Reporting sind noch weitgehend unbekannt.

Die Hälfte der Unternehmen will ihr Nachhaltigkeitsreporting erst prüfen lassen, wenn dies verpflichtend ist. 22% lassen die Angaben schon heute mit eingeschränkter Sicherheit (limited assurance) prüfen, 13% bereits mit hinreichender Sicherheit (reasonable assurance). Die Unternehmen, die ihre Daten bereits prüfen lassen oder dies planen, wollen dafür auf ihre Abschlussprüfer (35%) oder eine andere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (25%) zurückgreifen.

58% der befragten Unternehmen wollen sich für die CSRD-Umsetzung extern beraten lassen, ein knappes Drittel (29%) möchte das nicht. Eine Mehrheit der Unternehmen (54%), die auf externe Beratung setzen, plant, dass diese bis zu 30% des Umsetzungsaufwands übernimmt.

Sechs von zehn befragten Unternehmen sagen, die CSRD-Berichtspflichten hätten schon heute einen Einfluss auf operative Entscheidungen wie Investitionen. 24% machen keinen Einfluss aus, 15% sind noch unschlüssig. Ein Viertel der Unternehmen rechnet damit, dass die künftigen Berichterstattungsanforderungen Änderungen in ihrem Geschäftsportfolio bewirken werden.

Der Einfluss der CSRD auf operative Entscheidungen und das Geschäftsportfolio ist signifikant. Die mit CSRD/ESRS einhergehende Verpflichtung zu mehr Transparenz im Bereich der Nachhaltigkeit scheint bereits heute einen grossen Einfluss auf Unternehmensentscheidungen zu haben, obwohl die Berichtspflichten noch nicht vollständig und nicht für alle potenziell betroffenen Unternehmen gelten. Die Aufforderung zu nachhaltigerem Handeln ist angekommen; Unternehmen haben die Daueraufgabe, Nachhaltigkeit langfristig in ihre Strategie und ihre Geschäftstätigkeiten zu verankern.

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) 2023 – eine Analyse

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