AIA, FATCA und AStA Gesetzesänderung ab 2025

  • Blog
  • 5 minute read
  • 23/01/25
Matthias Staubli

Matthias Staubli

Director, Financial Services, PwC Switzerland

Amanda Ess

Amanda Ess

Manager, Tax and Legal Services, PwC Liechtenstein

Aktuelle Gesetzesänderung 2025 in Liechtenstein im Bereich der Steuertransparenz:
Ihre To-Do-Liste zu AIA, FATCA und AStA

In Liechtenstein wurden die Gesetze zum automatischen Informationsaustausch in Steuersachen abgeändert. Die neue Fassung des AIA-Gesetzes, FATCA-Gesetzes, AStA-Gesetzes und CbC-Gesetzes trat am 1. Januar 2025 in Kraft. Ziel ist es, die Konformität mit den internationalen Standards für Steuertransparenz zu gewährleisten, die Empfehlungen des Global Forums der OECD umzusetzen, und ein positives Ergebnis im finalen Länder-Rating im OECD Peer-Review-Prozess 2025 für Liechtenstein zu sichern. 

Die wichtigsten Änderungen für AIA, FATCA und AStA ab dem 1. Januar 2025 sind:

  • Neue Registrierungspflicht für TDTs
    Ab 2025 müssen sich alle Trustee-Documented Trusts (TDTs) unter AIA bei der Steuerverwaltung Liechtenstein registrieren. Dies gilt sowohl für neu gegründete als auch für bestehende TDTs. Bei der Registrierung sind die Fristen zu beachten. Die Registrierung der TDTs dient der Steuerverwaltung zur besseren Überwachung der Einhaltung der AIA-Meldepflichten und es ermöglicht ihr gezieltere Risikoanalysen und Kontrollmassnahmen.
  • Organisatorische Massnahmen für Finanzintermediäre
    Liechtensteinische Finanzintermediäre wie Banken, Versicherungen und Treuhandgesellschaften müssen angemessene organisatorische Massnahmen einführen, um die Einhaltung der AIA-, FATCA- und AStA-Vorschriften zu gewährleisten. Dazu gehört die Etablierung interner Weisungen, Leitlinien und Checklisten sowie hinreichende Arbeitsprozesse und der Einsatz von geeigneten IT-Systemen. Die Finanzintermediäre können im Falle einer unzureichenden Sicherstellung der internen Organisation gebüsst werden. Für die Busse ist das höchstmögliche Strafmass vorgesehen.
  • Erweiterte Auskunftspflichten
    Neu müssen Dienstleister für Rechtsträger (insb. Treuhänder/Treuhandgesellschaften) und Fondsverwaltungsgesellschaften auf Anfrage der Steuerverwaltung umfassende Daten zu den von ihnen verwalteten Rechtsträgern bereitstellen. Dazu gehören konsolidierte statistische Daten wie die Klassifizierung der von ihnen verwalteten Rechtsträger und deren Grösse. Die bereitgestellten Daten ermöglichen der Steuerverwaltung, ihre Risikoanalyse zu verfeinern, um risikobasierte Kontrollen gezielter durchführen zu können.
  • Konsolidierte Kontrollen
    Neu wurde gesetzlich verankert, dass die risikobasierten Kontrollen konsolidiert auf Ebene der Dienstleister für Rechtsträger und Fondsverwaltungsgesellschaften erfolgen können. Diese Finanzintermediäre können im Falle einer Pflichtverletzung direkt gebüsst werden. Sie tragen auch die Kosten der Kontrollen.
  • Korrektur- und Löschungsgesuche
    Anträge auf Berichtigung oder Löschung von Daten unter AIA, FATCA und AStA müssen neu direkt beim meldenden liechtensteinischen Finanzinstitut bzw. der zuständigen liechtensteinischen Zahlstelle eingereicht werden. Die Steuerverwaltung ist nicht mehr für die Bearbeitung zuständig.
  • Missbrauchsbestimmungen
    Verstösse gegen die Missbrauchsbestimmungen unter AIA gelten nun als schwerwiegendes Delikt. Damit kann auch grob fahrlässiges Verhalten als missbräuchlich angesehen werden.

Neben den Gesetzen wurde auch das AIA-Merkblatt aktualisiert. Die Aktualisierungen betreffen insbesondere die TIN bei Neukonten und die Feststellung des FI-Status. Die neue Version des AIA-Merkblattes gilt ab dem 3. Mai 2024.

Handlungsempfehlung: Liechtensteinische Finanzintermediäre sollten ihre internen Prozesse und Systeme überprüfen und anpassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Dies umfasst die fristgerechte Registrierung von TDTs, die Implementierung angemessener organisatorischer Massnahmen, die regelmässige Überprüfung und Aktualisierung relevanter Daten sowie die Schulung der Mitarbeiter zu den neuen gesetzlichen Bestimmungen.

Gerne senden wir Ihnen nähere Details und eine praktische Auswahl an Handlungsempfehlungen, um sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.

Treten Sie gerne mit uns in Kontakt!

Contact us

Martina Walt

Partner, Leiterin Steuerabteilung, PwC Liechtenstein, PwC Switzerland

+41 58 792 68 84

E-Mail

Matthias Staubli

Director, Financial Services, PwC Switzerland

+41 58 792 19 23

E-Mail

Amanda Ess

Manager, Tax and Legal Services, PwC Liechtenstein

+41 58 792 74 96

E-Mail