Sind Sie bereit, den höheren Erwartungen und dem Branchenvergleich zu genügen?
Seit der Abstimmung über die Konzernverantwortungsinitiative hat sich dieser Trend nicht abgeschwächt. Am 12. Januar 2021 hat die Schweiz der Arbeitsgruppe zur Klimaberichterstattung (Task Force on Climate-related Financial Disclosures, TCFD) offiziell ihre Unterstützung zugesagt. Die TCFD stellte Empfehlungen auf, um die Transparenz von Unternehmen in Bezug auf Klimarisiken zu verbessern. Der Bundesrat appellierte an die Schweizer Unternehmen aller Wirtschaftssektoren, ab sofort mit der freiwilligen Umsetzung dieser Empfehlungen zu beginnen. Noch in diesem Jahr soll ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden, um die Empfehlungen verbindlich zu machen. Ferner überarbeitete die Ethos Stiftung, ebenso wie eine Reihe anderer Stimmrechtsvertreter, im Dezember 2020 ihre Stimmrechtsrichtlinien für die Generalversammlungen 2021 und führte ein neues Kapitel ein, das der Genehmigung der Klima- und Klimastrategieberichte der Unternehmen gewidmet ist («Say on Climate»).
Noch wichtiger ist die Erkenntnis der Unternehmen, dass Investoren, potenzielle Partner und Stakeholder Transparenz in Umwelt-, Sozial- und Governance-Angelegenheiten (ESG) berücksichtigen, wenn sie entscheiden, mit wem sie eine Geschäftsbeziehung eingehen. Dafür gibt es zum einen formale Gründe. Die von den Vereinten Nationen geförderten Principles for Responsible Investment (PRI) sehen beispielsweise vor, dass die Unterzeichner (darunter viele institutionelle Anleger und Vermögensverwalter) von den Unternehmen, in die sie investieren, eine angemessene Offenlegung zu ESG-Themen verlangen. Ähnliche Anforderungen stehen im Mittelpunkt der ersten Massnahmen, die im Rahmen des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums verabschiedet wurden (Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor und Taxonomie-Verordnung – SFDR). Damit Banken und Vermögensverwalter ihre Kunden über die ESG-Verträglichkeit ihrer Anlagen beraten können, müssen die Unternehmen, in die investiert wird, wichtige Kennzahlen zu den Risiken und Chancen ihrer Aktivitäten offenlegen. Damit drängen Finanzunternehmen die Realwirtschaft zur Einhaltung sinnvoller Transparenzanforderungen.
Die Gründe sind indessen nicht ausschliesslich formaler Natur. Wichtig ist dabei auch, die Wechselwirkung zwischen nichtfinanzieller und finanzieller Berichterstattung zu erkennen. Unternehmen müssen nichtfinanzielle Informationen gemäss den Vorschriften offenlegen. Diese nichtfinanziellen Informationen liefern eine Basis für Anleger zur Beurteilung der Konformität von Umsätzen, Investitionen sowie Betriebskosten von Unternehmen mit ESG-Anforderungen. Bei der Optimierung Ihrer ESG-Berichterstattung geht es also nicht nur darum, einen konformen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Tatsächlich eröffnet sich dem Unternehmen eine Chance, auf eine eindeutigere ESG-konforme Steuerung zu setzen, die sich wiederum finanziell bezahlt macht.
Entscheidend ist zudem, die zugrunde liegenden Entwicklungen zu verstehen. Ultimatives Ziel der Aufsichtsbehörden ist es, dass Anleger und Kreditgeber über die notwendigen Informationen verfügen, um ESG-bezogene (und insbesondere klimarelevante) Risiken und Chancen zu bewerten. Dies setzt voraus, dass angemessene Kontrollen die Erstellung und Offenlegung dieser Informationen regeln, ähnlich denen, die für die Erstellung der regulären Jahresabschlüsse verwendet werden. Irgendwann wird die ESG-Performance eines Unternehmens auf der Grundlage standardisierter Kriterien mit der seiner Mitbewerber verglichen werden. Der Markt wird diejenigen abstrafen, die die erwarteten Bewertungen nicht erfüllen, während auf die Gewinner erhebliche potenzielle Belohnungen warten, darunter erfüllte Anlegererwartungen, bessere Geschäftsergebnisse sowie weniger Kosten und Hindernisse auf dem Weg zu ihren Zielen.