Die Website ist nicht erreichbar. Der Zugang zum System ist gesperrt und Verkäufe können nicht mehr abgewickelt werden. Unbekannte verlangen vom Unternehmen die Zahlung eines Lösegelds, um die Veröffentlichung der gestohlenen Herstellungspläne und Kundenstammdaten zu verhindern.
Ein solches Schreckensszenario ist jüngst leider für viele Unternehmen zur Realität geworden. Alle Unternehmen in allen Branchen sind grundsätzlich anfällig für Vorfälle im Zusammenhang mit ICT-Systemen. Solche Vorfälle können sowohl im Unternehmen selber (z.B. durch technische Unzulänglichkeiten oder Nachlässigkeit) oder durch äussere Ursachen (z.B. Hacker, organisierte Kriminalität) entstehen.
Die «Good News»: ICT-Vorfälle können durch geeignete präventive Massnahmen wenn auch nicht ganz, doch mindestens zum grossen Teil verhindert werden. Zudem ist ein gut vorbereitetes Unternehmen im Ernstfall bedeutend weniger stark von den Auswirkungen betroffen.
Dabei ist – neben angemessenen technischen Massnahmen (geeignete Hard- und Software, Backup, Netzwerk-Überwachung, etc.) - sowohl vor als auch nach einem Vorfall der regulatorische und rechtliche Umgang mit ICT-Risiken (Cyberlaw) von grosser Bedeutung.
Cyberlaw kann pragmatisch und effizient eingesetzt werden und bietet einen 360°-Schutzrahmen für das Unternehmen vor, während und nach einem ICT-Vorfall:
Die Meldepflichten gegenüber Behörden und Betroffenen werden zudem künftig an Bedeutung gewinnen. Bereits heute unterstehen bestimmte regulierte oder börsenkotierte Unternehmen einer regulatorischen Meldepflicht. Künftig werden alle Schweizer Unternehmen in bestimmten Fällen einer Meldepflicht unterliegen. So sind mit der baldigen Inkraftsetzung des revidierten Datenschutzgesetzes voraussichtlich ab Mitte/Ende dieses Jahres Verletzungen der Datensicherheit bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) zu melden.
Zudem hat der Bundesrat vor Kurzem die Vernehmlassung zur Einführung einer Meldepflicht bei Angriffen auf ICT-Systeme für Betreiber von kritischen Infrastrukturen an das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) eröffnet. Als Betreiber von kritischen Infrastrukturen gelten unter anderem Banken, Versicherungen und weitere Finanzintermediäre, bestimmte Anbieter von Cloudcomputing, Online-Marktplätzen und weiteren digitalen Diensten, Hersteller von Arzneimitteln und Medizinprodukten, Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr und weitere.
Dank dem korrekten regulatorischen und rechtlichen Umgang mit den Risiken, welche mit dem Einsatz von ICT-Systemen verbunden sind (Cyberlaw), kann ein Unternehmen die Sicherheit massgeblich erhöhen und die Vulnerabilität minimieren.
PwC unterstützt Unternehmen in allen Branchen bezüglich regulatorischer und rechtlicher Aspekte von ICT-Risiken und der effektiven und pragmatischen Umsetzung eines Schutzkonzepts.
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Lorena Rota
Manager, MLaw, Data Privacy & Security Healthcare, PwC Switzerland
Tel.: +41 58 792 2750