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Das revDSG ersetzt das Datenschutzgesetz von 1992 und tritt voraussichtlich Ende 2022 in Kraft. Ab dann wird es für den Privatsektor und die Bundesbehörden verpflichtend.
Das revDSG führt zu zahlreichen Angleichungen an die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO). Dennoch wird das Grundkonzept beibehalten und weicht in verschiedenen Punkten von der DSGVO ab.
Weitere Unterstützung und Informationen finden Sie auf unserer Website.
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Lorena Rota
Manager, MLaw, Data Privacy & Security Healthcare, PwC Switzerland
Tel: +41 58 792 2750