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Roland Schegg
Director, Leiter Consulting Familienunternehmen & KMU
Die Neuerungen im Aktien- und Erbrecht betreffen Änderungen wie die Sachübernahmen mittels schriftlichem Vertrag, die Ersetzung der genehmigten Kapitalerhöhung durch das Kapitalband oder die Pflicht des VR zur Überwachung der Zahlungsfähigkeit. In unserer vorliegenden Themenbroschüre präsentieren wir Ihnen, welche Neuerungen von Bedeutung sind.
Die zusammengefassten Neuerungen können Sie in unserer Themenbroschüre nachlesen.
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