Am 1. Januar 2024 trat die Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Aufsichtsverordnung (AVO) in Kraft. Die neue Regulierung bringt signifikante Änderungen für die Versicherungsbranche in der Schweiz mit sich, insbesondere in Bezug auf die Zusammenarbeit mit gebundenen und ungebundenen Versicherungsvermittlern. Dieser Blogbeitrag beleuchtet die wichtigsten Anforderungen mit Bezug auf die FINMA-Aufsichtsmitteilung 05/2024 vom 17. Juli 2024 und bietet einen Überblick darüber, was Versicherungsunternehmen gemäss der publizierten Aufsichtsmitteilung beachten müssen.
Gebundene Versicherungsvermittler sind natürliche oder juristische Personen, die ausschliesslich für ein oder mehrere Versicherungsunternehmen tätig sind und im Namen dieser Unternehmen Versicherungen vertreiben. Sie stehen in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis zum Versicherer. Sie können seit 2024 nicht mehr im öffentlichen Register der FINMA als Versicherungsvermittler eingetragen werden und sind dem Versicherungsunternehmen zugeordnet, an das sie gebunden sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob gebundene Versicherungsvermittler im Innen- oder Aussendienst tätig sind. Auch Untervermittler, die keinen direkten Kontakt zum Versicherungsunternehmen haben, können als gebundene Versicherungsvermittler gelten. Daher ist es für Versicherungsunternehmen unerlässlich, ihre gesamte Wertschöpfungskette zu verstehen.
Das Versicherungsunternehmen hat sowohl Kontrollen vor Aufnahme der Zusammenarbeit als auch laufende Kontrollen ab der Aufnahme der Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern vorzunehmen:
Vor Beginn der Zusammenarbeit sind detaillierte Prüfungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Die initiale Prüfung sowohl für natürliche Personen als auch für juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelunternehmen umfasst folgende Punkte:
Nach Aufnahme der Zusammenarbeit müssen Versicherungsunternehmen die Einhaltung der Vorschriften durch die gebundenen Vermittler laufend überwachen. Dies umfasst unter anderem die nachfolgenden Pflichten:
Ungebundene Versicherungsvermittler sind natürliche oder juristische Personen, die unabhängig von einem Versicherungsunternehmen am Markt agieren und Produkte verschiedener Versicherer anbieten dürfen. Sie sind rechtlich und wirtschaftlich unabhängig von den Versicherern, deren Versicherungsprodukte sie vermitteln.
Versicherungsunternehmen dürfen nur mit ungebundenen Versicherungsvermittlern zusammenarbeiten, die im FINMA-Register eingetragen sind. Es ist die Pflicht der Versicherungsunternehmen, den Status der Vermittler regelmässig zu überprüfen und sicherzustellen, dass diese während der gesamten Dauer der Zusammenarbeit registriert bleiben. Ferner hat das Versicherungsunternehmen ebenfalls den Status der natürlichen Personen, welche für die juristische Person, die Personengesellschaft oder Einzelunternehmung tätig sind, zu überprüfen. Die Abklärungspflicht erstreckt sich ebenfalls auf ungebundene Untervermittler. Für die jeweiligen Aufgaben müssen geeignete Kontrollen aufgesetzt werden, um das Risiko der Nichteinhaltung der neuen Vorschriften zu mitigieren.
Wie bei den gebundenen Versicherungsvermittlern muss das Versicherungsunternehmen über ein adäquates Risikomanagementsystem verfügen und ein Beschwerdemanagement einrichten.
Die von der FINMA geäusserten Erwartungen an die Zusammenarbeit zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittlern sind entsprechend umzusetzen. Das VAG und die dazugehörige AVO forderte von der Branche, Mindeststandards für die Qualifikationen und Kenntnisse der Versicherungsvermittler zu entwickeln und diese von der FINMA genehmigen zu lassen. Mit Medienmitteilung vom 23. August 2024 gab die FINMA bekannt, dass sie die neuen Mindeststandards genehmigte. Sie treten per 1. Oktober 2024 in Kraft. Ab August 2025 können die neuen Prüfungen für die gebundenen und ungebundenen Versicherungsvermittler nach dem neuen Regime durchgeführt werden.
Die FINMA überprüft regelmässig die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben durch Versicherungsunternehmen und deren Vermittler. Dies umfasst sowohl regelmässige Prüfungen als auch stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Vorschriften – insbesondere im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit gebundenen und ungebundenen Vermittlern – eingehalten werden.
PwC Schweiz bietet umfassende Beratungsleistungen, um Versicherungsunternehmen bei der Umsetzung dieser neuen regulatorischen Anforderungen in Zusammenhang mit den Versicherungsvermittlern zu unterstützen. Unser Angebot umfasst unter anderem:
Ausserdem unterstützen wir gebundene und ungebundene Versicherungsvermittler dabei, die für sie geltenden neuen regulatorischen Anforderungen zu verstehen, ihre Compliance-Kontrollen zu verbessern und sie im Umsetzungsprozess zu begleiten.
Kontaktieren Sie uns, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen nicht nur den neuen gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern auch weiterhin erfolgreich und effizient im Markt agiert.
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