Philipp Rosenauer
Partner Legal, PwC Schweiz
Die belgische Datenschutzbehörde ("BDSB") hat vor kurzem entschieden, dass der Best-Practice-Standard für Transparenz und Einwilligung ("Transparency & Consent Framework", "TCF"), der vom IAB ("Interactive Advertising Bureau"), einem europäischen Wirtschaftsverband für die digitale Marketing- und Werbeindustrie, welcher die Einhaltung der EU-Datenschutzgesetze durch die digitale Industrie erleichtern soll, eingeführt wurde, nicht den Standards der EU Datenschutzgrundverordnung («DSGVO») entspricht.
Darüber hinaus nimmt die BDSB in ihrer Entscheidung auch Stellung zur Rechtmässigkeit der Verarbeitung im Rahmen von Real-Time Bidding ("RTB"):
Die BDSB fungierte als federführende Aufsichtsbehörde und arbeitete mit den Aufsichtsbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten zusammen, bevor sie ihre Entscheidung traf, so dass die Entscheidung weitreichende Auswirkungen haben könnte. Während das IAB Europe öffentlich erklärt hat, dass es gegen die Entscheidung der BDSB Berufung einlegen wird, könnte die endgültige Entscheidung Auswirkungen auf alle an der Online-Werbekette beteiligten Akteure haben, da sie möglicherweise von einer EU-Aufsichtsbehörde als "gemeinsam Verantwortliche» («joint controllers»)" für Verstösse gegen die DSGVO im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme am TCF verantwortlich gemacht werden könnten.
Medien, Mediaagenturen und Ad-Tech-Anbieter in der Schweiz sollten die Auswirkungen des BDSB-Entscheids sorgfältig abwägen und insbesondere ihre DSGVO-Konformität in Bezug auf die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit RTB (für welche sie als mitverantwortlich gelten) überprüfen.
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