Herausforderungen beim Umgang mit personenbezogenen Daten beim Real-Time Bidding ("RTB")

Philipp Rosenauer
Partner Legal, PwC Schweiz

Die belgische Datenschutzbehörde ("BDSB") hat vor kurzem entschieden, dass der Best-Practice-Standard für Transparenz und Einwilligung ("Transparency & Consent Framework", "TCF"), der vom IAB ("Interactive Advertising Bureau"), einem europäischen Wirtschaftsverband für die digitale Marketing- und Werbeindustrie, welcher die Einhaltung der EU-Datenschutzgesetze durch die digitale Industrie erleichtern soll, eingeführt wurde, nicht den Standards der EU Datenschutzgrundverordnung («DSGVO») entspricht.

Der TCF (derzeit in der Version TCF 2.0) wird von vielen Organisationen in Europa und der Schweiz verwendet. 

Darüber hinaus nimmt die BDSB in ihrer Entscheidung auch Stellung zur Rechtmässigkeit der Verarbeitung im Rahmen von Real-Time Bidding ("RTB"):

  • Die Entscheidung der BDSB entspricht der allgemeinen Tendenz der EU-Aufsichtsbehörden und Gerichte, den Begriff der gemeinsamen Verantwortlichkeit («joint controllership») sehr weit auszulegen. Die BDSB ist der Ansicht, dass das IAB Europe, die Publisher, die CMPs und die AdTech-Anbieter gemeinsam für die Verarbeitung der Präferenzen und Einwilligungen der Nutzer im Rahmen der TCF, die Weitergabe dieser Informationen und die darauf basierende Datenverarbeitung verantwortlich sind.
  • Auch der Begriff der personenbezogenen Daten wird im Einklang mit der bisherigen Tendenz (vgl. Entscheidung der österreichischen Datenschutzbehörde zu Google Analytics, 22.12.21) weit ausgelegt, da die BDSB für die Definition personenbezogener Daten auf das Konzept der Singularisierung zurückgreift, wonach es für die Qualifikation als "personenbezogene Daten" grundsätzlich ausreicht, wenn eine Person hinreichend individualisierbar ist (z.B. durch die Vergabe von Identifikationsnummern, um Website-Besucher für Werbezwecke zu individualisieren).

Die BDSB fungierte als federführende Aufsichtsbehörde und arbeitete mit den Aufsichtsbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten zusammen, bevor sie ihre Entscheidung traf, so dass die Entscheidung weitreichende Auswirkungen haben könnte. Während das IAB Europe öffentlich erklärt hat, dass es gegen die Entscheidung der BDSB Berufung einlegen wird, könnte die endgültige Entscheidung Auswirkungen auf alle an der Online-Werbekette beteiligten Akteure haben, da sie möglicherweise von einer EU-Aufsichtsbehörde als "gemeinsam Verantwortliche» («joint controllers»)" für Verstösse gegen die DSGVO im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme am TCF verantwortlich gemacht werden könnten.

Medien, Mediaagenturen und Ad-Tech-Anbieter in der Schweiz sollten die Auswirkungen des BDSB-Entscheids sorgfältig abwägen und insbesondere ihre DSGVO-Konformität in Bezug auf die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit RTB (für welche sie als mitverantwortlich gelten) überprüfen.

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