Q3 | 2023

Tax Newsletter Zentralschweiz

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  • 23/11/23

In unserem aktuellen Newsletter informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen zu nationalen und internationalen Themen im Bereich der Unternehmenssteuern, der indirekten Steuern sowie des Transfer Pricings.

Unternehmenssteuern

Hier finden Sie einen Überblick über ausgewählte Entwicklungen im Bereich der Unternehmensbesteuerung im 3. Quartal 2023. Die Übersicht umfasst sowohl nationale als auch internationale Themen wie BEPS 2.0, aktuelle EU-Steuerentwicklungen, Entwicklungen im Bereich der Doppelbesteuerungsabkommen, der nationalen Gesetzgebung sowie der aktuellen Schweizer Rechtsprechung. Bleiben Sie mit unserem Unternehmenssteuer-Update auf dem Laufenden

Updates im Zusammenhang mit BEPS 2.0

  • OECD veröffentlicht Ergebniserklärung zu Pillar 2 Lösung
    Am 12. Juli 2023 veröffentlichte die OECD eine Ergebniserklärung, die einen Überblick über den Status und den Zeitplan für die Umsetzung der beiden Säulen des Projekts zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft bietet. Der Zeitplan für die Veröffentlichung einer multilateralen Konvention (MLC) für Betrag A der ersten Säule wurde auf die zweite Hälfte des Jahres 2023 verschoben (mit dem Ziel, sie im Jahr 2025 in Kraft zu setzen). In der Ergebniserklärung heisst es ausserdem, dass die OECD eine zweite öffentliche Konsultation zu Betrag B einleiten wird. Während hinsichtlich der ersten Säule Unsicherheit herrscht, haben viele Länder mit der Umsetzung der zweiten Säule begonnen. 
  • Veröffentlichung weiterer Dokumente
    Am 17. Juli 2023 veröffentlichte das OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS (IF) vier wichtige Dokumente i.Z.m. Säule 1 und Säule 2. Die zentralen Dokumente beinhalten eine öffentliche Vernehmlassung zu Betrag B von Säule 1 sowie für Säule 2 ein zweites Set der administrative Guidance zu den GloBE Model Rules, eine aktualisierte Version des GloBE Information Returns sowie ein Bericht sowie Kommentar zur Funktionsweise der Subject-to-Tax Rule. Für weitere Informationen schauen Sie auf unserem Blog vorbei.  

Entwicklungen EU

  • Harmonisierung der Quellensteuerverfahren: EU FASTER-Richtlinien
    Am 19. Juni 2023 hat die Europäische Kommission den Entwurf der FASTER-Richtlinie (Faster and Safer Relief of Excess Withholding Taxes) veröffentlicht, welche Investitionen in den Binnenmarkt fördern soll, indem die Quellensteuerverfahren in der EU vereinheitlicht werden. FASTER wird umfassende Bestimmungen zur Bekämpfung von Steuervermeidung sowie neue Verpflichtungen sowohl für Finanzinstitute als auch für Steuerverwaltungen einführen. Nach der Annahme durch die EU-Mitgliedstaaten wird der Vorschlag voraussichtlich am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
  • CBAM-Berichterstattung und Durchführungsverordnung
    Die Europäische Kommission veröffentlichte einen Entwurf zur Durchführungsverordnung zur CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism)-Übergangsphase. Der erste Bericht wird Ende Januar 2024 erwartet. 
  • EU Foreign Subventions Regulation (FSR)
    Am 10. Juli 2023 hat die Europäische Kommission eine EU-Verordnung verabschiedet, die Meldeverfahren für Nicht-EU-Subventionen festlegt, die den Binnenmarkt verzerren könnten. Die FSR gilt ab dem 12. Juli 2023. Ab dem 12. Oktober 2023 müssen Unternehmen Mergers & Acquisitions sowie die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen melden, sofern diese ausländische Finanzbeiträge beinhalten und die entsprechenden Meldeschwellen erfüllen und nicht in den Ausnahmebereich fallen. 

Entwicklungen Doppelbesteuerungsabkommen

  • Unterzeichnung Änderungsprotokoll zum DBA mit Deutschland
    Am 21. August 2023 haben die Schweiz und Deutschland haben ein Änderungsprotokoll zum DBA unterzeichnet. Zu den Kernpunkten des Änderungsprotokolls gehören die Anpassung des Abkommens an Zwischenergebnisse des BEPS-Projekts sowie Anpassungen gemäss aktuellem OECD-Musterabkommen. Das Änderungsprotokoll soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
  • Grenzgängerabkommen mit Italien tritt per 2024 in Kraft
    Das Abkommen über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Italien sind am 17. Juli 2023 in Kraft getreten. Die neuen Bestimmungen sind ab dem 1. Januar 2024 anwendbar. 
  • Verständigungsvereinbarung mit Frankreich
    Das SIF gibt bekannt, dass die Schweiz und Frankreich sich auf eine gemeinsame Auslegung der 10 Tage-Regel für Geschäftsreisen geeinigt haben, die als Homeoffice im Sinne der Verständigungsvereinbarung vom 22. Dezember 2022 gelten, in welcher der Begriff der Grenzgängerin bzw. des Grenzgängers geklärt wird. 
  • Zusatzabkommen Frankreich: Einkommen aus Homeoffice
    Die Schweiz hat am 27. Juni 2023 in Paris ein Zusatzabkommen zum DBA Frankreich unterzeichnet, das neue und dauerhafte Besteuerungsregeln für Einkommen aus Homeoffice enthält. Dieses Zusatzabkommen ermöglicht das grenzüberschreitende Homeoffice bis zu 40 % der Arbeitszeit pro Jahr - insbesondere für Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Es ist Teil der Ende 2022 vereinbarten Lösung betreffend Homeoffice.

Updates im Zusammenhang mit BEPS 2.0

  • Globale Mindeststeuer in der Schweiz vom Stimmvolk angenommen
    Mit einer Mehrheit von rund 78 % stimmten die Schweizer Stimmbürger in einer Volksabstimmung am 18. Juni 2023 der neuen Verfassungsbestimmung zur Umsetzung der zweiten Säule zu. Der gesetzliche Rahmen sieht vor, dass der Bundesrat die zweite Säule per Verordnung vorübergehend einführen kann. Dies müsste innerhalb von sechs Jahren durch ein Bundesgesetz ersetzt werden, das vom Schweizer Parlament verabschiedet wird.
    Für weitere Informationen schauen Sie auf unserem Blog vorbei.
  • EFD-Bericht zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer
    Am 8. August 2023 hat das Eidgenössische Finanzdepartement den ersten Bericht zu den erwarteten Auswirkungen der Umsetzung der OECD-Mindeststeuer auf die einzelnen Kantone und zu den von den Kantonen geplanten Massnahmen veröffentlicht. Der Bericht basiert auf einer Umfrage unter den Kantonen mit Stichtag 31. Mai 2023.
  • Überprüfung Beteiligungsabzug
    Das EFD will den Beteiligungsabzug bei der Gewinnsteuer einer gesamtheitlichen Evaluation unterziehen. Aufgrund der geänderten Ausgangslage mit der OECD-Mindesteuer ist es nach Sicht des EFD wichtig, mit der Umsetzung zuzuwarten. Der Beteiligungsabzug in der Schweiz unterscheidet sich von Systemen in anderen Ländern. Auch die OECD sieht für die globale Mindesteuer ein anderes System vor. Dies kann für Unternehmen, die von der Mindeststeuer betroffen sind, zu Über- oder Unterbesteuerungen führen. Das EFD will deshalb im Rahmen der Gesetzgebung zur Mindeststeuer den Beteiligungsabzug überprüfen. 

Entwicklungen in der Schweiz

  • Verlustverrechnung soll auf 10 Jahre ausgedehnt werden
    Nach dem Willen des Parlaments soll die Verlustverrechnungsperiode für Unternehmen von sieben auf zehn Jahre ausgedehnt werden. Damit sollen sich namentlich auch von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen besser erholen können. Der Bundesrat hat hierfür die gesetzlichen Anpassungen ausgearbeitet und an seiner Sitzung vom 28. Juni 2023 die Vernehmlassung eröffnet.
  • Die Flexibilisierung über den Besteuerungsanteil von Leibrenten tritt per 2025 in Kraft
    Bei Leibrenten wird heute ein Anteil von 40% als pauschaler Ertragsanteil besteuert. Im derzeitigen Zinsumfeld entsteht daraus eine Überbesteuerung. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, den steuerbaren Ertragsanteil der Leibrenten zu flexibilisieren. Das Gesetz wurde in der Schlussabstimmung vom 17.06.2022 angenommen und tritt per 1. Januar 2025 in Kraft.
  • ESTV aktualisiert Formular «Aufbau und Recordformate der Quellensteuer-Tarife»
    Das Dokument «Aufbau und Recordformate der Quellensteuer-Tarife für den Import in Lohnbuchhaltungssysteme (ERP-Systeme)» wurde punktuell angepasst. Die neuen Richtlinien gelten für die Bereitstellung der Quellensteuertarife, welche ab dem 1. Januar 2024 anzuwenden sind. Die neuen Quellensteuertarif-Dateien für das Steuerjahr 2024 werden voraussichtlich Anfangs Dezember 2023 publiziert.
  • Zinssätze Direkte Bundessteuer ab 2024
    Ab 1. Januar 2024 gilt bei Verzug und für Rückerstattungen ein Zinssatz von 4,75 Prozent. Der Vergütungszins auf freiwilligen Vorauszahlungen beträgt neu 1,25 Prozent.
  • ESTV passt Rundschreiben über «Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge 2024» an
    Die ESTV hat das Rundschreiben «Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge 2024 / Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer für das Steuerjahr 2024» publiziert.
  • Bundesrat legt Eckwert zur Individualbesteuerung fest
    Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. August 2023 die Eckwerte für die Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung festgelegt, die das Parlament im Rahmen der Legislaturplanung verlangt hatte. Diese Vorlage wird zugleich als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» dienen.

Aktuelle Rechtsprechung

Anbei finden Sie eine Auswahl der für Sie allenfalls interessanten Urteile des Bundesverwaltungs- sowie Bundesgerichts:

  • BGer vom 20. April 2023: Transponierung beim Management-Buy-out: Bundesgericht lehnt wirtschaftliche Betrachtungsweise ab
  • BGer vom 20. April 2023: Fehlende Kollektivität bei 1e-Vorsorgeplan: Begriff der virtuellen Kollektivität
  • BGer vom 15. Februar 2023: Betriebsstättenkantone können stille Reserven auf Markenrechten gemäss ihrem quotalen Anteil besteuern, wenn den Betriebsstätten solche stillen Reserven zugewiesen werden können. Hierzu berücksichtigt das BGer in seinem Urteil die OECD TP Guidelines.
  • BVGer vom 4. September 2023: Verweigerung Rückerstattung Verrechnungssteuer aufgrund schädlicher Weiterleitungspflicht aufgrund von Cross-Currency-Swap Verträgen der Dividendenempfängerin
  • BVGer vom 14. August 2023: Verweigerung Rückerstattung: Natürliche Person kann sich nicht zu Ihren Gunsten auf die transparente Behandlung ihrer Offshore-Gesellschaften durch die ausländischen Steuerbehörden berufen.

Indirekte Steuern

Hier finden Sie einen Überblick über ausgewählte Entwicklungen im Bereich der indirekten Steuern im 3. Quartal 2023. Die Übersicht umfasst aktuelle Entwicklungen sowohl auf Schweizer als auch EU-Ebene sowie aktuelle Einblicke in die Pharma-Regulierung. Bleiben Sie mit unserem Update zu den indirekten Steuern auf dem Laufenden 

Mehrwertsteuer

  • Steuersatzerhöhung per 1. Januar 2024
    Per 01. Januar 2024 werden die Schweizer MWST-Sätze erhöht. Ab dem 3. Quartal 2023 (Zeitraum 01.07.2023 – 30.09.2023) können Umsätze mit den neuen MWST-Sätzen deklariert werden.
    Für die anzuwendenden MWST-Sätze ist weder das Datum der Rechnungsstellung noch das Datum der Zahlung massgebend, sondern der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Bei periodischen Leistungen (z.B. Abonnemente) ist der Leistungszeitraum massgeblich. Für Leistungen, die bis zum 31. Dezember 2023 erbracht werden, gelten die bisherigen Mehrwertsteuersätze. Ab dem 1.  Januar 2024 unterliegen die Leistungen den neuen Mehrwertsteuersätzen.
    Die Steuersätze werden wie untenstehend dargestellt, angepasst. Eine Anpassung der Saldo- und Pauschalsteuersätze erfolgt auch entsprechend. 

    • Bisher (7.7%), Anpassung (0.4%), Angepasste Steuersätze (8.1%)
    • Bisher (2.5%), Anpassung (0.1%), Angepasste Steuersätze (2.6%)
    • Bisher (3.7%), Anpassung (0.1%), Angepasste Steuersätze (3.8%) 


      Besonderheiten sind unter anderem zu beachten, wenn Leistungen aufgrund des Zeitraums ihrer Erbringung sowohl dem bisherigen als auch dem neuen Umsatzsteuersatz unterliegen, bei Teilzahlungen und -rechnungen, bei Vorauszahlungen und -rechnungen sowie auch bei bezugssteuerpflichtigen Leistungen.

Zoll

  • Zollgesetzrevision 
    Am 29. August 2023 sind die Detailberatungen zur Totalrevision des Zollgesetzes gestartet. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hat dabei eine Reihe von Anträgen bis und mit Artikel 84 zu den allgemeinen Bestimmungen und zum Wirtschaftsteil des BAZG-Vollzugsaufgabengesetz (BAZG-VG) zu behandeln. Eine Behandlung im Erstrat / Nationalrat in Wintersession 2023 ist noch nicht bestätigt (evtl. Erst Frühjahrssession 2024). Durch die Verzögerungen ist das geplante Inkrafttreten des neuen Zollgesetzes per 1. Januar 2024 nicht mehr möglich, ein Inkrafttreten frühstens Anfang oder im Verlauf von 2025 ist nun eher erwartbar.
  • Digitalisierung des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
    Passar ist das neue Warenverkehrssystem des BAZG für die digitale Abwicklung der Zollverfahren, welches bis Ende 2026 alle Prozesse im Zusammenhang mit der Durchfuhr, der Ausfuhr, der Einfuhr, den Spezialverzollungen sowie die Erhebung weiterer Abgaben abdecken wird. Passar ersetzt die aktuellen Verzollungssysteme e-dec und NCTS sowie weitere Zoll-Applikationen. Die Umstellung hat im Juni 2023 begonnen und betrifft in einem ersten Schritt den internationalen Transit, ab Frühjahr 2024 den Export (Parallelphase bis Juni 2025), sowie ab 2025 den Import. Die Umstellung erfolgt durch eine neue Registrierung der Wirtschaftsbeteiligten im e-Portal des Bundes (Onboarding).
  • Aufhebung Industriezölle
    In der Schweiz werden ab 1. Januar 2024 die Industriezölle aufgehoben. Auf dieses Datum wird eine entsprechende Änderung des Zolltarifgesetzes in Kraft treten, welche vom Parlament im Oktober 2021 beschlossen wurde. Die übrigen Einfuhrabgaben (z.B. Automobilsteuer, VOC, Einfuhrsteuer/MWST) sowie auch das Einfuhrveranlagungsverfahren bleiben hingegen unverändert. Als Industrieprodukte gelten in der Schweiz alle Güter der Zolltarifkapitel 25-97, mit Ausnahme der Agrarprodukte (inkl. landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte und Futtermittel). Durch die Änderung fallen für diese Produkte unabhängig des Warenursprungs ab dem 01.01.2024 bei der Einfuhr in die Schweiz keine Zölle mehr an. Dies begünstigt insbesondere Retailer (z.B. Kleider, Schuhe, etc.) sowie Produktionsbetriebe, welche die Vormaterialien kostengünstiger importieren können.

 

Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG)-Abgaben

In der EU erleben wir derzeit eine beträchtliche Dynamik in der Landschaft der ESG-Abgaben (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung). Laufend werden neue Abgaben eingeführt – sowohl kleinere als auch grössere –, um die wir uns kümmern müssen. Dazu gehören unter anderem die Plastikverpackungssteuer, Zuckersteuer und die Erweiterung der Herstellerverantwortung. All diese Themen fallen unter den ESG-Bereich und gewinnen zunehmend an Bedeutung.

CO₂-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz “CBAM”)

Am 17. August 2023 hat die Europäische Kommission die Durchführungsverordnung für das CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) angenommen. Die genehmigte Durchführungsverordnung und die dazugehörigen Leitlinien:

  • Bestätigt die Berichtspflichten für die CBAM-Übergangszeit, die am 1. Oktober 2023 beginnt. Darüber hinaus wird bestätigt, dass die CBAM-Berichterstattungsanforderungen und -methodik eine gewisse Flexibilität bieten, wenn es um die Werte geht, die zur Berechnung der eingebetteten Emissionen von Importen während der Übergangsphase verwendet werden.
  • Es werden weitere Hinweise zur Berechnung der eingebetteten Emissionen gegeben. Entscheidend ist, dass die Verwendung von "Standardwerten" für die ersten drei vierteljährlichen CBAM-Berichte (d. h. bis zum 31. Juli 2024) nicht eingeschränkt wird. Danach dürfen Standardwerte nur noch für bis zu 20 % der eingebetteten Emissionen für komplexe Güter verwendet werden.

CBAM wurde als Teil des Fit for 55"-Pakets der Europäischen Kommission angekündigt. Diese Initiative zielt darauf ab, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. CBAM soll zur Erreichung dieses Ziels beitragen und eine Verlagerung von CO2-Emissionen verhindern. Praktisch gesehen handelt es sich bei CBAM um eine Steuer auf die Einfuhr von kohlenstoffintensiven Produkten aus Ländern ausserhalb der Europäischen Union. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass CBAM die Unternehmen in dreierlei Hinsicht beeinträchtigen wird:

  • Sie wird das Risiko der Nichteinhaltung erhöhen, wenn die betroffenen Unternehmen mit dem - zugegebenermassen recht komplexen - Verfahren nicht vertraut sind.
  • Der Zeitaufwand (und die damit verbundenen Kosten) für die Erhebung und Verarbeitung der Daten von den Lieferanten wird steigen. Sie wird die Kosten durch den zusätzlich zu zahlenden Kohlenstoffpreis erhöhen - ab 2026.

Wenn Sie also in der Zement-, Eisen-, Stahl-, Aluminium-, Düngemittel-, Elektrizitäts- oder Wasserstoffindustrie (oder in der Wertschöpfungskette dieser Produkte) tätig sind, sollten Sie sich überlegen, wie sich CBAM auf Sie auswirken wird. Auch wenn Sie keine direkte Meldepflicht haben, sollten Sie damit rechnen, dass Sie Informationsanfragen von den Betroffenen erhalten.

EU Vorschlag-Massnahmenpaket zur MWST im Digitalen Zeitalter (VAT in the Digital Age, kurz “ViDA”)

Am 8. Dezember 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission ihr Paket "Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA)", das eine Reihe von Vorschlägen für neue Maßnahmen enthält, die darauf abzielen, die Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft zu bewältigen und ein widerstandsfähigeres System gegen Mehrwertsteuerbetrug zu schaffen.  Der Vorschlag behandelt die folgenden Hauptthemen:

  • Digitale Meldepflichten ("DRR"): Standardisierung der für die elektronische Meldung erforderlichen Informationen und Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung für grenzüberschreitende Transaktionen.

    Geplanten Termine für das Inkrafttreten sind der 1. Januar 2024 und der 1. Januar 2028.
  • Aktualisierung der Mehrwertsteuervorschriften für die Plattformwirtschaft: zur Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Gleichbehandlung, zur Klärung der Vorschriften über den Ort der Leistung und zur Stärkung der Rolle der Plattformen bei der Erhebung der Mehrwertsteuer werden sie die Erbringung von kurzfristigen Unterkunftsvermietungen oder Personenbeförderungsleistungen erleichtern, aber auch für die Lieferung von Waren in fast allen Fällen.

    Geplantes Datum des Inkrafttretens 1. Januar 2025.
  • Massnahmen zur Vermeidung von Mehrfachregistrierungen für die Mehrwertsteuer: durch die Einführung einer einzigen Mehrwertsteuerregistrierung sowie die Ausweitung der bestehenden One-Stop-Shops (OSS) und Import One-Stop-Shops (IOSS) (und andere kleinere Änderungen).

    Geplantes Datum des Inkrafttretens 1. Januar 2025.

Bei der ViDA-Initiative handelt es sich um ein ehrgeiziges Paket, das erhebliche Änderungen mit sich bringen und große Auswirkungen auf die Systeme und Prozesse einer großen Zahl von Unternehmen haben wird. Die Vorschläge müssen jedoch noch das Gesetzgebungsverfahren der EU durchlaufen und bedürfen der einstimmigen Zustimmung aller EU-Mitgliedstaaten sowie der Umsetzung in nationales Recht. Daher bleibt abzuwarten, ob die Umsetzung aller vorgeschlagenen Maßnahmen innerhalb des geplanten Zeitrahmens möglich sein wird.

Pharma-Mehrwertsteuerrückerstattung für Rabatte nach KVV Art. 71a: Ein kluger Geschäftsschritt für Sie

Pharmazeutische Unternehmen, die in der Schweiz Arzneimittel verkaufen, die auf der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt sind, haben die Möglichkeit, einen wertvollen Mehrwertsteuervorteil zu erlangen, der ihre finanzielle Situation erheblich verbessern könnte. Der Grund für diese Möglichkeit ist eine kürzliche Änderung in der Vorgehensweise der Kranken- und/oder Invalidenversicherer bezüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Rabatte (KVV Artikel 71a).

Früher wurden diese Rabatte meist mit Mehrwertsteuer auf den Gutschriften ausgewiesen, aber in letzter Zeit haben viele Versicherer verlangt, dass die Gutschriften ohne Mehrwertsteuer ausgestellt werden, um jedes Mehrwertsteuerrisiko auf ihrer Seite zu vermeiden.

Diese Änderung impliziert, dass pharmazeutische Unternehmen möglicherweise in der Vergangenheit unbeabsichtigt Mehrwertsteuer auf diese Rabatte abgeführt haben, die sie zurückfordern können. Die gute Nachricht ist, dass solche zu viel bezahlten Mehrwertsteuerbeträge von den Schweizer Mehrwertsteuerbehörden zurückgefordert werden können, sofern ein Mehrwertsteuerruling vorliegt, die diese Option bestätigt. Wir haben zahlreichen pharmazeutischen Kunden dabei geholfen, solche Rulings zu erhalten, die es ihnen ermöglicht haben, erhebliche Mehrwertsteuersummen der letzten fünf Jahre zurückzuerhalten.

CTIS und die Auswirkung auf Pharma-Lieferketten in der Europäischen Union

Das Clinical Trials Information System (CTIS) ist eine kürzlich eingerichtete Datenbank, die eine zentrale Rolle in der neu umgesetzten Clinical Trials Regulation (CTR) in der Europäischen Union spielt. Das CTIS dient als zentrale Plattform für die Einreichung und Bewertung von klinischen Prüfungsdaten innerhalb der EU. Ab dem Startdatum am 31. Januar 2023 ist die Nutzung des CTIS für alle neuen klinischen Prüfungsanträge in der EU unter der neuen CTR verpflichtend. Darüber hinaus sind alle bestehenden Prüfungen, die zuvor unter der aufgehobenen klinischen Prüfungsrichtlinie genehmigt wurden, bis zum Ende der Übergangsfrist im Jahr 2025 auf das CTIS umzustellen.

Eine der Besonderheiten des CTIS ist seine Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit, die die Transparenz der in der EU durchgeführten klinischen Prüfungen erhöht. Diese Transparenz erstreckt sich auf verschiedene Aspekte, wie z.B. Prüfungsorte, Teilnehmer- und Prüfervereinbarungen sowie die Dokumentation der Einhaltung von Good Manufacturing Practice (GMP) Standards. Diese erhöhte Transparenz hat mögliche Auswirkungen auf die Lieferkette von klinischen Prüfungen, insbesondere im Kontext der indirekten Besteuerung und der Verteilung von Prüfpräparaten (IMPs) aus einer pharmarechtlichen Perspektive. Die Nichteinhaltung der Vorschriften der EU/EWR kann zu Lieferkettenunterbrechungen und zum Rückruf von Materialien führen, die in klinischen Prüfungen verwendet werden.

Darüber hinaus haben sich kürzlich Änderungen in der regulatorischen Landschaft bezüglich Arzneimitteln in verschiedenen EU/EWR-Ländern ergeben, die ein potenzielles kritisches Geschäftsrisiko für nicht-EU/EWR-Pharmaunternehmen darstellen, die sich mit der Herstellung, dem Verkauf und der Lagerung von Fertigarzneimitteln, Wirkstoffen (API) und Prüfpräparaten (IMPs) befassen, die für klinische Prüfungen in der EU bestimmt sind.

So haben einige EU-Länder, wie z.B. Deutschland, Schweden, Dänemark, Österreich, Zypern, Belgien, die Niederlande und andere, Gesetze erlassen oder überarbeitet, die nicht-EU/EWR-Pharmaunternehmen verpflichten, eine EU/EWR-basierte Lizenz für die Einfuhr oder den Vertrieb ihrer Produkte innerhalb der EU zu besitzen. Unternehmen außerhalb der EU/EWR werden solche Lizenzen nicht erteilt. Folglich können Pharmaunternehmen mit Sitz in nicht-EU/EWR-Regionen, wie z.B. der Schweiz, aufgrund dieser regulatorischen Entwicklungen eine Lieferkettenunterbrechung in der Europäischen Union erleiden. PwC hat in dieser Hinsicht mehrere Lösungen implementiert und einem Stresstest unterzogen, über die wir gerne mit Ihnen diskutieren würden.

Transfer Pricing

Hier finden Sie einen Überblick über ausgewählte Aktualitäten im Bereich des Transfer Pricings (nur in Englisch). 

 

OECD releases Multilateral Convention to implement Amount A of Pillar One

The OECD on 11 October 2023 released a package of guidance in relation to Amount A of Pillar One: the text of a consensus-based Multilateral Convention (MLC) and accompanying explanatory statement, an Understanding on the Application of Certainty for Amount A of Pillar One (UAC), and an update to the economic impact assessment of Pillar One. Notably absent from the package is any further guidance on Amount B (i.e., transfer pricing for routine distribution and marketing transactions), which the Inclusive Framework (IF) continues to work on, post-consultation, to provide final guidance by the early part of 2024.

The 140 IF countries have agreed to the text of the MLC for release to the public, but there is not yet a formal opportunity to sign. While the MLC demonstrates continuity in many key technical areas such as revenue sourcing, nexus, and tax base, some jurisdictions have presented different views on other items as noted in the footnotes. The US has opened a 60-day public consultation on the MLC, and is especially interested in stakeholder comments around “novel issues identified by a review of the complete text, implementation and administrability issues (including the balance between simplification and technical precision), and technical adjustments to address errors or clarify the operation of the Pillar One MLC provisions.” However, in all likelihood we will not see consultations for the vast majority of other countries, beyond some key stakeholder conversations, nor is it clear that the MLC would be reopened to take into account comments raised in individual countries. New revenue estimates seek to show that developing countries would do better than previously assumed, but that relies on the consistent application by countries of complex formulas. Developing countries are shown to gain most when such revenue gains are expressed as a percentage of current revenues. What is not shown is how much of the total revenue gains from Amount A will go to such countries (e.g., as compared to developed countries).

Cyprus consents to Pillar Two Transitional CbCR Safe Harbour Rules, enhances tax deduction for R&D costs

Cyprus has consented to the Pillar Two Transitional CbCR Safe Harbour. In addition, the Cyprus Parliament recently voted to amend Article 9(1)(d) of the Cyprus Income Tax Law, which grants a tax deduction for expenditures incurred for scientific research and R&D. Finally, the Ministry of Finance announced that the Cyprus-Netherlands tax treaty will be effective 1 January, 2024.

By consenting to the Pillar Two Transitional CbCR Safe Harbour, new and existing Cyprus companies of Pillar Two-eligible US multinational enterprises (MNEs) may not be impacted by the Pillar Two rules until after 2026. Also, eligible Cyprus intangible property (IP) companies should consider the 120% R&D ‘super-deduction,’ as this provision can apply to any type of IP developed via a cost sharing agreement. Finally, Cyprus taxpayers with existing and prospective Dutch entities in their structures should analyze the provisions of the soon-to-be-effective Cyprus-Netherlands tax treaty.

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Unternehmenssteuern

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Pharma Regulatory

Dr Sandra Ragaz-Fumia

Partner, Leader Pharma & Life Science – International Indirect Tax & ReguIatory, PwC Switzerland

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Transfer Pricing

Robert Fischer

Director, Transfer Pricing & Value Chain Transformation, PwC Switzerland

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