Hintergrund
Sind Sie mit den Finanz- und Risikomodellen vertraut, die von Banken in der Schweiz gegenwärtig verwendet werden? Kennen Sie sich mit den aufsichtsrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen im Hinblick auf den Unterhalt sowie der Validierung von Modellen aus?
Heutzutage verwenden Banken und Wertpapierhändler in der Schweiz viele verschiedene Modelle für das Risikomanagement, für Geschäftsentscheidungen und für die aufsichtsrechtliche Berichterstattung (siehe folgende Tabelle). Da die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) viele dieser Modelle genehmigt und überwacht, müssen Banken zusätzliche aufsichtsrechtliche Auflagen erfüllen.
Kreditpartameter | Kreditrisiko | Marktrisiko | Operationelles Risiko |
PD (Logistische Regression) |
SA, IRB-F, IRB-A | VaR, IRC, ExpectedShortfall | BIA |
LGD (Spezifische Modelle) | Ökonomisches Risikokapital | Greeks' Sensitivitäten | SA |
EAD (SA-CCR, IMM) | IFRS 9 Impairment | FRTB | AMA |
ALM/Treasury | Liquiditätsrisiko | Wertanpassung | Stresstests |
IRRBB (EVE, NII) | Liquiditätsbereinigter VaR | CVA, DVA | CCAR (FED) |
Verhaltensmodelle | Intraday-Überwachung | FVA, COLVA | Stresstest (PRA) |
Replikationsfaktoren | Liquiditätsrisiko | KVA, MVA | Kapitalplanung |
Angesichts zunehmender aufsichtsrechtlicher Herausforderungen und steigender Komplexität erfordern alle diese Modelle eine unabhängige Modellvalidierung. Dadurch ergeben sich Fragen zu notwendigen Ressourcen und Kompetenzen. Darüber hinaus sehen sich Banken mit einer neuen Risikokategorie konfrontiert: dem Modellrisiko.
Das Modellrisiko bezeichnet potenzielle unerwünschte Folgen von Entscheidungen, die auf Basis falscher oder zweckentfremdeter Modellergebnisse getroffen werden. Zu diesen Folgen zählen finanzielle Verluste, schlechte Geschäftsentscheidungen und Reputationsschäden für die Bank.
Die unabhängige Modellvalidierung steuert das Modellrisiko für Banken, indem sie grundlegende Fehler identifiziert und einen zweckentfremdeten Einsatz von Modellen und falsche Ergebnisse reduziert. Sie gibt der Geschäftsleitung und dem Verwaltungsrat die Gewissheit, dass die aufsichtsrechtlichen Auflagen hinsichtlich einer unabhängigen Modellvalidierung erfüllt werden.
Anders als die grössten Akteure am Schweizer Markt (wie die von der FINMA überwachten Banken der Aufsichtskategorie 1 und 2) besitzen viele Schweizer Banken keinen eigenen Modellvalidierungsrahmen und/oder haben keine internen Teams, die über Erfahrung bei der Validierung ihrer Modelle verfügen.
Obwohl in der Regel CFOs oder CROs die Entwicklung, den Unterhalt sowie die zweckmässige Verwendung überwachen, liegt die Verantwortung letztlich beim Verwaltungsrat. Der Grund? Die Ergebnisse vieler Modelle dienen dazu, aufsichtsrechtliche Kapital- und Liquiditätsanforderungen zu erfüllen, die letztlich in der Verantwortung des Verwaltungsrats liegen.
Neue obligatorische unabhängige
Modellvalidierung für Schweizer Banken
Seit 2011 haben internationale Aufsichtsbehörden sowie standardsetzende Gremien wie die Fed, BIZ, EZB und PRA verschiedene Leitfäden veröffentlicht, welche die Prinzipien für ein effektives Modellrisikomanagement von Banken über Validierungsmodelle darlegen. Vor dem 31. Dezember 2018 lautete die einzige Empfehlung in der Schweiz dahingehend, ein Rahmenwerk für die Modellvalidierung unter Bezugnahme auf die Veröffentlichungen ausländischer Standardgeber zu erstellen (siehe folgende Tabelle).
Behörde | Jahr | Veröffentlichungen zu Modellrisiken | Beschreibung |
FED | 2011 | Supervisory Guidance on Model Risk Management (SR 11-07) | Umfassender Leitfaden mit Prinzipien des effektiven Modellrisikomanagements |
BIS | 2012 | The Internal Audit Function in Banks (BCBS 223) | Prinzipien der Aufsichtsbestimmungen zur Bewertung der Effizienz von internen Audits |
EBA | 2014 | Supervisory Review Evaluation Process (SREP) | Leitlinien für die Prüfung von Bankrisiken, die durch interne Modelle entstehen |
ECB | 2015 | Targeted Review Internal Models (TRIM) | Prinzipien für Banken für das Modellrisikomanagement bei Stresstests |
PRA | 2017 | Model Risk Management Principles for Stress Testing | Prinzipien für das Modellrisikomanagement für Banken, welche sich auf interne Modelle für Stress Testing verlassen |
FINMA Zirkular 2017/1 «Corporate Governance» alloziert die Verantwortlichkeit für das Entwickeln und Unterhalten von Risikomanagementsystemen sowie die Definition und Anwendung von Prinzipien und Methoden für die Risikoanalyse und Beurteilung (z.B. Modellvalidierung) an die Risikokontrollfunktion.
Am 1. Januar 2019 veröffentlichte die FINMA ihr Rundschreiben 2019/2 zu den Zinsrisiken im Bankenbuch (IRRBB), welches die globalen IRRBB-Prinzipien des Basler Ausschusses für Bankenaussicht (BCBS) in der Schweiz einführt. Die Prinzipien verlangen eine unabhängige Validierung von Risikoerfassungssystemen und -modellen, beispielsweise von ALM-Tools (Asset and Liability Management) für Zinsrisiken. Obwohl die FINMA kleineren Banken einige Erleichterungen gestattet, ist eine unabhängige Validierung für derartige Systeme und Modelle für alle Schweizer Banken zwingend. Dies gilt alle drei Jahre oder im Fall einer grundlegenden Änderung der Daten, Systeme, Modelle und Parameter.
Unser Angebot: Wie wir Sie unterstützen können?
Neue Anforderungen an das Unternehmen, dessen Risikomanagement sowie aufsichtsrechtliche Auflagen stellen Herausforderungen an die Wirksamkeit des Modellrisikomanagements der Banken. Um diesen zu begegnen, sind Expertise und zusätzliche Ressourcen notwendig.
Um Banken bei der Entwicklung ihres Rahmenwerks zum Modellrisikomanagement und der Durchführung von Modellvalidierungen zu unterstützen, bietet PwC einmalige «one-off» Validierungen von Modellen, Benchmarking sowie die Erbringung von vollständig an uns ausgelagerte Validierungsdienstleistungen an.
Unsere Modellrisikoexperten mit technischem Hintergrund und nachweislicher Erfahrung bieten CFOs, CROs, Geschäftsleitungen, Risikoausschüssen und/oder Verwaltungsräten Gewissheit über die Zweckdienlichkeit und Effizienz der Kontrollen, welche für die Reduktion von Modellfehlern entwickelt wurden. Je nach Erfordernissen der Bank kann die PwC Nicht-Prüfkunden solche Dienstleistungen in allen drei Verteidigungslinien (LoD – Lines of Defence) anbieten:
Die Geschäftsleitung einer Bank profitiert beim Benchmarking vom Netzwerk von PwC in Ländern, in denen Standardgeber umfassendere und häufigere Stresstests verlangen als in der Schweiz. Dank unserer globalen Präsenz weisen wir eine nachweisliche Erfolgsbilanz bei der Unterstützung von Banken bei Stresstests der EZB, der Umsetzung von IFRS 9, TRIM Margin of Conservatism und IRB-Modellen auf.
Banken haben die Möglichkeit, die Modellvalidierung an PwC auszulagern. In diesem Fall kümmern sich unabhängige, dedizierte Teams von PwC um den End-to-End Validierungsprozess, während sich die Banken auf ihr Kerngeschäft und das Risikomanagement konzentrieren. Dadurch profitieren Banken von der Erfahrung der PwC, bewahren hohe Qualitätsstandards und erhalten grössere Gewissheit im Hinblick auf das Modellrisikomanagement. Weitere Faktoren sind die Sicherstellung der Servicekontinuität, die Beobachtung von Branchenentwicklungen und die Verfügbarkeit der notwendigen Teams und Teamstrukturen – Anforderungen, welche nicht immer intern abgedeckt werden können und sich deshalb zur Auslagerung anbieten.