Die Vorteile eines externen Datenschutzberaters

für Pensionskassen

Philipp Rosenauer
Partner Legal, PwC Schweiz

In einem unserer letzten Blogposts haben wir die Rolle eines externen Datenschutzberaters für Pensionskassen erläutert. Da Pensionskassen als Bundesorgane gelten, muss ein solcher Datenschutzberater bestellt sowie beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten registriert werden.

Bisher haben viele Pensionsfonds beschlossen, diese Funktion auszulagern. In unserem Blogpost fassen wir die wichtigsten Vorteile einer Auslagerung dieser Funktion gegenüber einem internen Datenschutzberater zusammen. 

1. Fachwissen und spezialisierte Fähigkeiten

Eine externe Funktion des Datenschutzbeauftragten garantiert den Zugang zu einem Team von Spezialisten, die laufend auf dem neuesten Stand sind und in den Komplexitäten des Datenschutzrechts geschult werden. Das gewährleistet, dass das Unternehmen die sich ständig ändernden rechtlichen Anforderungen erfüllt, und senkt gleichzeitig das Risiko von Strafen wegen einer eventuellen Nichteinhaltung von Vorschriften. Ein interner Datenschutzbeauftragter bietet hingegen möglicherweise nicht das gleiche Mass an Fachwissen oder kann mit der sich schnell entwickelnden Datenschutzlandschaft nicht Schritt halten.

2. Kosteneffizienz

Die Beschäftigung eines internen Datenschutzbeauftragten kann kostspielig sein, sofern man Vergütung, Ausbildung sowie weitere mitarbeiterbezogene Kosten berücksichtigt. Beim Outsourcing zahlen Sie hingegen nur für tatsächlich erbrachte Leistungen, die oftmals nur einem Bruchteil der Kosten einer Vollzeitstelle entsprechen. Deshalb ist die Auslagerung sicher eine kosteneffiziente Lösung – besonders für kleinere Unternehmen und Start-ups mit knapperen Budgets.

3. Unabhängigkeit und Objektivität

Ein externer Datenschutzbeauftragter gewährleistet eine objektive Sicht auf Ihre Datenschutzpraktiken, ohne Verzerrung durch unternehmensinterne Faktoren. Eben diese Unabhängigkeit kann die Genauigkeit von Datenschutzprüfungen und -berichten verbessern und gewährleisten, dass die Compliance in Ihrem Unternehmen auf höchstem Niveau ist. Ein interner Datenschutzbeauftragter könnte hingegen in Interessenkonflikte geraten, was die Objektivität erschwert.

4. Skalierbarkeit

Wächst oder verändert sich Ihr Unternehmen, kann Ihr Datenschutzbedarf einfach mitwachsen, falls Sie Ihre Funktion des Datenschutzbeauftragten auslagert haben. Outsourcing-Firmen können ihre Leistungen an den Geschäftsbedarf ihrer Unternehmenskunden anpassen. So erspart sich Ihr Unternehmen in Expansionsphasen das Einstellen, Schulen oder Verwalten zusätzlicher Ressourcen.

5. Zeitersparnis

Dank der Auslagerung kann sich Ihr internes Team auf die eigentlichen Geschäftsziele Ihres Unternehmens konzentrieren. Gleichzeitig übernimmt der externe Datenschutzbeauftragte die komplexen, zeitaufwändigen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Datenschutz. Dies steigert nicht nur die Effizienz, sondern ermöglicht Ihrem Team auch, das Vorantreiben des Geschäfts in den Vordergrund zu stellen.

Somit gilt also: Ein interner Datenschutzbeauftragter mag zwar bequem erscheinen, doch überwiegen die Vorteile einer Auslagerung dieser Funktion an einen spezialisierten Dienstleister deutlich. Fachwissen, Kosteneffizienz, Objektivität, Skalierbarkeit, fortschrittliche Technologie und Zeitersparnis sind die wichtigsten Vorteile, die die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen in Ihrem Unternehmen verbessern können.

Seitens PwC bieten wir Pensionskassen an, die Rolle des Datenschutzberaters auf Mandatsbasis an PwC auszulagern. Die Registrierung bei der Datenschutzbehörde erfolgt auf Basis eines monatlichen Pauschalbetrages. Weitere Dienstleistungen erbringen wir auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags.


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