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Liechtenstein plant, die globale Mindeststeuer einzuführen. Dies hat die Regierung Liechtensteins in der Medienmitteilung vom 16. Dezember 2022 kommuniziert.
Die Einführung der Mindeststeuer soll mittels eines GloBE-Gesetzes erfolgen, das parallel zum bereits bestehenden Liechtensteinischen Steuergesetz gelten soll und sich an die OECD-Mustervorschriften zu GloBE anlehnt bzw. darauf verweist. In Liechtenstein ansässige multinationale Unternehmensgruppen (dies inkludiert unter anderem sowohl operative Gesellschaften als auch vermögensverwaltende Strukturen) mit einem konsolidierten Jahresumsatz von mindestens EUR 750 Mio. sollen damit zukünftig in Liechtenstein mit einem effektiven Mindeststeuersatz von 15 % besteuert werden. Die Besteuerung soll durch Erhebung einer Ergänzungssteuer (Top-up Tax) erfolgen. Multinational tätige Unternehmensgruppen unterliegen damit der von der OECD und den G20-Staaten gewünschten Mindestbesteuerung und das Steuersubstrat verbleibt in Liechtenstein.
Das GloBE-Gesetz soll Ende März 2023 in die Vernehmlassung gebracht und der Bericht und Antrag sollen im September 2023 im Landtag diskutiert werden. Es ist damit zu rechnen, dass das GloBE-Gesetz per 1. Januar 2024 in Kraft treten könnte; es sollte damit voraussichtlich für Steuerjahre ab 2024 gelten.
Liechtensteinischen Unternehmen jeglicher rechtlicher Form (AG, GmbH, Stiftung, Anstalt etc.), welche die Umsatzschwelle erreichen, wird empfohlen, die OECD-GloBE-Regeln im Detail zu analysieren. Es ist klar, dass eine detaillierte und datenintensive GloBE-Steuererklärung zu erstellen ist.
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Martina Walt
Partner, Leiterin Steuerabteilung, PwC Liechtenstein, PwC Switzerland
Tel.: +41 58 792 68 84