Seit dem 1. Januar 2024 unterliegen liechtensteinische Gruppen und Unternehmen (inkl. Trust, Anstalten oder Stiftungen), mit einem jährlichen weltweit konsolidierten Umsatz von über 750 Mio. EUR, der globalen Mindeststeuer (GloBE) von 15%, genauer der liechtensteinischen Ergänzungssteuer (QDMTT) und IIR-Ergänzungssteuer (siehe PwC Pillar Two Country Tracker).
Diesbezüglich hat die liechtensteinische Steuerverwaltung am 9. Januar 2025 ein Formular zur Registrierung von inländischen Geschäftseinheiten einer multinationalen Unternehmensgruppe oder einer grossen inländischen Gruppe aufgeschaltet. Die Registrierung mittels diesem «GloBE Registrierungsformular» hat unaufgefordert innert sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres zu erfolgen in welchem die Gruppe erstmalig in den Anwendungsbereich der GloBE-Mustervorschriften fällt. Eine Gesellschaft, die somit im Geschäftsjahresende 31. Dezember 2024 unter GloBE fällt, hat sich bis am 30. Juni 2025 zu registrieren.
Während die erste OECD GloBE-Informationserklärung (GIR) innerhalb von 18 Monaten (15 Monate für Folgejahre) fällig ist, ist die liechtensteinische Ergänzungssteuer- („QDMTT“) und IIR-Erklärung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres fällig. Eine Verlängerung der Frist ist auf schriftlichen Antrag möglich.
Die OECD hat am 15. Januar 2025 Details sowie XML Schema veröffentlicht (OECD GIR Details). Details zu Steuererklärungsformularen und dem System in Liechtenstein sind bislang noch nicht verfügbar.
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