26/09/22
Zur Deckung des erwarteten Defizits der AHV werden die Schweizer MWST-Sätze wie folgt angehoben:
Bisher | Anpassung | Angepasste Steuersätze |
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Normalsatz | 7.7% | +0.4% | 8.1% |
Reduzierter Satz | 2.5% | +0.1% | 2.6% |
Sondersatz für Beherbergungsleistungen | 3.7% | +0.1% | 3.8% |
Die Erhöhung der MWST-Sätze tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Es ist davon auszugehen, dass die ESTV vor Inkrafttreten der neuen MWST-Sätze eine Publikation auf ihrer Homepage veröffentlichen wird, wie die neuen Steuersätze bei periodenübergreifender Leistungserbringung bzw. Rechnungsstellung anzuwenden sind.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Die nötigen Anpassungen in den ERP-Systemen stellen sich oft komplexer und zeitintensiver heraus als erwartet. Es empfiehlt sich deshalb, bereits frühzeitig einen Handlungsplan auszuarbeiten, um eine rechtzeitige Umstellung der Systeme auf die neuen MWST-Sätze und die korrekte Rechnungsstellung zu gewährleisten.
Gerne unterstützen wir Sie dabei und stehen für eine Besprechung zur Verfügung.
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