Das revidierte Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG)

Tritt voraussichtlich im September 2023 in Kraft

Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat das voraussichtliche Inkrafttreten des revidierten Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) samt Ausführungsverordnung auf September 2023 angekündigt. Die finale ausführende Verordnung wird laut BJ voraussichtlich ein Jahr früher, also im September 2022, veröffentlicht. Dies, um den Unternehmen genügend Zeit für die möglicherweise zeitaufwändige Umsetzung zu geben und unter Berücksichtigung der im wesentliche fehlenden Übergangsfristen. Über den effektiven Zeitpunkt des Inkrafttretens wird der Bundesrat entscheiden.

Zurzeit wird der Entwurf der Verordnung im Nachgang zur abgeschlossenen Vernehmlassung überarbeitet. Eine verwaltungsinterne Vernehmlassung wird folgen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BJ.

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Lorena Rota

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