Zürich, 25. April 2024 . Zentralschweiz als attraktiver Wohnort für Private
Einkommenssteuersätze variieren beträchtlich von Kanton zu Kanton und sogar zwischen Gemeinden desselben Kantons. Beispielsweise haben bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 100'000 folgende Kantonshauptorte Steuersätze unter 15 %: Zug, Schwyz und Appenzell Innerrhoden. Nidwalden hingegen weist mit 15,20 % einen etwas höheren Satz auf. Am anderen Ende der Skala liegen einige Hauptstädte mit einem Steuersatz von über 22 % (Genf, Lausanne, Bern, Neuenburg und Basel-Stadt). Unter Berücksichtigung eines steuerbaren Einkommens von CHF 250'000 zeigt sich, dass die Stadt Zug auch in diesem Szenario mit einem attraktiven Steuersatz von 18,60 % erneut an der Spitze liegt. Auf dem letzten Platz befindet sich die Stadt Lausanne mit einem Einkommenssteuersatz von 35,00 %. Die maximalen Steuersätze für sehr hohe Einkommen reichen von 22,22 % in Zug bis zu 45,00 % in Genf. Die Stadt Zürich zum Beispiel ist mit einem Grenzsteuersatz von 39,70 % im hinteren Mittelfeld (allen Berechnungen liegen folgende Annahmen zugrunde: Ehestatus ledig und keine Religion).
Es empfiehlt sich, bei höheren steuerbaren Einkommen nicht nur die verschiedenen Kantone und ihre Kantonshauptorte, sondern auch einzelne Gemeinden in verschiedenen Kantonen zu vergleichen. Obwohl die Stadt Zug den niedrigsten Grenzsteuersatz aller Kantonshauptorte aufweist, kann beispielsweise im Kanton Schwyz (in der Gemeinden Freienbach) ein noch tieferer Steuersatz von 20,00 % erreicht werden.
Fokus Unternehmenssteuern
Die Schweiz verfügt nach wie vor über kompetitive Unternehmenssteuersätze, welche sich 2024 weitgehend mit den Sätzen des Vorjahres decken. Kantone wie Bern, Zürich und Tessin haben weiterhin die höchsten Steuersätze im Land, während die Steuersätze in der Zentralschweiz deutlich niedriger sind. Dabei ist zu beachten, dass die Gewinnsteuerlast in den Kantonen in gewissen Fällen reduziert werden kann durch Massnahmen wie die Patentbox, F&E-Sonderabzug, Steuererleichterungen oder Step-up-Lösungen. Insofern sind die jeweiligen Steuersätze in einem Kanton lediglich der Ausgangspunkt zur Bestimmung der finalen Steuerbelastung. Ebenfalls hervorzuheben bleibt der Umstand, dass die Wichtigkeit der Gewinnsteuersätze gerade für international ausgerichtete Grosskonzerne (mit Umsätzen von mind. EUR 750 Mio. pro Jahr) aufgrund der OECD-Mindestbesteuerung (Pillar Two) künftig relativiert wird.
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Stéphanie Tobler Mucznik