Was bedeuten FIDLEG und FINIG für Schweizer Finanzinstitute?

Dr. Jean-Claude Spillmann Partner, Head Asset & Wealth Management and Banking Regulatory, Legal, PwC Switzerland 10 Jul 2018

Die Mitte Juni vom Parlament verabschiedeten Gesetzesvorlagen FIDLEG und FINIG sollen einheitliche Wettbewerbsbedingungen für Finanzintermediäre schaffen und den Kundenschutz verbessern. PwC Legal Schweiz liefert in der Broschüre zur neuen Finanzmarktregulierung einen Überblick über die wichtigsten Themengebiete und ihre Konsequenzen für Finanzdienstleister.

Nach längerer Vernehmlassungszeit wurden das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) am 15. Juni 2018 vom Parlament verabschiedet, und die beiden Regulierungen werden voraussichtlich am 1. Januar 2020 in Kraft treten (siehe Update Juli 2020).

Neben verbessertem Kundenschutz ist das primäre Ziel der neuen Gesetze, mit der EU-Regelung gleichzuziehen. Zudem beabsichtigen sowohl FIDLEG als auch FINIG, entsprechende organisatorische Strukturen zu schaffen, sodass Finanzintermediäre die Prinzipien der neuen Regulierung in ihren internen Prozessen implementieren können. 

Grundsätzlich verfolgen FIDLEG und FINIG ähnliche Ziele wie die europäische Finanzmarktrichtlinie MiFID II, allerdings werden sowohl im FIDLEG als auch im FINIG viele Themengebiete behandelt, die sich entweder in einer anderen EU-Verordnung wie die PRIIP Verordnung oder auch die Prospekt Verordnung finden, vollständig neu oder auch komplementär sind.

Anlegerschutz hat oberste Priorität

Unter dem Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG sollen die Interessen der Anleger besser und nachhaltig geschützt werden. Dies wird erreicht durch vereinheitlichte Vorschriften zur Transparenz und zur generellen Vermeidung von Interessenskonflikten sowie zur Einhaltung der standesüblichen Sorgfaltspflichten.

Zum Thema Anlegerschutz gehören Themen wie 

  • Kundenklassifizierung
  • Informationspflicht
  • Angemessenheits- und Eignungsprüfungen 
  • Dokumentationspflicht 
  • Best-Execution 

Governance zur Vermeidung von Interessenskonflikten

Die Anforderungen an die interne Governance dienen dazu, dass die vorgeschriebenen Pflichten in Bezug auf Anlegerschutz und Transparenz gegenüber dem Kunden sorgfältig und nachhaltig im Unternehmen umgesetzt und gelebt werden können. Die Vorschriften betreffen organisatorische Massnahmen respektive das Weisungswesen und adressieren Interessenskonflikte. 

Im Zusammenhang mit FIDLEG und MiFID II sind Interessenskonflikte wohl eines der am heftigsten diskutierten Themen. Im Fokus steht dabei vor allem die Entschädigungen von Dritten (Inducements). In diesem Bereich ist eine wesentliche Differenz zu MiFID II zu beobachten, da es dem Kunden gestattet ist, auf die Weiterleitung der Zuwendungen zu verzichten. Diese Option ist unter MiFID II nicht gegeben. 

Weitere Punkte, die in der PwC-Broschüre aufgegriffen und erklärt werden, sind folgende:

  • Registrierung von Beratern 
  • Prospektpflicht 
  • Basisinformationsblatt

Es wird auch aufgeführt, welche Themen FIDLEG im Vergleich zu MiFID II nicht abdeckt.

Wer darf was?

Das Finanzinstitutsgesetz FINIG regelt die Anforderungen an die Tätigkeit der Finanzinstitute. FINIG definiert die Bewilligungspflicht für Vermögensverwalter, Trustees, Asset Manager, Fondsleitungen und Wertpapierhäuser, wobei die Definition dieser Institute nicht über die Rechtsform erfolgt, sondern über die ausgeübten Tätigkeiten, welche den Anwendungskreis eröffnen. 

Die Strafen bei Verstössen gegen FIDLEG und FINIG, Übergangsbestimmungen, sowie einen Ausblick, was vom Bundesrat in Bezug auf die Spezifikation der exakten Umsetzungsvorgaben noch erwartet werden kann, runden den detaillierten und praxisnahen Überblick über die neue Regulierung ab. 

Nach der nun erfolgten Veröffentlichung der Gesetzestexte empfiehlt PwC Legal Unternehmen, eine interne Auslegeordnung zu erstellen, um die notwendigen Schritte zur Implementierung in Angriff nehmen zu können.


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