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Der Leitentscheid des Bundesgerichts (9C_393/2023) markiert einen Wendepunkt in der Besteuerung von Grundstückgewinnen für Anlagestiftungen in Genf. Das am 10. Juni 2024 gefällte Urteil befand die Praxis des Kantons Genf, die ordentliche Gewinnsteuer auf diese Gewinne anzuwenden, als unzulässig. Stattdessen entschied das Gericht, dass steuerbefreite Anlagestiftungen der Grundstückgewinnsteuer unterliegen und somit das "Loi générale sur les contributions publiques" anzuwenden ist.
Das Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf die Steuerlast bei einer Veräusserung von Grundstücken im Kanton Genf, insbesondere in Verbindung mit unterschiedlichen Haltedauern. Bei einer Haltedauer von weniger als zehn Jahren wird ein höherer Steuersatz als bis anhin zur Anwendung gelangen und bei längerer Haltedauer dagegen könnte von einem tieferen Steuersatz profitiert werden.
«Wenn eine Immobilie in Genf veräussert wurde und die Veranlagung noch nicht definitiv ist, ist es unerlässlich, zu prüfen, ob die Anwendung der neuen Rechtsprechung zu einem günstigeren Steuerergebnis führen könnte.»
Steuerbefreite Anlagestiftungen sollten unverzüglich prüfen, welche Folgen das Urteil für sie haben könnte. Sollte eine Immobilie im Kanton Genf veräussert worden, die Veranlagung jedoch noch nicht in Rechtskraft erwachsen sein, ist dringend zu prüfen, ob die neue Entscheidung allenfalls zu einer tieferen Steuerbelastung führen könnte.
Darüber hinaus müssen Anlagestiftungen nun ihren Ansatz bei der Berechnung der latenten Steuern für den nächsten Jahresabschluss allenfalls anpassen.
PwC beobachtet die Entwicklungen in diesem Zusammenhang genau und steht Ihnen bei Fragen bezüglich Berechnung latenter Steuern gerne zur Verfügung. Zudem unterstützen wir Sie gerne bei der Analyse von noch offenen Veranlagungsverfahren im Kanton Genf bei den Diskussionen mit den Steuerbehörden.
Jochen Richner
Managing Director, Integrated Compliance & Reporting Technology Leader, PwC Switzerland
+41 58 792 57 55
Florian von Felten
Mauro Löffler