Silvia Pérez
Senior Associate, Legal, PwC Switzerland
Die am 18. März 2022 vom Eidgenössischen Parlament verabschiedete Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) zieht Anpassungen der Aufsichtsverordnung nach sich. Am 17. Mai 2022 hat das EFD den Entwurf zur Änderung der AVO publiziert und die Vernehmlassung dazu eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 7. September 2022.
Mit der Eröffnung der Vernehmlassung zur AVO geht die Umsetzung der Teilrevision des VAG einen entscheidenden Schritt vorwärts. Das geänderte VAG soll unter Vorbehalt, dass kein Referendum ergriffen wird (Ablauf Referendumsfrist: 7. Juli 2022), voraussichtlich auf den 1. Juli 2023 in Kraft gesetzt werden. Gleichzeitig soll auch die Änderung der AVO in Kraft gesetzt werden.
Die Änderungen der AVO wurden in thematischen Arbeitsgruppen mit Vertretern der Verwaltung, der Branche und der Konsumentinnen und Konsumenten erarbeitet. Die wesentlichen Änderungen der AVO betreffen folgende Bereiche:
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